Smart Glasses von Meta: Was tun wenn man heimlich gefilmt und das Video gepostet wurde?

Ein fremder Mann spricht sie an, wenig später findet sich unsere Autorin auf einem Video im Netz wieder. Gefilmt wurde sie heimlich. Was kann sie nun tun?

Eine Brille, die mit einer winzigen Kamera ausgestattet ist

Foto: Julien Mattia/Le Pictorium/imago

Verspätet und dementsprechend gehetzt bin ich an einem Samstagmittag in Berlin mit dem Fahrrad unterwegs zur Straße Unter den Linden. Ein bisschen zu spät merke ich: Heute ist kein gewöhnlich stressiger Samstag in Berlin, heute ist Halbmarathon. Die Straßen sind gesperrt, die Gehwege überfüllt und ich sehe mich mit der aussichtslosen Mission konfrontiert, mich und mein Fahrrad auf die andere Straßenseite zu bekommen.

Verärgert über mich selbst und bedenklich gereizt beschließe ich, mein Rad zurückzulassen. Genau der richtige Zeitpunkt, um mich anzusprechen, muss sich der Mann gedacht haben, der mich zu diesem Text inspiriert hat – ausgestattet mit einer Ray-Ban-Brille und einem denkbar unsinnigen Spruch: „I have a bike, you have a bike, so I thought we could make a race.“ („Ich hab ein Rad, du hast ein Rad, ich dachte, wir könnten ein Rennen fahren.“)

Ungläubig schaue ich mich um und frage, wo er denn hier ein Fahrradrennen machen wolle. Er habe mich bloß angesprochen, weil er mich süß findet, sagt er dann. Wie unerwartet. „I know“, antworte ich knapp. Kurz darauf wünsche ich ihm noch einen schönen Tag und wende mich ab.

Wenige Monate später schickt mir eine Bekannte bei Instagram ein Video mit dem Kommentar: „WTF bist du das? Wusstest du, dass er dich filmt?“ Das Titelbild zeigt den Rücken einer Frau und die Überschrift: „POV: She is made in Germany“. Ich schaue mir das Video an, das bereits zigtausend Aufrufe und etliche Kommentare hat. Ja, das bin ich. Nein, ich wusste nicht, dass er mich filmt.

Kein neues Phänomen

Der Mann hat mich unbemerkt mit seiner Ray-Ban-Meta-Brille gefilmt, eine KI-gestützte und mittlerweile millionenfach verkaufte Kamerabrille. Ich scrolle durch seine zahlreichen Videos von sogenannten Cold Approaches. Ohne zu zögern erstatte ich bei der Berliner Polizei Anzeige und melde das Video wenige Tage später auch bei Instagram.

Die Polizei antwortet mir kurz darauf, sie stünde mit Instagram in Kontakt, es könne eine Weile dauern. Von Instagram bekomme ich einige Fragen zur Konkretisierung der Situation und schließlich die resignierte Rückmeldung, man könne nicht erkennen, dass meine Privatsphäre im Rahmen ihrer Richtlinien verletzt worden sei – ich könne aber rechtlich dagegen vorgehen. Na dann. Die eigenen Rechte gegen einen Techgiganten wie Meta zu verteidigen ist ungefähr so erfolgversprechend, wie mitten auf dem Berliner Halbmarathon samt Fahrrad unversehrt die Straße zu überqueren.

Um mir Klarheit über die Situation zu verschaffen, frage ich bei verschiedenen Beratungsstellen, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und der Polizei Berlin nach ihrer Einschätzung über die Handlungsoptionen von Betroffenen.

Die Antworten sind ernüchternd. Während ständig neue Technologien auf den Markt geschwemmt und der virtuellen Realisation feuchter Männerfantasien jegliche Grenzen genommen werden, hinkt die deutsche Gesetzgebung hinterher. Dabei ist die sexualisierte digitale Gewalt in einigen Beratungsstellen schon seit geraumer Zeit bekannt, wie ich von Cordelia Moore erfahre, die als Beraterin für Fachkräfte und Organisationen auf geschlechtsspezifische digitale Gewalt spezialisiert ist.

In der rechtlichen Grauzone

Auch Leonie Tabea Natzel, Pressesprecherin von der Beratungsstelle HateAid, berichtet von einigen Fällen. Angesichts dessen verwundert es, dass der Berliner Polizei bislang keine Anzeigen solcher Vorfälle bekannt sind, wie es laut dem stellvertretenden Pressesprecher der Berliner Polizei, Herrn Jörn Iffländer, heißt. Das bedeutet also auch, dass meine Anzeige noch nicht erfasst wurde.

Zwar sind Plattformen wie Instagram nach deutschem Recht eigentlich dazu verpflichtet, Fotos und Videos von Personen, die ohne Einwilligung hochgeladen werden, zu löschen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Iffländer etwa sagt, ob „heimliche Filmaufnahmen mittels Wearables, wie Kamerabrillen, strafrechtlich oder ordnungsrechtlich relevant sind“, komme auf die Umstände an. Zu diesen Umständen zählen „der Ort der Aufnahme, die Art der Aufzeichnung, der Inhalt des Bildmaterials sowie dessen Verwendung oder Veröffentlichung“.

Sofern diese Umstände gegeben sind, könne das Filmen je nach Fall „zivilrechtliche, datenschutzrechtliche und strafrechtliche Folgen haben“. Auf die Frage nach geplanten Maßnahmen antwortet Iffländer, es gebe „keine konkreten Präventionskonzepte“ für heimliches Filmen und Veröffentlichen mit Smart Glasses.

Eine Pressevertreterin der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz berichtet von einem Vorschlag zur besseren Erfassung von heimlichen Aufnahmen intimer Körperbereiche auf der Herbstkonferenz der Justizminister 2025. Die Diskussion blieb wegen der Uneinigkeit der Länder bis auf Weiteres ergebnislos.

Zeit für Ungeduld

Und wie steht es mit dem Umgang mit den Techkonzernen? Diese seien zwar über Regelungen der Plattformgestaltung „in besonderer Weise gefordert“, trotzdem bestehe keine „allgemeine zivil- oder strafrechtliche Haftung für jede durch Nut­ze­r:in­nen angefertigte Aufnahme“, so die Sprecherin der Senatsverwaltung.

Ich frage nach, was ich und andere Betroffene in einer solchen Situation tun können. Zur Einordnung der Situation empfiehlt Cordelia Moore, Kontakt zu den Beratungsstellen aufzunehmen. HateAid-Sprecherin Natzel sowie Polizeisprecher Iffländer raten dazu, jegliche Beweismaterialien wie Screenshots, Namen von Accounts oder URLs von Webseiten zu sichern, Anzeige zu erstatten und die Inhalte bei Instagram zu melden.

Allerdings weist Natzel darauf hin, dass eine Anzeige aufgrund der Anonymität der Tä­te­r:in­nen häufig keine Konsequenzen mit sich bringe, zumal bloß „unter 10 Prozent aller Fälle von sexualisierter Gewalt überhaupt angezeigt“ würden. Bei digitaler Gewalt seien es sogar nur 2,4 Prozent, wie Moore mit Blick auf potenzielle neue Gesetze zu bedenken gibt. Bei Betroffenen stelle sich oft ein Gefühl von „Kontrollverlust und Scham bis hin zu Angst“ ein, so Natzel. Auch ich habe mich zunächst hilflos gefühlt. Moore und Natzel fordern eindringlich wirksame Schutzmaßnahmen und systematischen Strukturwandel.

Handlungsmacht zurückgewinnen

Zwar habe ich keinen großen Schaden von der Veröffentlichung des Videos davongetragen, aber es ist alarmierend, dass jemand mich auf so dreiste Weise unbemerkt filmen und das Video veröffentlichen kann, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Wenn es schon nicht möglich ist, für ein gleichwertiges Frauen- und Männerbild zu sorgen, dann sollte wenigstens unsere digitale Infrastruktur so konzipiert sein, dass der Schutz vor digitaler Gewalt – oder zumindest eine erfolgversprechende Durchsetzung der eigenen Rechte – gesichert ist.

Um meiner wachsenden Ungeduld Raum zu geben, habe ich beschlossen, nicht bis zur nächsten Reaktion seitens der Polizei zu warten und stattdessen einer befreundeten Influencerin davon zu erzählen. Sie heißt bei Instagram Maja Kleene und hat inzwischen mehrere Videos zu dem Fall aufgenommen, woraufhin sich viele ihrer Zu­schaue­r:in­nen in den Kommentaren zu dem Video von Pick-up-Artist Mohammed R. Shah empört haben.

Der selbsternannte Frauenheld hat das Video unter diesem Druck gelöscht und einige Fol­lo­wer:­in­nen verloren. Das sollte selbstverständlich noch nicht das Schlusswort gewesen sein, aber nimmt mir persönlich das Gefühl von Kontrollverlust und ersetzt es durch einen gewissen Grad an Handlungsmacht und die Erkenntnis: Gegenwehr lohnt sich.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community!

Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

Angeklagter und Verteidiger im Verhandlungssaal eines Gerichts, der Angeklagt hält sich ein Schriftstück vor sein Gesicht

Sexualisierte Gewalt

„Man darf nicht zulassen, dass sie zu sich kommt“

Acht Männer organisieren in Telegram-Chats Vergewaltigungen. Danach prahlen sie mit ihren Taten. Vier von ihnen wird der Prozess gemacht.

Von Anne Fromm und Sophie Fichtner

Ein Schild mit der Aufschrift «Wer Täter schützt ist Mittäter» ist bei einer Demonstration gegen sexualisierte digitale Gewalt vor dem Brandenburger Tor zu sehen.

Gesetzentwurf zu sexualisierter Gewalt

Grüne fordern Schutz vor Deepfakes

Die Grünen im Bundestag wollen unbefugte sexualbezogene Aufnahmen und Bildmanipulationen unter Strafe stellen. Am Donnerstag diskutiert der Bundestag.

Von Christian Rath

Psychologie des aggressiven Flirtens

„Alles blöde Schlampen“

Wer so denkt, hat weniger Angst vor einer Abfuhr, sagt Psychologe Andreas Baranowski. Sexuelle Übergriffe seien bei Pickup Artists trotzdem selten.

Interview von Heide Oestreich

Produkt-Arrangement bestehend aus dem bunt gemusterten „feministaz“-Halstuch, einer gedruckten taz-Sonderausgabe und einem Smartphone, das die digitale taz-Titelseite mit einer lila Faust zeigt.

10 Wochen taz testen + feministisches Halstuch

Feminismus steht allen gut! Jederzeit. Überall.

Gerade jetzt ist die Sichtbarkeit solidarischer Stimmen wichtiger denn je – für Frauen und FLINTA* weltweit. Teste die taz jetzt und erhalten unser neues feministisches Halstuch als Prämie dazu.

  • Erhalte das exklusive Tuch als Prämie – so attraktiv kann Solidarität sein!
  • Lies 10 Wochen die taz: Montag bis Freitag digital, samstags die gedruckte wochentaz
  • Limitierte Stückzahl, schnell sein lohnt

taz zur Probe + Tuch für nur 29 Euro

Jetzt bestellen

0 Kommentare