Käufer für Hilton-Hotel in Gravenbruch gefunden - doch es gibt einen Haken

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Hoffnung für Angestellte und Gäste Käufer für Hilton-Hotel in Gravenbruch gefunden - doch es gibt einen Haken

Neue Hoffnung für das Hotel Gravenbruch: Nach hessenschau-Informationen will ein Investor das Hotel übernehmen, das sich wegen EU-Sanktionen derzeit im Notbetrieb befindet. Eine Hürde gibt es jedoch noch.

Ein elegantes weitläufiges weißes Gebäude ist hinter blattlosen Bäumen zu sehen. Es handelt sich um ein Hotel und hat eine große gläserne Eingangstür hinter einem Säulenportal.

Das Hilton im Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch im März. Bild © picture alliance / ingo kutsche | Ingo Kutsche

Seit Mitte August nimmt das Luxushotel im Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch (Offenbach) keine Gäste mehr auf – nach hessenschau-Informationen könnte mit dem Notbetrieb bald Schluss sein: Die Comer Group International will das Hilton-Hotel kaufen.

Ein Kaufvertrag sei schon unterschrieben, sagte der Frankfurter Rechtsanwalt Joachim Kühne, der derzeit als Insolvenzverwalter die Geschäfte des Hotels Gravenbruch verantwortet: "Damit besteht eine konkrete Chance, das traditionsreiche Hotel und mehr als 100 Arbeitsplätze zu retten."

Zum Kaufpreis des Hotels wurde Stillschweigen vereinbart.

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Die vor mehr als 30 Jahren von zwei irischen Brüdern gegründete Comer Group ist nach eigenen Angaben ein international tätiges Immobilien-Unternehmen, das in Büro- und Wohnimmobilien, aber auch Hotels investiert.

Man habe für das Hotel Gravenbruch einen "erfahrenen und leistungsfähigen Investor" gefunden, der über "jahrzehntelange Erfahrung im Immobilien- und Hotelgeschäft" verfüge, so Rechtsanwalt Kühne.

Hotelbetrieb in Gravenbruch "kurzfristig" möglich

In Deutschland gehören laut Comer-Website aktuell fünf Hotels zur Comer Group, darunter das Hamburg Airport Plaza Hotel by Comer. In Hessen bietet die Comer Group Büroräume im City Tower Offenbach an.

Laut Rechtsanwalt Kühne könnte nach einem Einstieg der Comer Group der Hotelbetrieb in Gravenbruch "kurzfristig" wieder aufgenommen werden. Derzeit sind bei der insolventen Hotelbetriebsgesellschaft 140 Mitarbeiter beschäftigt.

Iran-Sanktionen gegen Miteigentümer

Allerdings müssen vorher noch die deutschen Behörden dem Kauf zustimmen. Der Grund sind Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen den bisherigen Mitgesellschafter des Hotels, den iranischen Geschäftsmann Ali Ansari.

Weil nach Einschätzung der EU Ansari mit einem internationalen Firmen-Netzwerk das iranische Mullah-Regime unterstützt, sind auch die Konten des Hotels in Gravenbruch gesperrt.

Ansari bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Dennoch gelten die Sanktionen, mit der Folge, dass das Hotel Gravenbruch im August der Gästebetrieb eingestellt hatte. Wenige Wochen zuvor hatte das Fünf-Sterne Hotel schon Insolvenz beantragt, nachdem der US-Hotelkonzern Hilton aufgrund von US-Sanktionen gegen Ansari die Zusammenarbeit mit dem Hotel gekündigt hatte. 

Insolvenzverwalter Kühne: "Jetzt liegt es an den Behörden"

Zuständig für die Genehmigung des laut Kühne bereits unterschriebenen und "rechtswirksamen" Kaufvertrages ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Dort läge ein entsprechender Antrag auf Genehmigung vor, so Kühne.

Ein für die notwendig Genehmigung entscheidender Punkt: Der sanktionierte iranische Geschäftsmann Ansari darf in keinem Fall von dem Verkauf profitieren. Genau diesen Punkt sieht Kühne durch seine eigene Tätigkeit gewährleistet.

Schließlich sei er als Insolvenzverwalter allein für die Geschäfte der Hotelgesellschaft zuständig, verwalte ein separates Treuhandkonto, für das er persönlich verantwortlich sei. Dadurch sei garantiert, dass der sanktionierte iranische Geschäftsmann Ansari von dem Verkauf wirtschaftlich und finanziell keine Vorteile habe. "Jetzt liegt es an den zuständigen Behörden, durch die notwendigen Freigaben den Weg für die Übernahme zu ebnen", so Kühne.

Zuständiges Bundesamt: Keine Auskunft

Auf hessenschau-Anfrage unter anderem zur Situation des Hotels in Gravenbruch hatte das BAFA erst vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass es sich "mit Blick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht zu einzelnen etwaigen Vorgängen" äußern könne.

Grundsätzlich seien aber die Bearbeitungszeiten von Anträgen "sehr individuell und hängen stark von der Komplexität des Einzelfalles ab".