Kindeswohlgefährdung im Landkreis Celle: 89 akute Fälle in einem Jahr registriert

Stand: 06.10.2026, 22:33 Uhr

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Kindeswohlgefährdung im Landkreis Celle: 89 akute Fälle in einem Jahr registriert

Im Landkreis Celle stellten die Jugendämter im Jahr 2025 in 89 Fällen eine akute Kindeswohlgefährdung fest. (Symbolbild) © Karl Josef Hildenbrand/dpa

Die Zahl der Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen ist um 11,3 Prozent gestiegen. Nun liegen auch aktuelle Daten für den Landkreis Celle vor.

Celle, Kreis – Die Jugendämter in Niedersachsen haben im Jahr 2025 deutlich häufiger geprüft, ob Kinder und Jugendliche gefährdet sind, als noch im Jahr zuvor. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen legte die Zahl dieser Verfahren um 11,3 Prozent zu. Auch für den Landkreis Celle liegen inzwischen aktuelle Zahlen vor.

Landesweit wurden im Jahr 2025 insgesamt 22.338 Gefährdungseinschätzungen nach Paragraph 8a des Achten Sozialgesetzbuches abgeschlossen. Bei einem solchen Verfahren gehen die Jugendämter der Frage nach, ob das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut oder möglicherweise gefährdet ist. Ein Jahr zuvor hatte die Zahl noch bei 20.066 gelegen – die Prüfverfahren haben in Niedersachsen also merklich zugenommen. In 4.803 Fällen bestätigte sich dabei eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung, das sind 21,5 Prozent aller Verfahren.

Kindeswohlgefährdung im Landkreis Celle: In 89 Fällen bestand eine akute Gefahr

Im Landkreis Celle wurden im Jahr 2025 insgesamt 679 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung abgeschlossen. Betroffen waren dabei 347 Jungen und 332 Mädchen. In 89 Fällen stellte das Jugendamt eine akute Kindeswohlgefährdung fest, in 94 Fällen eine latente. Bei 215 Verfahren ergab sich den Daten zufolge keine Gefährdung, aber ein Hilfebedarf. In 281 Fällen lag weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf vor.

Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen: Die Zahlen im Überblick

Landesweit erfassten die Jugendämter 2.273 akute sowie 2.530 latente Kindeswohlgefährdungen. Jungen und Mädchen waren dabei in ähnlichem Umfang betroffen. Die Zahlen aus dem Jahr 2025 aus dem Land Niedersachsen im Überblick:

Kindeswohlgefährdungen insgesamt22.338
davon männlich11.907
davon weiblich10.431
akute Kindeswohlgefährdungen2.273
latente Kindeswohlgefährdungen2.530
keine Kindeswohlgefährdungen, aber Hilfebedarf7.619
keine Kindeswohlgefährdungen und kein Hilfebedarf9.916

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025

Auf Mädchen entfielen 2.323 Fälle, auf Jungen 2.480. Die meisten der betroffenen Kinder und Jugendlichen lebten zum Zeitpunkt der Prüfung in einem familiären Umfeld. Von 21.872 Minderjährigen wohnten 10.522 bei beiden Elternteilen, 7.356 bei einem alleinerziehenden Elternteil und 3.520 bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner. Ein vergleichbares Muster ergibt sich bei den bestätigten Fällen: Von den 4.803 festgestellten akuten oder latenten Gefährdungen betrafen 2.086 Kinder und Jugendliche, die bei ihren Eltern lebten. 1.724 Minderjährige wohnten bei einem alleinerziehenden Elternteil, weitere 654 bei einem Elternteil mit Partnerin oder Partner.

Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen nach Alter

Kindeswohlgefährdungen insgesamt22.338 (akut 2.273)
unter 3 Jahren3.787 (akut 471)
3 bis unter 6 Jahren3.935 (akut 367)
6 bis unter 10 Jahren5.429 (akut 500)
10 bis unter 14 Jahren5.029 (akut 507)
14 bis unter 18 Jahren4.158 (akut 428)

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025

Vernachlässigung als häufigster Grund: Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen nehmen zu

Als Grund für eine festgestellte Gefährdung gaben die Jugendämter am häufigsten Vernachlässigung an. Bei akuten Kindeswohlgefährdungen traf das auf 1.254 Fälle zu, bei latenten Gefährdungen wurde Vernachlässigung 1.543 Mal genannt. Meist ging die Gefährdung hauptsächlich von der Mutter oder dem Vater aus: In 2.145 Fällen wurde die Mutter als Hauptverursacherin erfasst, in 1.437 Fällen der Vater. Nicht jedes Verfahren endete mit einer festgestellten Gefährdung. In 7.619 Fällen sahen die Jugendämter zwar keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber einen weiteren Hilfe- oder Unterstützungsbedarf für die Kinder, Jugendlichen oder Familien. Auch dieser Wert legte zu: 2024 waren es 6.946 Fälle, was einem Anstieg von 9,7 Prozent entspricht. In den restlichen 9.916 Verfahren kamen die Fachkräfte zu dem Schluss, dass weder eine Gefährdung noch ein zusätzlicher Hilfebedarf bestand.

Daten des Statistischen Landesamtes: Wann wird von Kindeswohlgefährdung gesprochen?

Liegen Hinweise darauf vor, dass ein Kind gefährdet sein könnte, ist das zuständige Jugendamt zu einer Gefährdungseinschätzung nach Paragraph 8a SGB VIII verpflichtet. Mehrere Fachkräfte schätzen dabei gemeinsam ein, wie hoch das Risiko für das Kind oder den Jugendlichen ist. Von einer Kindeswohlgefährdung ist die Rede, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes bereits erheblich beeinträchtigt ist oder eine solche Schädigung mit hoher Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Sorgeberechtigten – in der Regel die Eltern oder ein Elternteil – können oder wollen die Gefahr in diesen Fällen nicht ausreichend abwenden. Für die Statistik übermitteln die zuständigen Stellen jede abgeschlossene Gefährdungseinschätzung als Datensatz des jeweiligen Berichtsjahres an die Statistischen Ämter.