Illegales Autorennen an Heiligabend: Einer fährt falsch herum, dann fliegen Fäuste
Stand: 14.07.2026, 18:45 Uhr
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Ein 44-Jähriger rast mit 60 km/h in falscher Richtung durch den Kreisverkehr bei Prittlbach. Als beide Autos zusammenkrachen, schlägt der andere Fahrer mehrfach zu.
Prittlbach – Heiligabend 2024, ausgerechnet am Fest der Liebe und Besinnlichkeit, rückten zwei Autofahrer aus dem Landkreis Dachau aneinander. Ihr Verhalten war dabei alles andere als besinnlich, weshalb sich nun, gut eineinhalb Jahre später, das Amtsgericht Dachau mit der Sache beschäftigen musste.
Staatsanwalt: Illegales Autorennen
Das, was sich nämlich an jenem Weihnachtsnachmittag zwischen den beiden Männern abspielte, war in den Augen der Staatsanwaltschaft nichts Geringeres als ein illegales Autorennen. Bei diesem sind nicht nur die beiden Fahrzeuge und eine Leitplanke in vierstelliger Höhe zu Schaden gekommen, sondern mutmaßlich auch das Gesicht eines Beteiligten, auf das der andere mehrfach eingeschlagen haben soll.
Dabei hatte eigentlich alles harmlos begonnen. Ein damals 36-Jähriger aus Altomünster tuckerte mit seiner Familie in seinem VW Tiguan auf der Gopperhofer Straße in Richtung Walpertshofen. Auf einmal blieb er stehen, um den dahinterfahrenden VW Golf zu „maßregeln“, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen ihn verlas. Das ging allerdings gehörig schief.
Denn der Insasse des VW Golfs, ein damals 44-jähriger Dachauer, gab stattdessen Gas, überholte den Altomünsterer und fuhr vor ihm in den Kreisverkehr ein. Und zwar in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Der verblüffte Altomünsterer fuhr ebenfalls in den Kreisverkehr. Anders als sein Kontrahent hielt sich der Familienvater aber an die Verkehrsregeln. Als beide Fahrzeuge an der Ausfahrt Richtung Hebertshausen aufeinandertrafen, „wollte keiner dem anderen Vorfahrt gewähren“, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage verlas. Es kam, wie es kommen musste: Die beiden Autos krachten ineinander.
Laut Polizeibericht verlor der Dachauer daraufhin die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam in einem angrenzenden Feld zum Stehen. Wie die Beamten feststellten, hatte der Fahrer 0,6 Promille Alkohol im Blut. Vor Gericht ging es in der Anklage am Montag allerdings nicht um ihn, sondern um den Altomünsterer. Dieser soll nämlich seinem Gegenüber „mehrfach ins Gesicht geschlagen haben“.
150 Euro fürs Franziskuswerk
Vor Gericht erschien der Angeklagte nicht. Zu einem Urteil kam es auch nicht. Da Richter Tobias Bauer die Schuld des Angeklagten für „relativ gering“ erachtete, hatte er das Verfahren eingestellt. Schließlich habe der Altomünsterer nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Im Gegensatz zu seinem Kontrahenten. Dieser war nicht nur in falscher Richtung, sondern auch mit 60 km/h im Kreisverkehr unterwegs. Es sei zwar nachvollziehbar, dass der Familienvater dem Dachauer „eine geschallert“ habe, weil dieser durch sein rücksichtsloses Verhalten die Familie des Altomünsterers in Gefahr gebracht hatte, sagte Bauer. Aber „auch wenn man verärgert ist, darf man keinem anderen eine reinhauen“.
Das Gericht einigte sich mit dem Verteidiger des Angeklagten daher auf eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro, die der Altomünsterer an das Franziskuswerk Schönbrunn zu zahlen hat. Das Strafverfahren wegen illegalen Autorennens gegen den Dachauer läuft noch.
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