"Kontrolllücke" führt zu Klagewelle gegen Salzburger Tourismusverbände

Informationsfreiheit

Die KPÖ bringt elf Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht ein, der Landesrechnungshof fordert eine Prüfkompetenz für Tourismus- und Gemeindeverbände

17. August 2026, 14:00

Ein kunstvoll gestaltetes Schild mit der Aufschrift „Restaurant-Zimmer“ in gelber Schrift. Oben ist eine Metallfigur eines Kochs mit Tablett und Utensilien dargestellt. Hintergrund mit unscharfer Vegetation und Verkehrszeichen.
Die Weigerung der Tourismusverbände, wichtige Informationen über ihre Finanzierung herauszugeben, hat in Salzburg zu einer Debatte über die Kontrolldefizite bei Gemeinde- und Tourismusverbänden geführt.

Im Konflikt um die Kontrolle der Gebarung der Tourismusverbände hat der KPÖ-Klub im Salzburger Landtag jetzt den Druck erhöht. KPÖ-Klubobfrau Natalie Hangöbel und Klubjurist Dominik Öllerer haben gegen elf Bescheide von Tourismusverbänden Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht eingereicht.

Nach einem Urteil im Mai, das den Tourismusverband Saalbach-Hinterglemm auf Antrag der KPÖ zur Herausgabe von Informationen über seine Finanzen verdonnert hat, begehrten die KPÖ-Mandatare von 14 weiteren Verbänden Informationen. Wie schon die Saalbacher haben inzwischen elf Tourismusverbände eine Einsicht in ihre Unterlagen abgelehnt.

Saalbach-Hinterglemm legte gegen das Urteil Revision ein, die Causa beschäftigt nun die Höchstgerichte auf Bundesebene. Die Touristiker argumentieren, dass Personalkosten, Sachaufwände oder der Vermögensstand zum eigenen Wirkungsbereich gehörten, eine Informationspflicht also nur gegenüber den Mitgliedern des Verbandes bestehe. Außerdem würde man dann Marketingstrategien oder Investitionen gegenüber der Konkurrenz offenlegen.

Die KPÖ wiederum sagt, "Tourismusverbände bekommen öffentliche Gelder." Es gehe um Millionenbeträge und es bestünden Pflichtmitgliedschaften für Unternehmen.

Keine Einsicht für Rechnungshof

Ähnliche Argumente sind auch vom Direktor des Salzburger Landesrechnungshofes, Ludwig Hillinger, zu hören. In Salzburg seien die Unternehmen – bis auf wenige Ausnahmen – verpflichtet, Mitgliedsbeiträge an die Tourismusverbände zu leisten. Nicht zuletzt ob dieser Zwangsmitgliedschaft vermute er ein öffentliches Interesse an der Verwendung der Mitgliedsbeiträge.

Zudem würden die Tourismusverbände 96 Prozent der von den Gemeinden eingehobenen allgemeinen Nächtigungsabgabe erhalten, die von jedem Gast pro Nacht zu entrichten ist. Es handle sich hier um eine öffentliche Abgabe. Er schätzt, dass die Salzburger Tourismusverbände im Jahr 2025 aus den Mitgliedsbeiträgen und der Nächtigungsabgabe Erträge von 70 bis 80 Millionen Euro erzielten.

Hillinger ortet eine "Kontrolllücke" und fordert eine Gesetzesänderung für die Tourismus- aber auch für die Gemeindeverbände. In beiden Fällen dürfe der Landesrechnungshof nämlich nur auf Ersuchen der Landesregierung prüfen. Die Gemeindeverbände unterlägen zwar der uneingeschränkten Prüfzuständigkeit des Bundesrechnungshofes, aber dieser werde, "die Vielzahl an Gemeindeverbänden auf Dauer nicht stemmen können".

Es sei nämlich zu beobachten, dass Gemeinden Aufgaben, wie die Abfallwirtschaft, zunehmend in Gemeindeverbände auslagern, um sie gemeinsam zu erledigen. Im Gegensatz zu den Gemeinden selbst würden die ausgelagerten Gemeindeaufgaben dann nicht mehr der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes" unterliegen. Die Landesrechnungshöfe hätten lange dafür gekämpft, Gemeinden prüfen zu dürfen. Dieses Recht dürfe ihnen durch die Auslagerungen in Gemeindeverbände nicht wieder entzogen werden."

Gesetzesänderung oder Klage

Entsprechende Gesetzesänderungen, damit der Landesrechnungshof Tourismus- und Gemeindeverbände unter die Lupe nehmen kann, wollen SPÖ und KPÖ im Herbst im Landtag einbringen. Komme es zu keiner Novellierung, stellt die KPÖ eine Verfassungsklage in Aussicht. Der Landesrechnungshof sei ein Organ des Landtages, dass das Landesparlament diesen nicht beauftragen könne, Tourismus- wie Gemeindeverbände zu prüfen, widerspreche der Bundesverfassung. (Thomas Neuhold, 17.8.2026)