Kindeswohlgefährdung in Delmenhorst: 34 akute Fälle in der Statistik erfasst

Stand: 20.09.2026, 08:14 Uhr

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Kindeswohlgefährdung in Delmenhorst: 34 akute Fälle in der Statistik erfasst

In Delmenhorst stellten die Jugendämter im Jahr 2025 in 34 Fällen eine akute Kindeswohlgefährdung fest. (Symbolbild) © Matthias Hiekel/dpa

Die Zahl der Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen ist um 11,3 Prozent gestiegen. Nun liegen auch aktuelle Zahlen für Delmenhorst vor.

Delmenhorst, Stadt – Die Jugendämter in Niedersachsen haben im Jahr 2025 erneut mehr Hinweisen auf mögliche Gefährdungen von Kindern nachgehen müssen als im Jahr zuvor. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen legte die Zahl der Gefährdungseinschätzungen im Vergleich von 2024 auf 2025 um 11,3 Prozent zu. Auch für die Stadt Delmenhorst liegen aktuelle Daten vor.

Landesweit wurden im Jahr 2025 insgesamt 22.338 Gefährdungseinschätzungen nach Paragraph 8a des Achten Sozialgesetzbuches abgeschlossen. Bei einem solchen Verfahren prüfen die Jugendämter, ob das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut oder möglicherweise in Gefahr ist. Ein Jahr zuvor hatte die Zahl noch bei 20.066 Verfahren gelegen. Die Zahl dieser Prüfungen hat in Niedersachsen also merklich zugenommen. In 4.803 Verfahren bestätigte sich eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung, das sind 21,5 Prozent aller Fälle.

Kindeswohlgefährdung in Delmenhorst: 34 Fälle mit akuter Gefahr für Kinder

In Delmenhorst wurden im Jahr 2025 insgesamt 1.357 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung abgeschlossen. Betroffen waren dabei 742 Jungen und 615 Mädchen. In 34 Fällen stellten die Fachkräfte eine akute Kindeswohlgefährdung fest, in 284 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung. Bei 428 Verfahren lag den Daten zufolge zwar keine Gefährdung vor, wohl aber ein Hilfebedarf. In 611 Fällen sahen die Jugendämter weder eine Gefährdung noch einen Bedarf an weiterer Unterstützung.

Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen: Die Zahlen im Überblick

Landesweit erfassten die Jugendämter 2.273 akute sowie 2.530 latente Kindeswohlgefährdungen. Jungen und Mädchen waren dabei in ähnlichem Umfang betroffen. Die Zahlen aus dem Jahr 2025 aus dem Land Niedersachsen im Überblick:

Kindeswohlgefährdungen insgesamt22.338
davon männlich11.907
davon weiblich10.431
akute Kindeswohlgefährdungen2.273
latente Kindeswohlgefährdungen2.530
keine Kindeswohlgefährdungen, aber Hilfebedarf7.619
keine Kindeswohlgefährdungen und kein Hilfebedarf9.916

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025

Auf Mädchen entfielen 2.323 Fälle, auf Jungen 2.480. Die meisten der betroffenen Kinder und Jugendlichen lebten zum Zeitpunkt der Prüfung in ihrer Familie. Von insgesamt 21.872 Minderjährigen wohnten 10.522 bei beiden Elternteilen. 7.356 Kinder und Jugendliche lebten bei einem alleinerziehenden Elternteil, 3.520 bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner. Ein vergleichbares Bild ergibt sich bei den bestätigten Fällen: Von den 4.803 festgestellten akuten oder latenten Gefährdungen betrafen 2.086 Kinder und Jugendliche, die bei ihren Eltern lebten. 1.724 Minderjährige wohnten bei einem alleinerziehenden Elternteil, weitere 654 bei einem Elternteil mit Partnerin oder Partner.

Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen nach Alter

Kindeswohlgefährdungen insgesamt22.338 (akut 2.273)
unter 3 Jahren3.787 (akut 471)
3 bis unter 6 Jahren3.935 (akut 367)
6 bis unter 10 Jahren5.429 (akut 500)
10 bis unter 14 Jahren5.029 (akut 507)
14 bis unter 18 Jahren4.158 (akut 428)

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025

Vernachlässigung als häufigster Grund: Mehr Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen

Als Grund für eine festgestellte Gefährdung führten die Jugendämter am häufigsten Vernachlässigung an. Bei akuten Kindeswohlgefährdungen wurde dieser Grund 1.254 Mal erfasst, bei latenten Gefährdungen 1.543 Mal. Überwiegend ging die Gefährdung hauptsächlich von einem Elternteil aus: In 2.145 Fällen wurde die Mutter als Hauptverursacherin genannt, in 1.437 Fällen der Vater. Nicht jede Prüfung endete mit einer festgestellten Gefährdung. In 7.619 Verfahren sahen die Fachkräfte keine Gefährdung, aber weiteren Hilfe- oder Unterstützungsbedarf für Kinder, Jugendliche oder Familien. Auch dieser Wert legte zu: 2024 waren es 6.946 Fälle, was einem Plus von 9,7 Prozent entspricht. In den verbleibenden 9.916 Verfahren kamen die Jugendämter zu dem Schluss, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf bestand.

Daten des Statistischen Landesamtes: Wann wird von Kindeswohlgefährdung gesprochen?

Liegen Hinweise darauf vor, dass ein Kind gefährdet sein könnte, ist das zuständige Jugendamt zu einer Gefährdungseinschätzung nach Paragraph 8a SGB VIII verpflichtet. Mehrere Fachkräfte schätzen dabei gemeinsam ein, wie hoch das Risiko für das Kind oder den Jugendlichen ist. Als Kindeswohlgefährdung gilt es, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes erheblich beeinträchtigt ist oder eine solche Schädigung mit großer Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Sorgeberechtigten – in der Regel die Eltern oder ein Elternteil – sind in diesen Fällen nicht in der Lage oder nicht bereit, die Gefahr ausreichend abzuwenden. Für die Statistik übermitteln die zuständigen Stellen jede abgeschlossene Gefährdungseinschätzung des jeweiligen Berichtsjahres als Datensatz an die Statistischen Ämter.