Hendrik Holt in Dubai gefasst - Windkraft-Betrüger war geflohen
Stand: 23.09.2026 • 21:31 Uhr
Der entflohene Windkraft-Betrüger Hendrik Holt ist in Dubai festgenommen worden. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Osnabrück dem NDR Niedersachsen. Holt war mehrere Wochen auf der Flucht.
Der 36-jährige, verurteilte Betrüger hatte sich Ende August während eines Freigangs in Berlin unbemerkt abgesetzt. Holt wurde bereits am Dienstag in Dubai festgenommen, wie die Staatsanwaltschaft nun bestätigte. Holt befinde sich noch dort, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Behörde hat eigenen Angaben zufolge von seinem Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten gewusst. Nach dem Windkraftbetrüger war international gefahndet worden.
Wurde Reisepass entzogen?
Nach NDR Informationen war Holt über Polen in die Türkei und anschließend nach Dubai geflohen. Der Fall wirft auch die Frage auf, wie einem verurteilten Straftäter die Flucht ins außereuropäische Ausland gelingen konnte. Für gewöhnlich werden Freigängern die Reisepässe entzogen. Ob dies auch bei Holt geschehen ist, wollte der Berliner Senat für Justiz auf NDR Nachfrage nicht beantworten.
Festnahme könnte Anzeichen für baldige Auslieferung sein
In sozialen Netzwerken hatte Holt angegeben, sich in Russland aufzuhalten. "Der angebliche Russlandaufenthalt war eine Finte", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem NDR Niedersachsen. Die Festnahme von Holt könnte auf eine baldige Auslieferung hindeuten. Wie unlängst bekannt geworden ist, haben die Vereinigten Arabischen Emirate ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland unterzeichnet, das aber keine Auslieferungen beinhaltet. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück plant deshalb ein vertragsloses Auslieferungsersuchen auf diplomatischen Weg. Holts bisheriger Anwalt wollte nicht bestätigen, ob er weiterhin für Holt tätig ist.
Flucht ist in Deutschland nicht strafbar
Ein neuer Prozess wegen der Flucht drohe dem 36-Jährigen nicht, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Denn: Der Ausbruch aus dem Gefängnis beziehungsweise eine Flucht während eines Freigangs sind in Deutschland nicht strafbar. Hendrik Holt war am 12. Mai 2022 vom Landgericht Osnabrück wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.