Teilverbot der AfD in Thüringen umstritten

Sollte der thüringische Landesverband der AfD unter Björn Höcke verboten werden? Entsprechende Überlegungen, die zuletzt in der CSU geäußert wurden, sorgen in der Thüringer Landesregierung für eine Kontroverse. Die SPD bejaht den Vorschlag, die CDU lehnt ihn ab. „Ich unterstütze den Vorschlag aus Bayern“, sagt Innenminister Georg Maier der F.A.Z.

Maier ist zugleich SPD-Landesvorsitzender in Thüringen, die SPD regiert dort zusammen mit CDU und BSW. Es freue ihn, dass auch in der Union erkannt werde, wie groß die Gefahr für die Demokratie durch die AfD und insbesondere durch deren Thüringer Landesverband sei. „Die AfD unter Höcke ist schon immer die treibende Kraft hin zum Völkischen gewesen und hat nach dem Parteitag in Erfurt noch an Einfluss gewonnen“, sagt Maier.  Einen Vorstoß für ein Verbot der Höcke-AfD hält er deshalb nun für besonders aussichtsreich. „Ich bin überzeugt, dass ein Antrag auf ein Teilverbot der Thüringer AfD sehr hohe Erfolgsaussichten bietet.“ Maier ist bislang der einzige Landesinnenminister in Deutschland, der sich für ein Verbot der gesamten AfD starkmacht.

In der vergangenen Woche hatte Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, die Debatte neu angestoßen. Man solle überlegen, „zumindest ein Teilverbot“ des Thüringer AfD-Landesverbands nicht auszuschließen. Auch der CSU-Landtagsabgeordnete und ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback hatte dafür plädiert, einen Verbotsantrag begrenzt auf den Thüringer Landesverband vorzubereiten. Der Vorstoß kam überraschend, da sich die CSU wie auch die Mehrheit der CDU bisher gegen ein AfD-Verbot positioniert hatte. Für Maier ist das ein Zeichen, dass sich die Haltungen in der Debatte über ein AfD-Verbot in der Union zugunsten eines Verbots verändern.

„Ein Verbotsverfahren würde der AfD nutzen“

Der Thüringer CDU-Fraktionschef Andreas Bühl will seinen Kollegen Holetschek aus Bayern nicht offen kritisieren, widerspricht ihm aber in der Sache deutlich. Der bayerische Fraktionschef habe zwar einen Punkt getroffen, da der Thüringer Landesverband der „extremste Teil“ der AfD und Björn Höcke der „extremste Landesvorsitzende“ sei. „Von einer Verbotsdebatte halte ich dennoch nicht viel, weil wir nicht sicher sein können, dass ein Verbot gelingen wird“, sagt Bühl der F.A.Z.

Das politische Problem des Extremismus werde zudem nach einem Verbot bestehen bleiben, weil die AfD-Wähler ja nicht verschwinden, sondern sich politisch neu auf mögliche andere radikale Kräfte orientieren würden. Er befürchte zudem, dass ein Verbotsverfahren der AfD derzeit nutzen würde, „weil ihr Opfernarrativ dadurch noch gestärkt wird“, sagt Bühl. Ähnlich hatte zuletzt auch der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder argumentiert. Eine Diskussion über ein Teilverbot sei „der falsche Weg“, weil sie der AfD derzeit nutzen und ihr einen „Märtyrerstatus“ geben würde, sagte Söder und trat damit dem Vorstoß des Fraktionschefs Holetschek entgegen.

Unklar ist die Frage, ob ein Verbot eines Landesverbands verfassungsrechtlich zulässig wäre. Nach Auffassung von Maier ist die Mehrheit der mit dem Thema befassten Juristen der Meinung, dass es von der Verfassung gedeckt sei. Antragsberechtigt für ein Parteiverbot sind die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat.

„Um ganz sicher zu sein, sollte man das Bundesverfassungsgerichtsgesetz an einer Stelle dahingehend eindeutig fassen, dass der Antrag auch auf das Verbot eines Landesverbands gestellt werden kann“, sagt Maier. Eine solche Änderung könne mit einfacher Mehrheit im Bundestag beschlossen werden. So könnte man prozessuale Risiken ausschließen. Danach müsste ein Bevollmächtigter eingesetzt werden, der mit Unterstützung der Innenministerkonferenz eine Klageschrift verfassen würde. Die Klage könnte vom Bundesrat eingereicht und von der Bundesregierung und dem Bundestag unterstützt werden.

Sachsens Innenminister Schuster warnt vor AfD-Teilverbot

Eine ganz andere Sicht vertritt das Innenministerium des Landes Sachsen. Hier ist der Landesverband der AfD ebenfalls wie in Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Zwar wäre das Verbot eines Landesverbands rein rechtlich grundsätzlich möglich, heißt es aus Dresden, aber das Scheitern eines solchen Antrags wird als noch wahrscheinlicher als im Falle eines Verbotsantrags gegen die Gesamtpartei angesehen.

Zudem sei bisher ungeklärt, ob ein Verbotsantrag überhaupt auf einzelne Landesverbände beschränkt werden kann oder ob nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden könne, als „milderes Mittel“ statt zu einem Gesamtverbot einer Partei nur zu einem Teilverbot zu greifen.  Eine Landesregierung müsste gleichwohl ihren Antrag über den Bundesrat stellen.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) warnt davor, ein Teilverbot der AfD über den Bundesrat anzustrengen. „Für den Verbotsantrag gegen einen einzelnen Landesverband müsste eine Mehrheit von 15 Bundesländern ohne landeseigene Faktengrundlage und Kenntnisse im Bundesrat dem Antrag eines Landes zustimmen“, sagt Schuster der F.A.Z. Dieses Vorgehen „provoziert geradezu die Vorstellung, dass aus parteipolitischen Gründen auf einen Wettbewerber gezielt wird und nicht präzise juristisch und streng fachlich vorgegangen wurde“.

Schuster rät davon ab, „mit verfassungsrechtlich derart hochumstrittenen Seminarfragen am offenen Herzen der Demokratie zu experimentieren“. Es spreche ja für sich, dass von den Bundesländern, die überhaupt infrage kämen, aus fachlichen wie verfassungsrechtlichen Gründen noch keines ein solches Verfahren eingeleitet habe.