Ungarn: Magyars Tisza hebt Orbáns LGBTQ-Gesetz auf

Ungarns Parlament hat das umstrittene Kinderschutzgesetz aus der Regierungszeit des früheren Ministerpräsidenten Viktor Orbán reformiert. Orbáns Fidesz-Partei hatte 2021 unter anderem jegliche Darstellung und „Förderung“ von Homosexualität und Transgender-Identität in Medien wie Bildungsmaterialien, Filmen und Werbung für Minderjährige verboten.

Kinderbücher, die Themen wie Diversität behandelten, mussten daraufhin mit Warnhinweisen versehen und aus den Schulen verbannt werden. Im Frühjahr 2025 ergänzte die damalige Fidesz-Mehrheit im Parlament das Gesetz um eine weitere Regelung, mit der auch Versammlungen wie Pride-Paraden mit dem Argument verboten werden konnten, dass sie gegen den „Schutz“ von Minderjährigen verstießen.

Allgemeine Kinderschutzstandards eingeführt

Mit den Stimmen der regierenden Tisza-Partei von Ministerpräsident Péter Magyar ersetzte das Parlament am Dienstag diese Regelungen durch allgemeine Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen vor pornographischen oder gewaltsamen Inhalten. Zudem wurde eine Reihe weiterer Standards zum Kinderschutz eingeführt. Die Opposition von Fidesz und der rechtsextremen Mi Hazánk stimmte gegen die Änderung und beklagte, dass nun wieder „LGBTQ-Propaganda“ an Schulen zugelassen werde.

Die damalige Regelung hatte schon bald nach ihrem Erlass 2021 für breite internationale Kritik gesorgt. Kurz nach Orbáns Wahlniederlage im April entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine Vertragsverletzungsklage und stellte einen Verstoß gegen Unionsrecht fest. Nach Ansicht der Richter stigmatisierte und marginalisierte Orbáns Gesetz „nicht cisgeschlechtliche Personen“, indem sie gerade wegen ihrer sexuellen Identität als schädlich für Minderjährige dargestellt würden.

Auch der Titel des Gesetzes, der sich auf ein „strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter“ bezog, sei mit Europarecht unvereinbar, befand der EuGH. Denn er verstärke Stigmatisierung und schüre Hass, indem bestimmte sexuelle Orientierungen mit Pädophilie in Verbindung gebracht würden. Erstmals in der Rechtsprechung des EuGH stellten die Luxemburger Richter damals sogar einen eigenständigen Verstoß gegen Artikel 2 des EU-Vertrages fest, in dem die Grundwerte der Union niedergelegt sind.