Juridicum Frankfurt: Frage um Abriss oder Erhalt bleibt weiter strittig

Bei den Planungen für das alte Universitätsareal in Bockenheim werden nach Ansicht der Bürgerinitiative Kulturcampus 2.0 „die Prioritäten auf den Kopf gestellt“. Statt Ideen für den geplanten Kulturcampus als Ganzes zu entwickeln, werde über einzelne Details diskutiert, kritisiert die Gruppe um den früheren Planungsdezernenten Martin Wentz. Sie reagiert damit auf den Abschlussbericht des Zukunftslabors, in dem Experten Gedanken über das ehemalige Juridicum entwickelt haben. Eine klare Empfehlung, ob die Hochhausscheibe erhalten und umgebaut oder abgerissen werden sollte, haben sie nicht formuliert.

Nach Ansicht der Initiative hatte das Zukunftslabor das grundsätzliche Problem, dass der Prüfauftrag beschränkt war. Die Variante, das Juridicum zugunsten eines einheitlichen Neubaus der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst  (HfMDK) abzureißen, sei nicht untersucht worden, heißt es in einer Mitteilung. Es bleibe deshalb bei der Verteilung des Hochschulneubaus auf drei Standorte, was die Initiative als wenig funktionale Lösung betrachtet. Sie kritisiert das Verhalten von Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD), den sie dafür verantwortlich macht, die Entwicklung der HfMDK zu einer „integrierten Hochschule mit Strahlkraft für künftige Generationen“ zu behindern.

Kein Geld für Neubau in den nächsten Jahren

Nach Einschätzung der Initiative bliebe genügend Zeit, die Pläne zu ändern, da das Land Hessen vor Mitte der Dreißigerjahre ohnehin kein Geld für den Neubau der Hochschule zur Verfügung stellen werde. „Das wäre verantwortungsvolle Stadtplanung und zudem ein Bekenntnis zur Bedeutung der HfMDK als kreative und integrative Kultur- und Bildungsinstitution für unsere Stadt.“

Der Bund Deutscher Architekten (BDA) hingegen plädiert dafür, das Juridicum zu erhalten. In dem vielfältig nutzbaren Gebäude könnten auch Teile der Hochschule untergebracht werden. Die HfMDK selbst hat das bisher abgelehnt. Zudem wären nach Ansicht der Frankfurter BDA-Gruppe in der Hochhausscheibe auch „moderne und alternative Wohnformen“ möglich. Das Juridicum hat zwölf Geschosse, die bis zu 3,60 Meter hoch sind. Die Architekten argumentieren, dass ein Neubau maximal acht Geschosse mit 2,90 Meter Höhe haben würde. Auf dem Grundstück stünde damit ein Drittel weniger Nutzfläche zur Verfügung.

Eine vor zwei Jahren im Auftrag der städtischen ABG Holding vom Planungsbüro AS+P erstellte Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass bei einem Erhalt des Juridicums rund 17.000 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stünden, bei Abriss und Neubau rund 15.000 Quadratmeter. Das Zukunftslabor hat jetzt empfohlen, in Testentwürfen beide Varianten genauer zu untersuchen. Der BDA befürwortet dieses Vorgehen und ist überzeugt: „Am Ende wird ein tragfähiges Konzept herauskommen.“ Die Architekten fordern aber auch eine schnelle Entscheidung. „Ein kräftezehrendes, langwieriges Ringen und einen dauerhaften Leerstand können wir uns nicht leisten.“