Kindeswohlgefährdung in der Wesermarsch: Zwölf akute Fälle im Kreisgebiet

Stand: 10.10.2026, 22:45 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Kindeswohlgefährdung in der Wesermarsch: Zwölf akute Fälle im Kreisgebiet

Im Landkreis Wesermarsch wurden 2025 zwölf akute Kindeswohlgefährdungen festgestellt. (Symbolbild) © Maurizio Gambarini/dpa

Landesweit stieg die Zahl der Gefährdungseinschätzungen um 11,3 Prozent. Nun liegen auch aktuelle Daten für den Landkreis Wesermarsch vor.

Wesermarsch, Kreis – Die Jugendämter in Niedersachsen haben im Jahr 2025 erneut mehr Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen nachgehen müssen. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen legte die Zahl der Gefährdungseinschätzungen gegenüber 2024 um 11,3 Prozent zu. Für den Landkreis Wesermarsch liegen dazu ebenfalls aktuelle Zahlen vor.

Landesweit wurden 2025 insgesamt 22.338 Gefährdungseinschätzungen nach Paragraph 8a des Achten Sozialgesetzbuches abgeschlossen. Bei einem solchen Verfahren prüfen die Jugendämter, ob das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut oder möglicherweise gefährdet ist. Ein Jahr zuvor hatte die Zahl noch bei 20.066 gelegen. Die Zahl dieser Prüfverfahren hat in Niedersachsen also merklich zugenommen. In 4.803 Verfahren bestätigte sich eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung – das sind 21,5 Prozent aller geprüften Fälle.

Kindeswohlgefährdung in der Wesermarsch: Zwölf akute Fälle im Landkreis registriert

Im Landkreis Wesermarsch führten die Behörden im Jahr 2025 insgesamt 233 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung durch. Betroffen waren dabei 123 Jungen und 110 Mädchen. In zwölf Fällen stellten die Fachkräfte eine akute Kindeswohlgefährdung fest, in 27 Fällen eine latente. Bei 57 Prüfungen ergab sich keine Gefährdung, wohl aber ein Hilfebedarf. In den übrigen 137 Verfahren sahen die Jugendämter weder eine Kindeswohlgefährdung noch einen weiteren Hilfebedarf.

Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen: Die Zahlen im Überblick

Insgesamt verzeichneten die niedersächsischen Jugendämter 2.273 akute sowie 2.530 latente Kindeswohlgefährdungen. Jungen und Mädchen waren dabei in ähnlichem Umfang betroffen. Die Zahlen aus dem Jahr 2025 aus dem Land Niedersachsen im Überblick:

Kindeswohlgefährdungen insgesamt22.338
davon männlich11.907
davon weiblich10.431
akute Kindeswohlgefährdungen2.273
latente Kindeswohlgefährdungen2.530
keine Kindeswohlgefährdungen, aber Hilfebedarf7.619
keine Kindeswohlgefährdungen und kein Hilfebedarf9.916

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025

Auf Mädchen entfielen 2.323 Fälle, auf Jungen 2.480. Die meisten der betroffenen Kinder und Jugendlichen lebten zum Zeitpunkt der Prüfung in einem familiären Umfeld. Von 21.872 Minderjährigen wohnten 10.522 bei beiden Elternteilen, 7.356 bei einem alleinerziehenden Elternteil und 3.520 bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner. Ein vergleichbares Bild ergibt sich bei den bestätigten Fällen: Von den 4.803 akuten oder latenten Gefährdungen entfielen 2.086 auf Kinder und Jugendliche, die bei ihren Eltern lebten. 1.724 Minderjährige wohnten bei einem alleinerziehenden Elternteil, weitere 654 bei einem Elternteil mit Partnerin oder Partner.

Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen nach Alter

Kindeswohlgefährdungen insgesamt22.338 (akut 2.273)
unter 3 Jahren3.787 (akut 471)
3 bis unter 6 Jahren3.935 (akut 367)
6 bis unter 10 Jahren5.429 (akut 500)
10 bis unter 14 Jahren5.029 (akut 507)
14 bis unter 18 Jahren4.158 (akut 428)

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025

Vernachlässigung als häufigster Grund: Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen nehmen zu

Als Grund für eine festgestellte Gefährdung gaben die Jugendämter am häufigsten Vernachlässigung an. Bei akuten Kindeswohlgefährdungen wurde sie 1.254 Mal genannt, bei latenten Gefährdungen 1.543 Mal. Meist ging die Gefährdung überwiegend von der Mutter oder vom Vater aus: In 2.145 Fällen wurde die Mutter als Hauptverursacherin erfasst, in 1.437 Fällen der Vater. Nicht jede Prüfung endete mit einer festgestellten Gefährdung. In 7.619 Verfahren sahen die Fachkräfte zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber einen weiteren Hilfe- oder Unterstützungsbedarf für Kinder, Jugendliche oder Familien. Auch dieser Wert legte zu: 2024 waren es 6.946 Fälle, was einem Zuwachs von 9,7 Prozent entspricht. In den verbleibenden 9.916 Verfahren stellten die Jugendämter weder eine Gefährdung noch einen zusätzlichen Hilfebedarf fest.

Daten des Statistischen Landesamtes: Wann wird von Kindeswohlgefährdung gesprochen?

Liegen Hinweise darauf vor, dass ein Kind gefährdet sein könnte, ist das zuständige Jugendamt zu einer Gefährdungseinschätzung nach Paragraph 8a SGB VIII verpflichtet. Mehrere Fachkräfte schätzen dabei gemeinsam ein, wie hoch das Risiko für das Kind oder den Jugendlichen ist. Von einer Kindeswohlgefährdung ist die Rede, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes erheblich geschädigt ist oder eine solche Schädigung mit hoher Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Sorgeberechtigten – in der Regel die Eltern oder ein Elternteil – können oder wollen die Gefahr dann nicht ausreichend abwenden. Für die Statistik übermitteln die zuständigen Stellen jede abgeschlossene Gefährdungseinschätzung als Datensatz des jeweiligen Berichtsjahres an die Statistischen Ämter.