Kanzler-Kritik an Bas in Journalistengespräch: Für die Regierung sind Merz’ Äußerungen „nicht rekonstruierbar“
Die Bundesregierung hat auf Medienberichte reagiert, wonach Kanzler Friedrich Merz (Union) in einem vertraulichen Hintergrundgespräch mit Journalisten die zurückgetretene Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) kritisiert haben soll. Auf Anfrage des Tagesspiegels erklärte ein Regierungssprecher, es sei „im Rahmen des Ermittelbaren nicht rekonstruierbar“, ob und gegebenenfalls in welchem Hintergrundgespräch der Bundeskanzler die in den Medien zitierten Aussagen über Bas getätigt haben soll.
Die SPD macht der Union Vorwürfe, sie habe sich gegenüber der früheren Ministerin Bas unangemessen verhalten. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte berichtet, Merz habe kürzlich in einem Hintergrundgespräch mit Journalisten geäußert, Arbeitsministerin Bas sei in Berlin „derzeit kaum präsent“ und lege nichts vor. Merz habe dies gesagt, obwohl er über die private Situation von Bas mit einer schwer erkrankten und mittlerweile verstorbenen Angehörigen informiert gewesen sei.
Mit Bas sei „unmenschlich“ umgegangen worden, hieß es
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte den Bericht zum Anlass genommen, der Union und Merz persönlich „unmenschliches“ Verhalten vorzuwerfen. Auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sagte, es sei in Hintergrundgesprächen mit Medienvertretern Stimmung gegen Bas gemacht und ihre Abwesenheit in Berlin kritisiert worden. Medienberichten zufolge soll es sich um ein Treffen des Kanzlers mit Brüssel-Korrespondenten deutscher Medien am 29. September gehandelt haben.
Das alles sind doch Kolportagen aus irgendwelchen Hintergründen auf anonymer Basis. Warum soll ich das dann kommentieren?
Stefan Kornelius, Regierungssprecher, am Montag in einer Pressekonferenz auf Anfragen zu Merz’ angeblichen Aussagen
Das Bundeskanzleramt hat die Antworten an den Tagesspiegel auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs erteilt. Demnach ist eine Behörde zu wahren und vollständigen Auskünften über dienstliche Tatsachen verpflichtet, soweit keine berechtigten schutzwürdigen Belange entgegenstehen. Eine Vertraulichkeitsverabredung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für sich genommen kein Grund, eine Auskunft zu verweigern.
Regierungssprecher Stefan Kornelius hatte in der Regierungspressekonferenz am vergangenen Montag den Eindruck erweckt, die Regierung werde keinerlei Informationen über ein angebliches Treffen von Merz mit Journalisten erteilen. Wörtlich sagte er: „Das alles sind doch Kolportagen aus irgendwelchen Hintergründen auf anonymer Basis. Warum soll ich das dann kommentieren?“
Die amtliche Aussage, wonach Merz’ angebliche Kritik an Bas „im Rahmen des Ermittelbaren nicht rekonstruierbar“ sei, dürfte unmittelbar auf die Wahrnehmung des Bundeskanzlers zurückgehen. Bei nicht verschriftlichten oder dokumentierten Vorgängen ist die Behörde zu einer sogenannten Abfrage präsenten dienstlichen Wissens bei den sachlich zuständigen Beteiligten verpflichtet, bevor eine Presseauskunft erteilt wird. Ein Regierungssprecher bestätigte ausdrücklich, dass eine derartige Abfrage im vorliegenden Fall stattgefunden habe.
Das Kanzleramt will seine Stellungnahme offenbar als Dementi verstanden wissen. Daraus folgt aber nicht, dass es Merz’ Aussagen über Bas nicht gegeben hat. Vielmehr ist auch möglich, dass Merz bei der behördlichen Abfrage geäußert hat, sich an die beschriebenen Details nicht näher erinnern zu können.