Keine KI-Songs in Australiens Charts: Maschinen machen keine Zukunftsmusik

Das von einer künstlichen Intelligenz erzeugte Remake eines Madonna-Hits hat die Charts in Australien gestürmt. Künftig verhindern das neue Regeln.

Eine wächserne Nachbildung der Sängerin Madonna sitzt in der Berliner Dependance von Madame Tussauds breitbeinig auf einem roten Sofa
Berliner Dependance von Madame Tussauds: Eine künstliche Madonna kann weder die echte ersetzen noch die Charts erobern

Foto: südraumfoto/imago

Ein bisschen Ätschibätschismus geht immer: Vor vier Jahren hatte Madonna eine NFT-Lizenz von gruselkitischiger KI-Kunst vermarktet, die ihren nackigen Avatar zeigte, zwischen dessen Beinen ein Bäumchen entspross. Das wirkte, als hätte jemand volltrunken der Gratisversion von Canvas irgendeinen Scheiß von Mutter Erde und so gepromptet.

Wer sich daran erinnert, wird als eine Art Rache des Geists in der Maschine werten, was gerade in Australien passiert ist: Eine von künstlicher Intelligenz erstellte Coverversion von Madonnas „Like a Prayer“, für die der australische DJ und Produzent Josh Fawaz verantwortlich zeichnet, war im Juli zum meistgespielten Stück im australischen Radio avanciert. Sie hat es auf Platz vier der dortigen Charts geschafft.

Die Erlöse aus Madonnas-Computerkitsch waren seinerzeit an Wohltätigkeitsorganisationen gegangen. Und auch Fawaz' KI-Hit dient einem guten Zweck: Die Australian Recording Industry Association (Aria), die Australiens offizielle Musikcharts betreibt, hat infolge seines Erfolgs ihr Regelwerk angepasst. Laut dpa sollen in den Hitparaden des Landes künftig keine Songs mehr berücksichtigt werden, die überwiegend oder vollständig Maschinenhirnen entsprungen sind.

Keine neue Regel

Eine Vorreiterin ist Aria damit nicht: Der in London ansässige Weltverband der Phonoindustrie (Ifpi) hatte schon Ende Juli verkündet, dass nur substanziell von Menschen gemachte Stücke hitparadentauglich sein sollen. Und dass dort, wo für die Komposition auf KI zurückgegriffen wurde, nur der Einsatz ordentlich lizenzierter Programme toleriert würde.

Das sind Modelle, die man ausschließlich mit Inhalten trainiert hat, die von den Ur­he­be­r*in­nen dafür freigegeben wurden. Dem Regelwerk war auch der deutsche Musikindustrieverband (BVMI) beigetreten. Aber diese Nachricht hatte trotz Sommerlochs relativ wenig Aufmerksamkeit geerntet. Die zahllos auf die Plattformen gespülten maschinellen Ballermann- und Timmy-der-Wal-Songs hatten offenbar nicht genügend Power, um als ernstes Problem erkannt zu werden. Dafür braucht es schon einen echten falschen Star.

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