Kindeswohlgefährdung im Kreis Peine: 35 akute Fälle in einem Jahr registriert

Stand: 12.09.2026, 22:23 Uhr

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Kindeswohlgefährdung im Kreis Peine: 35 akute Fälle in einem Jahr registriert

Im Kreis Peine stellten die Jugendämter im Jahr 2025 in 35 Fällen eine akute Kindeswohlgefährdung fest. (Symbolbild) © Rolf Vennenbernd/dpa

Die Zahl der Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen ist um 11,3 Prozent gestiegen. Nun liegen auch aktuelle Daten für den Kreis Peine vor.

Peine, Kreis – Die Jugendämter in Niedersachsen haben im Jahr 2025 mehr Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nachgehen müssen als im Jahr zuvor. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen legte die Zahl dieser Prüfverfahren um 11,3 Prozent zu. Auch für den Landkreis Peine liegen nun aktuelle Zahlen vor.

Landesweit führten die Jugendämter im Jahr 2025 insgesamt 22.338 Gefährdungseinschätzungen nach Paragraph 8a des Achten Sozialgesetzbuches durch. Bei einem solchen Verfahren wird geprüft, ob das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut oder möglicherweise gefährdet ist. Im Jahr davor lag die Zahl noch bei 20.066 Verfahren. Die Zahl dieser Prüfungen ist in Niedersachsen damit merklich angestiegen. In 4.803 Verfahren bestätigte sich eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung, das sind 21,5 Prozent aller Fälle.

Kindeswohlgefährdung im Kreis Peine: 35 Verfahren mit akutem Ergebnis

Im Landkreis Peine wurden im Jahr 2025 insgesamt 409 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung abgeschlossen. Betroffen waren 220 Mädchen und 189 Jungen. In 35 Fällen stellten die Fachkräfte eine akute Kindeswohlgefährdung fest, in 18 Fällen eine latente. Bei 82 Verfahren lag den Daten zufolge keine Gefährdung vor, wohl aber ein Hilfebedarf. In 274 Fällen sahen die Jugendämter weder eine Kindeswohlgefährdung noch einen weiteren Hilfebedarf.

Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen: Die Zahlen im Überblick

Landesweit erfassten die Jugendämter 2.273 akute und 2.530 latente Kindeswohlgefährdungen. Zwischen Mädchen und Jungen gab es dabei nur geringe Unterschiede. Die Zahlen aus dem Jahr 2025 aus dem Land Niedersachsen im Überblick:

Kindeswohlgefährdungen insgesamt22.338
davon männlich11.907
davon weiblich10.431
akute Kindeswohlgefährdungen2.273
latente Kindeswohlgefährdungen2.530
keine Kindeswohlgefährdungen, aber Hilfebedarf7.619
keine Kindeswohlgefährdungen und kein Hilfebedarf9.916

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025

Auf Mädchen entfielen 2.323 Fälle, auf Jungen 2.480. Der größte Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen lebte zum Zeitpunkt der Prüfung in der eigenen Familie. Von 21.872 Minderjährigen wohnten 10.522 bei beiden Elternteilen, 7.356 bei einem alleinerziehenden Elternteil und 3.520 bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den bestätigten Fällen: Von den 4.803 festgestellten akuten oder latenten Gefährdungen bezogen sich 2.086 auf Kinder und Jugendliche, die bei ihren Eltern lebten. 1.724 Minderjährige waren bei einem alleinerziehenden Elternteil untergebracht, weitere 654 bei einem Elternteil mit Partnerin oder Partner.

Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen nach Alter

Kindeswohlgefährdungen insgesamt22.338 (akut 2.273)
unter 3 Jahren3.787 (akut 471)
3 bis unter 6 Jahren3.935 (akut 367)
6 bis unter 10 Jahren5.429 (akut 500)
10 bis unter 14 Jahren5.029 (akut 507)
14 bis unter 18 Jahren4.158 (akut 428)

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025

Vernachlässigung als häufigster Grund: Zahl der Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen wächst

Als Grund für eine festgestellte Gefährdung gaben die Jugendämter am häufigsten Vernachlässigung an. Bei akuten Kindeswohlgefährdungen wurde dieser Grund 1.254 Mal erfasst, bei latenten Gefährdungen 1.543 Mal. Meist ging die Gefährdung in erster Linie von der Mutter oder dem Vater aus: In 2.145 Fällen wurde die Mutter als Hauptverursacherin genannt, in 1.437 Fällen der Vater. Nicht jedes Verfahren endete mit einer festgestellten Gefährdung. In 7.619 Fällen sahen die Jugendämter keine Gefährdung, aber einen weiteren Hilfe- oder Unterstützungsbedarf für Kinder, Jugendliche oder Familien. Auch dieser Wert nahm zu: 2024 waren es 6.946 Fälle, ein Zuwachs von 9,7 Prozent. In den weiteren 9.916 Verfahren lag nach Einschätzung der Jugendämter weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein zusätzlicher Hilfebedarf vor.

Daten des Statistischen Landesamtes: Wann wird von Kindeswohlgefährdung gesprochen?

Liegen Anzeichen dafür vor, dass ein Kind gefährdet sein könnte, ist das zuständige Jugendamt zu einer Gefährdungseinschätzung nach Paragraph 8a SGB VIII verpflichtet. Mehrere Fachkräfte beurteilen dabei gemeinsam, wie hoch das Risiko für das Kind oder den Jugendlichen ausfällt. Von einer Kindeswohlgefährdung ist die Rede, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes erheblich beeinträchtigt ist oder eine solche Schädigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Sorgeberechtigten – in der Regel die Eltern oder ein Elternteil – können oder wollen die Gefahr in diesen Fällen nicht ausreichend abwenden. Für die Statistik übermitteln die zuständigen Stellen jede abgeschlossene Gefährdungseinschätzung als einzelnen Datensatz an die Statistischen Ämter des jeweiligen Berichtsjahres.