Kasseler Vermieter muss über 1000 Euro Wassergebühren für Mieterin zahlen
Stand: 09.08.2026, 06:00 Uhr
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Wenn Mieter in Kassel ihre Wasser- und Abwasserrechnung nicht zahlen, muss im Zweifel der Hauseigentümer dafür einspringen. Das stößt bei diesen nicht auf Verständnis.
Kassel – Wenn es teuer wird, gibt es häufig Streit. Dies gilt umso mehr, wenn die hohen Kosten nichts mit eigenem Verschulden zu tun haben. So erging es Jochen Stiegel aus Baunatal. Noch bis vor Kurzem gehörte diesem ein Mehrfamilienhaus an der Hansteinstraße in Kassel. Obwohl er dieses jüngst verkauft hat, verfolgen den Vermieter noch Probleme, die damit zusammenhängen. Denn er soll für die nicht beglichenen Wasserrechnungen eines Mieterhaushaltes aufkommen. Mehr als 1000 Euro verlangt die Stadt Kassel von ihm. Dies ist längst kein Einzelfall. Rechtsgrundlage sind die Kasseler Wasser- und Abwassersatzung, die Vermieter in letzter Instanz zur Zahlung verpflichten, wenn von den Mietern nichts zu holen ist.
Stiegel traute seinen Augen nicht, als er Ende Mai einen sogenannten Heranziehungsbescheid von der Stadt Kassel erhielt. Darin war zu lesen, dass er für die Wasserverbräuche seiner ehemaligen fünfköpfigen Mieterfamilie noch ausstehende Frisch- und Abwassergebühren in Höhe von 1066 Euro zahlen soll. Es habe sich bei der Schuldnerin um eine Mutter gehandelt, die Bürgergeld beziehe und mit ihren vier Kindern in einer seiner Wohnungen von 2023 bis 2025 gewohnt habe, so Stiegel. Weil jede Mietpartei über eine eigene Wasseruhr direkt mit dem Versorger abrechnet, waren dem Vermieter diese Rückstände bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen. Weil auch die Mieterin bereits seit zehn Monaten ausgezogen war, versuchte er zunächst mit dieser Kontakt herzustellen. Diese habe ihm lediglich mitgeteilt, sie wisse nichts von derartigen Forderungen. Bei der Durchsicht des städtischen Schreibens ist aber erkennbar, dass diese offenbar über die gesamte Zeit in der Wohnung keine Wassergebühren entrichtet hat. Wobei das Bürgergeld bereits so bemessen ist, dass von diesem auch die Wasserkosten beglichen werden sollen.
Auch bei der Stadt Kassel verliefen die Klärungsversuche von Stiegel erfolglos. Es sei ihm nur mitgeteilt worden, dass er rechtlich laut Wasserversorgungssatzung zur Zahlung verpflichtet sei, wenn die Stadt zuvor erfolglos versucht habe, ihre Gebührenforderungen bei den Mietern einzutreiben. „Es hieß, ich könne mein Geld bei der Mieterin einklagen. Aber was ist bei einer Bürgergeldempfängerin zu holen?“, fragt Stiegel. Der Vermieter bezweifelt, dass die Stadt tatsächlich zunächst mit Nachdruck versucht habe, ihr Geld von der Mieterin zu erhalten. „Die Stadt kann doch selbst klagen oder sich das Geld beim Jobcenter holen. Ich will doch kein Geld von der Frau. Für mich ist das Fazit: Ich darf nicht an Bürgergeldempfänger vermieten“, so der Baunataler.
Auf HNA-Anfrage teilt die Stadtverwaltung mit, dass sich die „gesamtschuldnerische Haftung“ für Wasser- und Abwassergebühren aus der Wasserversorgungssatzung und der Satzung über die Abwasserbeseitigung ergibt. Grundsätzlich versuche die Stadt aber zunächst, die Forderungen bei den jeweiligen Mietern geltend zu machen, so ein Rathaussprecher. Erst wenn dies erfolglos verlaufe, würden die Vermieter herangezogen.
Die Zahl solcher Fälle bewege sich jedes Jahr im niedrigen dreistelligen Bereich. Auch wenn Zahlungen – wie in diesem Fall – über einen längeren Zeitraum ausblieben, komme ein Abstellen der Wasserversorgung in der Regel nicht in Betracht. „Die Heranziehung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ist in diesen Fällen das vorgesehene mildere Mittel“, sagt der Sprecher. Auch sei es nicht vorgesehen, dass sich das Amt für Kämmerei und Steuern mit seinen Forderungen an das Jobcenter wendet. Ob jemand Transferleistungen beziehe, sei der Behörde auch gar nicht bekannt. „Leistungsansprüche gegenüber dem Jobcenter liegen in der Verantwortung der jeweiligen Personen“, heißt es.
Am Ende bleibt Stiegel nur die Auseinandersetzung mit der früheren Mieterin, wenn er nicht auf den Kosten sitzen bleiben will. Bislang habe er alle Konflikte als Vermieter ohne juristischen Beistand klären können. Er hofft, dass dies so bleibt.