Investitionsbank fordert Corona-Soforthilfen zurück: Friseurmeisterin soll 20.000 Euro bezahlen
Klageflut an Verwaltungsgerichten
Stand: 16.10.2026 20:53 Uhr
Damals waren sie die Rettung in der Not — heute flattern vielen kleinen Unternehmen und Solo-Selbstständigen in Sachsen-Anhalt die Rechnungen ins Haus: Die Investitionsbank fordert Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 zurück. Sechs Jahre später. Tausende Selbstständige müssen nachweisen, ob sie das Geld tatsächlich komplett benötigt haben. Das sorgt für viel Frust.
von Beatrix Heykeroth, MDR SACHSEN-ANHALT
Heike Götz ist seit 32 Jahren selbstständige Friseurmeisterin in Halle. Als Corona ausbrach, hatte sie drei Geschäfte mit 16 Mitarbeitern. Im März 2020 kam der erste Lockdown: "Es war ganz schlimm. Die Kosten liefen alle weiter. Die Abbuchungen vom Konto, die Mieten, die Versicherungen, alles, was dazu gehört. Und auf einmal floss kein Geld mehr." 20.000 Euro erhielt Heike Götz als Corona-Soforthilfe. Auf den Internet-Seiten der Bundesregierung stand, dass es sich bei den Hilfen um einen Zuschuss handelt. Nicht um einen Kredit. "Es muss also nichts zurückgezahlt werden", sagte der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz.
Es war ganz schlimm. Die Kosten liefen alle weiter. [...] Und auf einmal floss kein Geld mehr. Heike Götz, Friseurmeisterin
Überprüfung durch Investitionsbank
Peter Kehl ist Rechtsanwalt in Halle und hat sich auf Wirtschaftsrecht spezialisiert. Er sagt: "Ursprünglich war es als Zuschuss gedacht. Man hat es sich später aber anders überlegt. Es gab dann Druck vom Bund auf das Land, um die Rückforderungen und Abrechnungen durchzuführen." Das Wirtschaftsministerium in Magdeburg hat die Investitionsbank Sachsen-Anhalt beauftragt, zu prüfen, ob die gezahlten Hilfen überhaupt berechtigt waren. Kurz nach der Landtagswahl ging dann der Widerrufsbescheid bei Heike Götz ein. Sie soll die 20.000 Euro wieder zurückzahlen.
Heike Götz ist frustriert: "Als Begründung wurde angegeben, dass ich damals — nach dem Lockdown — wieder gute Umsätze hatte. Da hätte ich ja wieder Gewinn gemacht." Berechnungsgrundlage für die Rückforderung waren also die folgenden Monate. Ungeachtet der Kosten, die während des Lockdowns entstanden. Das Wirtschaftsministerium teilte dazu auf MDR-Anfrage mit: "Eine vollständige oder teilweise Rückzahlungspflicht des erhaltenen Zuschusses ergibt sich in den Fällen, in denen nach Abzug der erhaltenen Soforthilfe das antragstellende Unternehmen einen Gewinn erzielt hat."
Nur einen Monat Zeit für die Klage
Die Friseurmeisterin hat sich Peter Kehl als Anwalt genommen. Innerhalb eines Monats muss Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig. Peter Kehl weist darauf hin, dass man die Frist nicht verlängern kann. Wer sie verpasst, verliert regelmäßig seine Rechte, egal wie gut die Argumente sind.
Was die Voraussetzungen für das Behalten der Corona-Hilfe betrifft, bemerkt er: "Hier haben sich die Ansichten geändert. Es hat dann die merkwürdige Folge, die kaum einer verstanden hat: Wer in der Zeit gut gewirtschaftet hat, der soll die Hilfe zurückzahlen. Während derjenige, der die Füße hochgelegt hat und den Engpass herbeigeführt hat oder zumindest nicht verhindert hat, der darf es behalten."
Wer in der Zeit gut gewirtschaftet hat, der soll die Hilfe zurückzahlen. Während derjenige, der die Füße hochgelegt hat und den Engpass herbeigeführt hat oder zumindest nicht verhindert hat, der darf es behalten. Peter Kehl, Anwalt
Verwaltungsgerichte erleben Klageflut
Die Verwaltungsgerichte in Halle und Magdeburg erleben derzeit eine regelrechte Klageflut. Christoph Zieger ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg und berichtet, dass allein in der Landeshauptstadt seit September über 150 Klagen eingegangen sind: "Das ist eine außergewöhnliche Zahl an Verfahren. Man kann wirklich von einer Klageflut sprechen. Normalerweise haben wir im Bereich Corona-Subventionen ein bis drei Verfahren im Monat."
So ähnlich sieht es auch in Halle aus. Und wie sind die Erfolgsaussichten für Heike Götz? Rechtsanwalt Peter Kehl meint: "So ganz genau kann man es nicht voraussagen, wie die Erfolgsaussichten sind. Es gibt etliche Mängel in dem Bescheid, die wir angreifen werden. Wenn das Gericht dem folgt, dann ist der Bescheid aufzuheben." Das haben im Übrigen mehrere Gerichte schon getan — wie in Stuttgart und Gelsenkirchen. Also Hoffnung für Heike Götz.
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MDR (Beatrix Heykeroth, Linus-Benedikt Zosel)