Lärmschutz an der A8 verzögert sich erneut – weitere Naturschutzfragen
Stand: 03.09.2026, 07:00 Uhr
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Das Planfeststellungsverfahren für den Lärmschutz sollte im Frühherbst 2026 abgeschlossen sein. Nun sind neue natur- und klimaschutzfachliche Fragen aufgetaucht.
Weyarn – Rückblick: Seit 2018 läuft das Planfeststellungsverfahren. 2022 war es durch eine notwendige Tektur ersetzt worden. Anfang dieses Jahres sorgte das Vorkommen der Haselmaus für weitere Verzögerungen (wir berichteten). Im Weyarner Gemeinderat und in der Bevölkerung war wiederholt Unmut über eine zu lange Verfahrensdauer laut geworden. Daraufhin hatte sich die Führungsspitze des CSU-Ortsverbands an die Landtagsabgeordnete Ilse Aigner und den Bundestagsabgeordneten Alexander Radwan (beide CSU) gewandt.
„Betroffenen
nicht zu vermitteln“
Weyarns Bürgermeister Simon Pause (SPD) ist enttäuscht von der weiteren Verzögerung in Hinblick auf den seit Jahren versprochenen Lärmschutz. Seit dem grundlegenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2007 „haben die Menschen in Weyarn, Ried und Großseeham einen Anspruch auf Lärmschutz“, erklärt der Rathauschef auf Nachfrage. Seit 2009 liege der Antrag der Gemeinde vor. Auch Pause hakte bei der Regierung von Oberbayern nach. Ihm sei mitgeteilt worden, dass ein Baubeginn frühestens 2028 möglich sei. „Das ist keine kleine Verzögerung mehr, sondern eine ganz andere Dimension, die den Betroffenen nicht zu vermitteln ist“, kritisiert er. „Ich erwarte von der Autobahn GmbH und der Regierung von Oberbayern, dass dem seit fast zwei Jahrzehnten bestehenden Anspruch der Menschen endlich die nötige Priorität und Professionalität eingeräumt wird.“ Mit Nachdruck werde er sich dafür einsetzen, dass es so weit kommt. „Notfalls wird die Gemeinde auch prüfen, wie sie Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen kann.“ In einem Telefonat habe ihm Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) zugesichert, „dass auch sie auf die Regierung von Oberbayern einwirken wird“.
Die Anfragen der beiden Stimmkreisabgeordneten erreichten die Regierung von Oberbayern kurz vor der Kommunalwahl. Die Behörde nahm die Anfrage zum Anlass, die noch ausstehenden Verfahrensschritte „auf Beschleunigungspotenzial hin abzuklopfen“. Sie kam zu dem Ergebnis, dass unter bestimmten Voraussetzungen schon im Frühherbst dieses Jahres Baurecht bestehen könnte. Alle beteiligten Behörden, Sachverständigen- und Ingenieurbüros sowie die Autobahn GmbH als Bauherrin hätten zugesagt, ihre jeweils zu erbringenden Beiträge intern möglichst vorzuziehen.
Ein schnellerer Abschluss des Verfahrens als ursprünglich angenommen, „erschien damals realistisch“, erklärt ein Sprecher der Regierung von Oberbayern gegenüber unserer Zeitung. „Es stand aber unter dem impliziten Vorbehalt, dass das Verfahren unter den damals bekannten Vorzeichen zu Ende geführt werden kann.“ In der Zwischenzeit haben sich „nochmals relevante natur- und klimaschutzfachliche Fragestellungen aufgetan“, so der Pressesprecher. Diese hätten geklärt werden können. Aktuell arbeite die Autobahn GmbH diese Ergebnisse im Wege der zweiten Änderung in die Antragsunterlagen ein. „Dies geschieht dort nach unserer Kenntnis mit höchstem Nachdruck, sodass wir mit dem Tekturantrag im Laufe des Septembers rechnen dürfen“, versichert der Sprecher.
Wenn die Unterlagen vorliegen, werde die Regierung von Oberbayern „sofort“ die nächsten Verfahrensschritte einleiten, um „schnellstmöglich“ einen rechtssicheren Planfeststellungsbeschluss zu erlassen. „Die Angelegenheit werden wir mit höchster Priorität behandeln.“ Angaben zum weiteren Zeitplan macht der Sprecher indes nicht. Dieser werde noch maßgeblich davon bestimmt, „wann wir die geänderten Antragsunterlagen von der Autobahn GmbH des Bundes erhalten“.
Das Lärmschutzkonzept sieht auf einer Länge von 1,35 Kilometern Wälle, Wände und Wall-Wand-Kombinationen auf Höhe der Gemeinde Weyarn und im Bereich des Ortsteils Großseeham südlich der Autobahn sowie den Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags vor.