Was Reisende bei Umweltzonen im Ausland beachten müssen
TRAVELBOOK Redaktion
22. August 2026, 12:56 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Eine Städtereise mit dem Auto kann schnell teurer werden als geplant. Denn in zahlreichen europäischen Metropolen gelten Umweltzonen mit eigenen Regeln. Wer sich vorab nicht informiert oder notwendige Registrierungen vergisst, riskiert hohe Strafen. In einigen Fällen gibt es jedoch Möglichkeiten, Bußgelder nachträglich zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.
Andere Länder, andere Vorschriften
Während Autofahrer in deutschen Umweltzonen eine Umweltplakette benötigen, gelten im Ausland häufig abweichende Vorgaben. Die deutsche Plakette hat dort keine Gültigkeit. Stattdessen verlangen manche Städte eine Fahrzeugregistrierung, eine spezielle Plakette oder die Zahlung einer Gebühr.
Vor allem in Städten in Frankreich, Belgien oder Dänemark kann ein Verstoß teuer werden. Der Auto Club Europa (ACE) empfiehlt deshalb, sich frühzeitig über die Umweltzonen entlang der Reiseroute zu informieren. In einigen Fällen muss das Fahrzeug bereits mehrere Tage vor der Einfahrt registriert werden.
Besonders hoch fallen die Sanktionen in einigen Großstädten aus: In London können Verstöße mit bis zu 2000 Pfund (rund 2340 Euro) geahndet werden, in Brüssel drohen 350 Euro.
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Registrierung nachholen und Strafe vermeiden
Wer die erforderliche Registrierung vergessen hat, sollte möglichst schnell handeln. In einigen Städten gibt es Kulanzregelungen.
So kann in den Umweltzonen von Gent und Antwerpen eine Strafe noch vermieden werden, wenn die Registrierung spätestens am Tag nach der Einfahrt nachgeholt wird. In Brüssel bleibt dafür sogar ein Zeitraum von fünf Tagen nach der Einfahrt.
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Nach dem Urlaub: Bußgeld prüfen
Liegt bereits ein Bußgeldbescheid im Briefkasten, kann sich ein genauer Blick dennoch lohnen. Laut ACE besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, durch eine nachträgliche Registrierung die Strafe zu verringern. Voraussetzung ist, dass sich nachweisen lässt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes die geltenden Emissionsvorgaben erfüllt hat.
Auch nach einem Verstoß gibt es in einigen Ländern Möglichkeiten, die Kosten zu senken. In Dänemark etwa können Fahrzeughalter innerhalb von 80 Tagen nach Ausstellung des Bußgeldbescheids die erforderlichen Fahrzeugdokumente vorlegen. Dadurch reduziert sich die Strafe nach Angaben des ACE von 1500 auf 1000 dänische Kronen, also von rund 200 auf etwa 135 Euro.
In London wiederum kann schnelles Bezahlen finanziell vorteilhaft sein. Wer das Bußgeld innerhalb von 14 Tagen begleicht, muss laut ACE lediglich die Hälfte des ursprünglich fälligen Betrags zahlen.
Mit Material der dpa