Lärmschutzzonen kommen zum Jahreswechsel: Gemeinden kämpfen um Spielraum
Stand: 01.10.2026, 08:00 Uhr
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Vertreter aus den Landkreisen Erding und Freising trafen sich mit Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter, um gemeinsam über die Lärmschutzverordnung zu sprechen.
Freising/Erding – „Dieses Brett hätten wir nicht gebraucht“, sagt Hans Wiesmaier, stellvertretender Erdinger Landrat. „Aber jetzt ist es nun mal da“: die künftigen Lärmschutzzonen in der Flughafenregion, geregelt durch ein Bundesgesetz, mit dem zahlreichen Gemeinden eine bauliche Entwicklung nahezu unmöglich gemacht wird. Am Gesetz ist bekanntlich nicht mehr viel zu ändern, an den Ausführungsverordnungen und der zeitlichen Abfolge vielleicht schon. Und deshalb gilt es für die Kommunalpolitik, dieses besagte Brett zu bohren. Vertreter aus den Landkreisen Erding und Freising waren deswegen am Dienstag bei Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter.
Aus dem Freisinger Landratsamt kam dazu folgende Stellungnahme: „Die besondere Betroffenheit der Kommunen in der Nachbarschaft des Flughafens wurde im engen Schulterschluss mit den Gemeinden umfassend dargestellt und auch erkannt. Es werden weitere Treffen stattfinden, bei denen die beiden Landkreise und die betroffenen Gemeinden erneut eingebunden werden.“
Freisings Landtagsabgeordneter Benno Zierer (FW) sprach von einem „wichtigen ersten Schritt“. Er begrüße es ausdrücklich, dass das Bauministerium die betroffenen Gemeinden dabei unterstützen wolle, die Entwicklungsspielräume auszuloten, die trotz der geplanten Lärmschutzverordnung noch bestünden. „Ich werde den Prozess intensiv begleiten und darauf achten, dass die angekündigten Beratungs- und Informationsangebote – sowohl für Kommunen als auch für private Grundstückseigentümer mit Entschädigungsansprüchen – auch wirklich kommen.“
„Es geht um die Rechtssicherheit für Bauwerber“
Wiesmaier sagte gegenüber unserer Zeitung, der Termin sei von den Landkreisen ausdrücklich gewünscht worden. Im Mittelpunkt habe die Frage gestanden, wie mit dem Wechsel bei der Herleitung der Lärmschutzzonen umgegangen werden soll – weg vom Regionalen Planungsverband und hin zu einer Regelung durch das Bundesgesetz. Man habe erreichen wollen, dass die besondere Betroffenheit der Kommunen berücksichtigt und geklärt werde, wie das neue Gesetz interpretiert werde. „Es geht schlichtweg um die Rechtssicherheit für die Bauwerber und Genehmigungsbehörden“, erklärte Wiesmaier.
Besonders wichtig sei die Zeitschiene. Eigentlich seien die neuen Korridore ab dem 31. Dezember 2026 gültig. Ein finales Ergebnis gebe es jedoch bisher nicht. Man wolle deshalb die verbleibenden drei Monate nutzen, um sich intensiv mit dem Ministerium auseinanderzusetzen. „Die Referenten haben ihr sehr gutes Fachwissen eingebracht.“, betonte Wiesmaier. Die Gespräche seien konstruktiv, aber auch kritisch gewesen. Die anfängliche Vorgehensweise sei aus seiner Sicht nicht in Ordnung gewesen, weil die Kommunen zunächst vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien. Inzwischen hätten jedoch alle Beteiligten erkannt, dass man den weiteren Weg gemeinsam gehen müsse.
Wichtig sei außerdem, dass der Flughafen in dieser Frage nicht als Gegner gesehen werde, betont Erdings Vize-Landrat. Auch die FMG sehe die besondere Betroffenheit der Kommunen. Für konkrete Ausnahmen in der Verordnung mit bestimmten Auflagen sei es nach Wiesmaiers Einschätzung noch zu früh. Entscheidend sei zunächst das politische Signal, dass alle Beteiligten dieselben Ziele verfolgten. Die Verunsicherung bei allen Betroffenen müsse nun in den kommenden Wochen und Monaten abgebaut werden. Vor allem müsse klar werden, welche Regelungen in Zukunft tatsächlich gelten.
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