In Wien verurteilter Ex-Assad-Beamter offenbar in Syrien festgenommen
Folterprozess
In Wien verurteilter Ex-Assad-Beamter offenbar in Syrien festgenommen
Mussab A. wurde Anfang Juli nicht rechtskräftig verurteilt, blieb aber auf freiem Fuß. Anschließend reiste er nach Syrien aus. Wie es in dem Fall nun weitergeht, ist unklar
Flora Mory
Mussab A., jener syrische Ex-Polizist, der Anfang Juli gemeinsam mit Ex-Brigadegeneral Khaled Al Halabi wegen der Misshandlung von Gefangenen während der Assad-Diktatur nicht rechtskräftig verurteilt wurde, ist in Syrien festgenommen worden. Das berichtete SyriaTV am Samstag.
Der ehemalige Sicherheitsbeamte war kurz nach seiner Verurteilung nach Informationen von New York Times-Journalist Hussam Hammoud während des Berufungsverfahrens aus Österreich ausgereist und nach Syrien zurückgekehrt. DER STANDARD hat berichtet.
Das Wiener Landesgericht hatte Mussab A. Anfang Juli wegen Körperverletzung, schwerer Nötigung und sexuellen Missbrauchs an inhaftierten Assad-Gegnern für schuldig befunden und zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Taten sollen sich vor mehr als einem Jahrzehnt ereignet haben, als Mussab A. die Abteilung für kriminalpolizeiliche Ermittlungen in der Stadt Raqqa leitete.
Kein Verstoß gegen Vorschriften
Insbesondere unter den Opfern, die im Prozess gegen die beiden Männer ausgesagt hatten, hatte die Ausreise von Mussab A. für Entsetzen gesorgt. Sie hatten – teils unter Tränen – unter anderem schrecklichen Torturen im Keller seiner Dienststelle geschildert. Tatiana Urdaneta Wittek von der Menschenrechtsorganisation Cehri, die 18 Opfer vertritt, sagt dem STANDARD, dass die Zeugen die Inhaftierung von Mussab A. mit großer Erleichterung aufgenommen hätten. "Wir werden all unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um die zuständigen syrischen Behörden und ihre Kooperation mit der österreichischen Justiz zu unterstützen, damit seine Strafvollstreckung gesichert wird", so Urdaneta Wittek.
Mussab A. hatte mit seiner Ausreise gegen keine österreichischen Vorschriften verstoßen, denn im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten Al Halabi befand er sich auf freiem Fuß. Vor dem Prozess war man laut Gericht davon ausgegangen, dass von ihm keine Fluchtgefahr ausgehe. Denn er lebte seit 2014 in Österreich und hatte gemeinsam mit seiner Familie Asyl beantragt. Während des Prozesses befand er sich daher nicht in Untersuchungshaft und unterlag auch keinen anderen Einschränkungen. Solange das Berufungsverfahren nicht abgeschlossen sei, stelle seine Ausreise aus Österreich keinen Verstoß gegen österreichische Gesetze oder gerichtliche Anordnungen dar, hatte es vonseiten des Wiener Landesgerichts auf STANDARD-Nachfrage geheißen.
Wie es in dem Fall nun weitergeht, ist vorerst unklar. Wie der Völkerrechtsexperte Ralph Janik dem STANDARD sagt, ist jetzt Österreich am Zug, einen Antrag auf Auslieferung zu stellen. Dazu brauche es kein Abkommen mit Syrien, ein solcher könne auch anlassbezogen erfolgen. "Es kann aber sein, dass die Regierung in Syrien sagt, dass sie selbst ein Verfahren gegen ihn führen möchte, weil die Straftaten ja in Syrien begangen wurden und sowohl er als auch seine Opfer Syrer sind", erklärt Janik. "Es wäre wohl klüger gewesen, in Österreich zu bleiben und hier die Strafe zu verbüßen." Denn es sei fraglich, wie gut er in der Haft behandelt werde und wie fair dieses Verfahren geführt wird. Eine Stellungnahme österreichischer Behörden lag vorerst nicht vor.
Kritik aus Syrien
Unter anderem die syrische Menschenrechtsorganisation "Syria Justice and Accountability Centre" kritisiert, dass die Behörden Mussab A. während des gesamten Verfahrens und auch während seines Einspruchs gegen die Haftstrafe auf freiem Fuß gelassen haben. Das würde Schwachstellen im österreichischen Justizwesen aufzeigen.
"Die Flucht eines Oberstleutnants, dem Folter, sexuelle Nötigung und schwere Körperverletzung vorgeworfen werden, zeigt, dass die österreichischen Behörden die von diesem Angeklagten ausgehende Gefahr nicht richtig eingeschätzt und es versäumt haben, ihn in Untersuchungshaft zu nehmen", sagte Mohammad al-Abdallah, Geschäftsführer des "Syria Justice and Accountability Centre", zu Reuters.
Fest in Daraa
Mussab A.s Rückkehr würde auch Fragen hinsichtlich der Verantwortlichkeit im Syrien nach Assad aufwerfen. Die in Syrien stattfindenden Prozesse hätten nur wenig mit Gerechtigkeit zu tun, sagte al-Abdallah. Vor wenigen Tagen wurde der 2024 von Islamisten gestürzte und heute im russischen Exil in Saus und Braus lebende Ex-Diktator Bashar Al-Assad in einem überhasteten Verfahren in absentia zum Tode verurteilt.
A. hatte vor dem Wiener Landesgericht auf nicht schuldig plädiert. Nachdem er in seiner Heimatstadt Nawa in der südsyrischen Provinz Daraa eingetroffen war, hatte ihm seine Familie laut Reuters-Quellen einen Empfang bereitet. In der Einladung an örtliche Würdenträger hieß es, er sei aus dem "Gefängnis entlassen" worden. Seine Festnahme soll durch die syrische Anti-Terror-Direktion erfolgt sein.
Mossad-Kooperation
Sein Mitangeklagter in Wien, Al Halabi, der seit Ende 2024 in Haft ist, wurde im Prozess ebenfalls zu acht Jahren Haft verurteilt – weil er eine Geheimdienstabteilung geleitet hatte, in der Assad-Gegner gefoltert wurden. Sein Fall ist besonders brisant, weil Al Halabi im Jahr 2016 mithilfe des israelischen Geheimdienstes nach Österreich gebracht wurde. Die Umstände seiner Flucht waren jedoch nicht Gegenstand des Prozesses. (Flora Mory, 15.8.2026)
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