Ungerecht? Millionen Kassenpatienten zahlen bald mehr – Beamte sollen verschont bleiben

Kassenpatienten zahlen bald mehr – DAK-Chef fordert jetzt auch Einschnitte bei Beamten

Stand: 26.09.2026, 19:15 Uhr

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Ab 2027 steigen für Kassenpatienten mehrere Zuzahlungen. Beamtinnen und Beamte trifft das zunächst nicht. DAK-Chef Storm fordert deshalb Konsequenzen.

Berlin – Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich 2027 auf höhere eigene Kosten einstellen. Der Grund: das im Juli beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, oft kurz Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) genannt. Unter anderem sollen die Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte steigen. Zudem sinkt der Zuschuss der Krankenkassen für Zahnersatz. Das Ziel ist es, das Finanzloch der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stopfen.

Ein Hausarzt sitzt in einem Sprechzimmer seiner Hausarztpraxis an einem Schreibtisch und arbeitet am Computer.

Wer gesetzlich versichert ist, muss von nächstem Jahr an mehr Kosten selber tragen. Beamte trifft das nicht, sie sind in der Regel privat versichert. (Symbolbild) © Sebastian Kahnert/dpa

Beamtinnen und Beamte trifft diese Mehrbelastung nicht, da sie im Normalfall privat versichert sind. Andreas Storm, Chef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, hält das für problematisch und fordert, die Einschnitte auch auf die staatliche Beihilfe für Beamtinnen und Beamte zu übertragen. „Das betrifft alle Leistungsbereiche wie die Einschränkung bei der kostenfreien Mitversicherung für Ehepartner und die Zuzahlungen“, erklärte Storm der Rheinischen Post. Er begründet seinen Vorstoß mit der Akzeptanz der Reformen. Viele Menschen empfänden die Verteilung der zusätzlichen Belastungen als ungerecht.

Warum Beamte von den höheren GKV-Zuzahlungen zunächst nicht betroffen sind

Der Grund für die unterschiedliche Behandlung liegt im Versicherungssystem. Viele Beamtinnen und Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe zu ihren Krankheitskosten und sichern den verbleibenden Anteil über eine private Krankenversicherung ab. Die konkreten Beihilferegeln richten sich dabei laut Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) nach Bund oder Bundesland. Demnach übernimmt die Beihilfe häufig mindestens die Hälfte der anfallenden Krankheitskosten.

Ganz außen vor bleiben Beamtinnen und Beamte bei den Sparplänen allerdings möglicherweise nicht. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte im Bundestag an, dass auch Einsparungen bei Leistungen für Beamtinnen und Beamte in den Blick genommen werden sollen. Demnach gebe es aus den Ländern Forderungen, Maßnahmen aus dem GKV-Spargesetz auch auf Beihilfeempfängerinnen und -empfänger zu übertragen. Dabei gehe es etwa um das Thema Mitversicherung. Die Regelungen sollten nach seinen Worten „wirkungsgleich“ übertragen werden. Wie genau das umgesetzt werden soll, ist bislang nicht festgelegt.

DAK-Chef Storm geht in seiner Forderung noch weiter: Nach seiner Vorstellung müssten auch höhere Zuzahlungen bei Krankenhausbehandlungen und Medikamenten sowie der geringere Zuschuss zum Zahnersatz entsprechend für Beamtinnen und Beamte berücksichtigt werden. Entscheidend ist in dem Fall jedoch, dass Beihilferegelungen nicht allein vom Bund bestimmt werden: Ein großer Teil der deutschen Beamtinnen und Beamten arbeitet für die Länder, die eigene Vorschriften haben.

Kassenpatienten müssen ab 2027 für mehrere Leistungen mehr aufbringen

Fest steht bislang nur, dass gesetzlich Versicherte tiefer in die Tasche greifen müssen. Laut Bundesgesundheitsministerium werden konkret die bisherigen Zuzahlungsbeträge und -grenzen in der GKV um 50 Prozent erhöht. Die Bundesregierung begründet den Schritt damit, dass die Beträge seit 2004 weitgehend unverändert geblieben seien, während Preise und Einkommen über die Zeit deutlich gestiegen sind. Die bisherigen Belastungsgrenzen bleiben jedoch bestehen: Bei chronisch Kranken liegt die Grenze weiterhin bei einem Prozent, bei anderen Versicherten bei zwei Prozent des jährlichen Haushaltsbruttoeinkommens.

Auch beim Zahnersatz wird gespart: Die Festzuschüsse der Krankenkassen sinken nach Angaben des Gesundheitsministeriums um zehn Prozent und damit wieder auf das Niveau vor 2020. Zudem wird die kostenlose Familienversicherung von Ehe- sowie Lebenspartnerinnen und ‑partnern eingeschränkt. Für einen Teil der bislang Mitversicherten soll künftig ein eigener Beitrag fällig werden. (Quellen: Bundesgesundheitsministerium, dpa, Verband der Privaten Krankenversicherung) (cln)