Hessens Beamte bekommen mehr Geld – Opposition hat massive Bedenken
Stand: 03.09.2026, 07:00 Uhr
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Wiesbaden
Der hessische Landtag hat ein neues Besoldungssystem für die Beamtenschaft beschlossen. Die Opposition zweifelt daran, ob das verfassungskonform ist.
Der Hessische Landtag hat ein grundlegend anderes Bezahlungssystem für die hessischen Beamtinnen und Beamten beschlossen. Am späten Dienstagabend stimmte das Parlament mit der Mehrheit von CDU und SPD für einen entsprechenden Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierungskoalition. Die Opposition aus Grünen, FDP und der extrem rechten AfD stimmte geschlossen gegen die Reform.
Durch das nun beschlossene Gesetz erhalten die Bediensteten des Landes rückwirkend zum 1. Juli rund drei Prozent mehr Geld, mindestens aber 110 Euro. Zum Oktober kommenden Jahres gibt es dann ein weiteres Gehaltsplus von 2,8 Prozent. Damit wird der im März erzielte Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auf die Beamtenschaft übertragen.
Beamtinnen und Beamte gelten nicht mehr als Alleinverdiener
Zugleich verabschiedet sich Hessen mit der Reform wie mittlerweile fast alle Bundesländer vom sogenannten Alleinverdienermodell. Das Land geht nicht mehr davon aus, dass Beamtinnen und Beamte ihre Familien mit ihrem Gehalt alleine finanzieren müssen. Stattdessen wird das fiktive Einkommen einer Partnerin oder eines Partners in Höhe von rund 1000 Euro einberechnet.
Gleichzeitig werden die Schicht- und Familienzuschläge erhöht. Insgesamt entstehen dem Land dabei Zusatzkosten von 750 Millionen Euro.
Die Reform soll einen jahrelangen Streit beenden
Mit dieser Neuausrichtung wird aus Sicht der Landesregierung auch der seit mehr als zehn Jahren schwelende Konflikt um die Beamtenbesoldung beendet. Unter dem damaligen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) und seiner schwarz-grünen Koalition waren die Bezüge der Bediensteten 2015 gar nicht und 2016 nur um ein Prozent erhöht worden.
Nach vielen Klagen hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof dann Ende 2021 entschieden, dass die Besoldung seit spätestens 2013 zu niedrig war und damit gegen die Verfassung verstieß.
Landesregierung geht finanziell „an die Belastungsgrenze“
In der Landtagsdebatte am Dienstagabend sagte Innenminister Roman Poseck, der Vorschlag der Koalition sei „der richtige Gesetzentwurf, um die Beamtenbesoldung zu regeln und auch für die Zukunft verfassungsfest in Hessen aufzustellen“. Finanziell gehe das Land bei den Verbesserungen für seine Beamtenschaft „an die Belastungsgrenze“, formulierte Poseck.
Forderungen aus der Opposition, statt der Schicht- und Kinderzuschläge das Grundgehalt zu erhöhen, hielt er entgegen: „Sie verfügen offensichtlich über die Gabe, das Geld drucken zu können.“
Opposition sieht „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“
Aus der Opposition wurden in der Debatte erneut Zweifel vorgetragen, ob die nun beschlossene Neuregelung der Besoldung verfassungskonform sei. In einer Anhörung im Landtag hatten Fachleute das in Zweifel gezogen, insbesondere wegen der nicht transparent ermittelten Höhe des angenommenen Partnereinkommens. Ein vom DGB beauftragtes Gutachten war ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass der Gesetzentwurf gegen die Verfassung verstoße.
Der Grüne Christoph Sippel sagte, weil CDU und SPD beim Partnereinkommen eine „wahllose Summe“ ansetzten, blieben „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ bei der Reform, zudem fehle eine Härtefallregelung für Beamtenfamilien ohne zweites Einkommen.
FDP fordert eine transparentere Berechnung
Moritz Promny von der FDP sagte, seine Fraktion fordere eine wirklich transparente und in sich logische Besoldung, „die sich selbst trägt“. Sandra Weegels von der extrem rechten AfD sagte, es bleibe der Eindruck, dass die Koalition bei der Besoldung „den für sie finanziell angenehmsten Weg gegangen ist“. (Hanning Voigts)