Wegweisendes Urteil: Rentnerpaar kämpft gegen Kohlegiganten – und gewinnt
Wegweisendes Gerichtsurteil
Rentnerpaar kämpft gegen Kohlegiganten – und gewinnt
Aktualisiert am 08.10.2026 - 08:13 UhrLesedauer: 4 Min.
Ein Rentnerpaar in Australien kämpfte vier Jahre gegen einen Kohlekonzern und zog bis vor das höchste Gericht. Das Urteil dürfte weitreichende Auswirkungen haben.
In Australien hat es am Mittwoch (Ortszeit) ein wegweisendes Gerichtsurteil gegeben: Eine Bürgerinitiative aus dem Bundesstaat New South Wales (NSW) gewann eine Klimaklage gegen einen großen Kohlekonzern vor dem Obersten Gericht. Planungsbehörden in New South Wales müssen demnach bei der Genehmigung von fossilen Projekten künftig auch die durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe im Ausland verursachten Emissionen berücksichtigen. Rechtsexperten zufolge war es das erste Mal, dass sich Australiens oberstes Gericht mit einer Klage im Kontext des menschengemachten Klimawandels befassen musste. Das Urteil dürfte die Genehmigungspraxis für Kohle- und Gasanlagen in ganz Australien prägen.
Im Kern ging es um die geplante Erweiterung einer Kohlemine in der Hunter-Valley-Region, die bereits von den Behörden zugelassen worden war. Das Gericht hat sie nun gestoppt. Drei von fünf Richtern entschieden, dass die zuständige Planungsbehörde in NSW die durch den Export und die Verbrennung der Kohle im Ausland entstehenden Treibhausgase bei der Genehmigung hätte berücksichtigen müssen.
Die ursprüngliche Betriebsgenehmigung der Mount-Pleasant-Mine läuft Ende Dezember aus. Das Unternehmen MACH Energy wollte die jährliche Fördermenge auf 21 Millionen Tonnen Kohle verdoppeln und den Betrieb bis 2048 fortsetzen. Insgesamt 444 Millionen Tonnen Kohle sollten gefördert werden. Die Verbrennung dieser Kohle würde Experten zufolge mehr als 870 Millionen Tonnen Treibhausgase freisetzen. Und das fast ausschließlich im Ausland, da die Kohle für den Export gedacht ist.
98 Prozent der durch das Projekt verursachten Emissionen entfallen demnach auf sogenannte Scope-3-Emissionen: Emissionen, die erst durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe im Ausland entstehen. Diese werden in der nationalen Treibhausgasbilanz Australiens gar nicht erfasst. Projekte mit einem direkten Emissionsfußabdruck von mehr als 100.000 Tonnen CO2-Äquivalent (Scope-1- und Scope-2-Emissionen) unterliegen dagegen Vorgaben, die einen jährlichen Rückgang um 4,9 Prozent oder den Einsatz von Kompensationsmaßnahmen beziehungsweise CO2-Zertifikaten vorsehen. Nach Darstellung der Klägerseite war genau diese Lücke ein zentraler Punkt des Verfahrens.
Richter James Edelman formulierte es im Urteil so: "Indem sie sich ausschließlich auf zwei Prozent der Emissionen des Projektes konzentrierte, versäumte es die Kommission, zu prüfen, ob Auflagen erlassen werden sollten, um sicherzustellen, dass Treibhausgasemissionen so weit wie möglich minimiert werden."
Die drei Scopes der CO2-Bilanz
Das sogenannte Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) ist der weltweit anerkannte Standard zur Bilanzierung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen. Es wurde 1998 als Standard ins Leben gerufen, um den CO2-Fußabdruck von Unternehmen messbar zu machen.
Scope-1- und Scope-2-Emissionen sind direkte Emissionen eines Projektes sowie die Emissionen eingekaufter Energie, die das Unternehmen für seinen Betrieb verbraucht. Diese unterliegen in Australien der Regulierung. Scope-3-Emissionen sind alle indirekten Emissionen, die entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen. Ein Beispiel ist die Verbrennung exportierter Brennstoffe. Scope 3 macht bei den meisten Unternehmen den größten Anteil der Emissionen aus ist aber auch am schwersten zu messen.
Pensionierte Lehrer zogen vor Gericht
Angestoßen hatten den Rechtsstreit gegen die Erweiterung der Mine die pensionierten Lehrer Wendy Wales und Tony Lonergan zusammen mit einer lokalen Klimaschutzgruppe. Das Paar lebt auf einem Bauernhof direkt neben dem Bergwerk in der Kleinstadt Muswellbrook in der berühmten Weinregion Hunter Valley.
Vier Jahre lang kämpfte die Gruppe gegen die Ausweitung des Tagebaus, zunächst vor einem Gericht in New South Wales, das zugunsten von MACH Energy entschied. Im vergangenen Jahr gab das Berufungsgericht des Bundesstaates der Bürgerinitiative recht und stellte fest, die Planungskommission hätte die Auswirkungen sämtlicher Emissionen auf die Umwelt prüfen müssen, einschließlich der im Ausland freigesetzten. MACH Energy zog daraufhin vor das Oberste Gericht.
"Wir können es immer noch kaum glauben"
Wendy Wales sagte dem "Guardian" nach der Urteilsverkündung: "Als wir damit angefangen haben, hielten uns die Leute für verrückt – eine kleine Bürgerinitiative, die sich mit einem milliardenschweren Kohlekonzern anlegt und argumentiert, dass der Klimaschaden durch die Verbrennung dieser Kohle auch unser Problem ist." Zur Entscheidung sagte sie: "Wir können es immer noch kaum glauben. Eine lange Reise beginnt immer mit dem ersten Schritt."
Gegenüber dem australischen Nachrichtensender ABC erklärte sie: "Wir können nicht Kohle abbauen, sie ins Ausland verschiffen, zusehen, wie sie den Klimawandel antreibt, und dann so tun, als hätten die Folgen nichts mit uns zu tun und als würden wir sie nicht zu spüren bekommen." Weiter sagte sie: "Die Dürren, die Buschbrände, die Überschwemmungen stehen in direktem Zusammenhang mit Treibhausgasen, und massive Projekte mit fossilen Brennstoffen wie die Mount-Pleasant-Erweiterung gießen buchstäblich Öl ins Feuer."
MACH Energy veröffentlichte nach dem Urteil eine Stellungnahme auf seiner Webseite, in der das Unternehmen ankündigte, die Entscheidung sorgfältig zu prüfen. "Wir haben die Berufung vorangetrieben, um Klarheit über wichtige Fragen zum Umfang der Abwägungen von Pflichten bei umweltrechtlichen Entscheidungen zu erhalten", hieß es darin. Das Unternehmen kündigte an, mit Behörden, Regierungen und lokalen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten, um die praktischen Folgen des Urteils zu verstehen, und erklärte, man werde "alle verfügbaren Optionen" prüfen, um den langfristigen Betrieb der Mine zu sichern.
Ähnliches Urteil in Großbritannien
Die Entscheidung des australischen High Court reiht sich in eine Serie ähnlicher Urteile weltweit ein. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hatte im Juli 2025 in einem Gutachten festgestellt, dass Staaten wie Australien auch für Emissionen verantwortlich bleiben, die durch den Export und die Verbrennung fossiler Brennstoffe in anderen Ländern entstehen.
Loading...
Loading...
Loading...
In dem Gutachten hieß es: "Die Verpflichtungen zum Schutz des Klimasystems liegen nicht ausschließlich bei Verbrauchern und Endnutzern, sondern umfassen auch Tätigkeiten wie die fortlaufende Produktion, Lizenzierung und Subventionierung fossiler Brennstoffe." Der britische Supreme Court hatte bereits 2024 entschieden, dass Planungsbehörden in Großbritannien die künftigen Auswirkungen fossiler Projekte berücksichtigen müssen, nachdem eine Anwohnerin in der Grafschaft Surrey gegen eine geplante Ölbohrung geklagt hatte.
Australien ist der viertgrößte Exporteur fossiler Brennstoffe nach Russland, den USA und Saudi-Arabien. Etwa zwei Drittel der im Inland gewonnenen fossilen Energieträger werden nach Übersee verschifft – die Hauptabnehmer sind die asiatischen Industriestaaten Japan, China und Südkorea sowie Indien.