Hammer Jugendliche erlebt Albtraum: Drei Männer wegen Gruppenvergewaltigung vor Gericht

Stand: 02.09.2026, 13:27 Uhr

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Gruppenvergewaltigung einer Hammerin in Dortmund

Drei Männer sind angeklagt, eine Jugendliche aus Hamm vergewaltigt zu haben. Einer der Angeklagten berät sich hier mit seinem Verteidiger (links). © Martin von Braunschweig

Ihr Ausflug in die Dortmunder Nordstadt endete im September 2024 für eine damals 17-jährige Jugendliche aus Hamm in einem Albtraum. Jetzt verhandelt das Dortmunder Landgericht gegen drei Afghanen aus Dortmund, Frechen und Waltrop wegen schwerer Vergewaltigung.

Dortmund/ Hamm – Die zwischen 20 und 25 Jahre alten Angeklagten sollen in der Tatnacht an einer Haltestelle der Stadtbahn auf die Jugendliche getroffen sein. Laut Anklage war die Schülerin zu diesem Zeitpunkt bereits angetrunken und erklärte sich deshalb dazu bereit, zusammen mit den drei Männern in eine nahe gelegene Wohnung zu gehen, um dort weiterzufeiern.

Im Verlauf der folgenden Stunden soll die Jugendliche dann das Bewusstsein verloren haben, weil sie weiter Alkohol getrunken hatte. Und diesen Umstand nutzten die Angeklagten offenbar sofort aus. Einer soll sein Handy hervorgezogen und eine Videoaufnahme gestartet haben, während die anderen der Schülerin sexuelle Gewalt antaten. Dabei sollen sich die Männer sogar über die Jugendliche lustig gemacht haben. Auf dem Video ist offenbar zu sehen, wie einer versucht, die Augenlider der bewusstlosen Frau zu öffnen und dabei sagt: „Komm, mach doch mal die Augen auf.“

Täter filmten die Tat

Später soll ein anderer Angeklagter das Handy übernommen haben, weil ihn sein Freund aufforderte: „Komm, ich will die jetzt auch.“

Alle drei Angeklagten sind bereits vorbestraft – unter anderem wegen Raubes und anderer Gewaltdelikte. Im Falle einer Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung droht ihnen nicht nur eine Haftstrafe, sondern auch die anschließende Abschiebung in ihre Heimat Afghanistan.

Um die Intimsphäre der damals 17-Jährigen zu schützen, wurde das Video im Prozess nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt. „Die Aufnahme zeigt sexuelle Handlungen“, erklärte die Vorsitzende Richtern Britta Graja. Die Frau habe ein Recht darauf, dass diese nicht vor Zuschauern gezeigt würden.

Ob die Öffentlichkeit zugelassen bleibt, während die junge Frau Ende September als Zeugin aussagt, ist noch nicht entschieden.