LKA filmte Abdul B. kurz vor CSD-Attentat in Berlin – doch die Auswertung erfolgte zu spät
LKA filmte mutmaßlichen CSD-Attentäter eine Stunde vor der Tat
Stand: 27.07.2026, 19:06 Uhr
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Berliner Behörden wussten, wie gefährlich Abdul B. ist. Trotzdem reduzierten sie die Überwachung – mit womöglich tödlichen Folgen beim CSD-Anschlag.
Berlin – Das Berliner Landeskriminalamt hat den mutmaßlichen Attentäter Abdul B. offenbar noch kurz vor der Tat gefilmt. Das zeigen gemeinsame Recherchen von der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR. Der 21-Jährige wird verdächtigt, am Samstagabend mit einem weißen Transporter in eine Menschenmenge beim Berliner CSD im Tiergarten gerast zu sein. Eine Frau starb. 29 weitere Menschen wurden verletzt.

Eine vom LKA Berlin installierte Überwachungskamera filmte Abdul B. um 20:58 Uhr laut den Berichten dabei, wie er sein Wohnhaus verließ. Kurz darauf ereignete sich der Anschlag. Das Risikopotenzial des 21-Jährigen galt bei den Behörden als „hoch“. Dennoch griffen die Sicherheitsbehörden nicht ein.
Kamera lief, „hohes“ Risiko war bekannt – Auswertung jedoch erst nach 24 Stunden
Nach seiner Entlassung Mitte Mai entschied das Berliner LKA, Abdul B. engmaschig zu beobachten. Sein Handy sei überwacht worden, seine Social-Media-Kanäle ebenfalls. Observationsteams sollen dem Extremisten regelmäßig gefolgt sein. Um seinen Tagesablauf zu dokumentieren, installierten die Behörden demnach die Kamera vor seinem Hauseingang. Die Aufnahmen wurden allerdings stets nach 24 Stunden ausgewertet, berichtet die SZ.
Bereits vor seiner Freilassung habe das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in einer kurzfristig einberufenen Sitzung das Risiko eingeschätzt. Die Fachleute von Polizei und Nachrichtendiensten seien sich einig gewesen: Es bestehe ein erhebliches Risiko, dass Abdul B. erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen könnte.
Doch Abdul B. soll sich während der Überwachung unauffällig verhalten haben. Es habe keine Hinweise auf ein „aktionsorientiertes Verhalten“ gegeben, zitieren SZ, NDR und WDR aus Sicherheitskreisen. Nach rund zehn Tagen sei die aufwändige Observation daher zurückgefahren worden – auch aufgrund begrenzter Ressourcen des LKA. Telefon- sowie Haustürüberwachung seien aber weitergelaufen.
Noch Anfang Juli hätten Staatsschützer nach Angaben aus Sicherheitskreisen mitbekommen, wie Abdul B. Anfang Juli das Haus mit einem „verdächtigen Gegenstand am Hosenbund“ verließ. Auf den Verdacht eines Waffenbesitzes wurde umgehend eine Wohnungsdurchsuchung veranlasst – doch bei der gefundenen Waffe handelte es sich um ein Spielzeug.
Terrorismusexperte: „Der Mann hätte nicht freigelassen werden dürfen“
Pikant: Die Risikoeinschätzung des GTAZ wurde offenbar nicht mit dem Jugendschöffengericht geteilt, das kurz darauf über die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden sollte. Ein solcher Austausch zwischen Sicherheitsbehörden und Gericht ist dem Vernehmen nach auch nicht vorgesehen.
Abdul B. war den Behörden bereits vor dem Anschlag bekannt. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten hatte ihn am 12. Mai verurteilt. Der Vorwurf lautete auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Das Gericht verhängte eine Jugendfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Abdul B. wurde jedoch unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.
Der Terrorismusexperte Rolf Tophoven hat den zuständigen Justizbehörden derweil schwere Versäumnisse vorgeworfen. „Dieser spezielle Angriff wäre zu vermeiden gewesen“, sagte der Experte vom Institut für Terrorismusforschung und Sicherheitspolitik in Essen am Montag der Nachrichtenagentur AFP. „Der Mann hätte nicht freigelassen werden dürfen.“
Nach CSD-Anschlag: Dobrindt fordert Fußfessel als Standard und Präventivhaft
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat inzwischen Konsequenzen angekündigt. In der Bild-Zeitung sprach der CSU-Politiker nach dem CSD-Anschlag in Berlin von einem Drei-Punkte-Sicherheitspaket. Der Zeitung zufolge fordert Dobrindt vor allem eine deutliche Verschärfung des Vorgehens gegen als Gefährder eingestufte Menschen. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat nach dem Berliner Attentat weitreichende Änderungen gefordert.
Als ersten Punkt will Dobrindt demnach das Jugendstrafrecht ändern. „Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel“, sagte er der Bild. Eine Reform sei aus seiner Sicht unumgänglich. Zudem plädierte der Innenminister für einen verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln. „Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte Dobrindt.
Als dritten Baustein seines Pakets forderte Dobrindt bundesweit einheitliche Regelungen für eine Präventivhaft: „Es braucht in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen.“ (Quellen: Süddeutsche Zeitung, WDR, NDR, Bild) (nak)