Oberbayer erhält Strafzettel auf eigenem Grundstück – „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen“

Mann erhält Strafzettel auf eigenem Grundstück – er greift zu ungewöhnlicher Methode

Stand: 15.08.2026, 08:08 Uhr

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Mit weißer Farbe wurde die Fläche markiert, die zum Privateigentum Bahnhofstraße 7 gehört. Rechtswirkung habe dies nicht, heißt es aus dem Planegger Ordnungsamt.

Mit weißer Farbe wurde die Fläche markiert, die zum Privateigentum Bahnhofstraße 7 gehört. Rechtswirkung habe dies nicht, heißt es aus dem Planegger Ordnungsamt. © privat

Ein Hausbesitzer in Planegg erhielt 55 Euro Strafe, weil er auf dem Gehweg vor seinem Gebäude parkte. Doch auch die weiße Aufschrift hilft ihm nicht weiter.

Planegg – Das Gebäude Bahnhofstraße 7 in Planegg grenzt westlich an den Marktplatz an. Im Erdgeschoss befinden sich ein Bekleidungsgeschäft und zwei Restaurants. Das kürzlich eröffnete indische Lokal „Namaste“ hat unter den Arkaden zur Straße hin Tische und Stühle aufgestellt. Dessen Betreiber sei es als Erstem passiert, erzählt der Immobilieneigentümer. Vor rund zwei Monaten habe dieser einen Strafzettel erhalten, als er seinen Wagen auf dem Gehweg abgestellt hatte, um auszuladen.

Ihn selbst erwischte es dann im Juli. 55 Euro sollte er zahlen. Ein Mitarbeiter des von der Gemeinde Planegg beauftragten Zweckverbands Kommunale Dienste Oberbayern hatte ihn aufgeschrieben, als sein Auto auf der Fläche vor dem Haus stand. Er habe da gerade etwas im Gebäude gerichtet.

Die 55 Euro wollte er nicht berappen, schließlich handele es sich um seinen Privatgrund. Beim Zweckverband blitzte er ab, im Planegger Rathaus konnte ihm Ordnungsamtsleiterin Juliane Hasenknopf-Ruuswik auch nicht weiterhelfen. Ihm sei gesagt worden, dass nicht ersichtlich sei, dass es sich um Privateigentum handelt, so der Eigentümer. Er zahlte und entschied, selbst aktiv zu werden. Anfang August malte er mit weißer Farbe eine gestrichelte Linie auf den Gehweg, die die Grenze seines Grundstücks markiert, und schrieb alle paar Meter „Privat“ auf den Boden.

Der eine oder andere habe ihn gefragt, was es damit auf sich habe. Also habe er erklärt, dass es darum gehe, künftig Strafzettel zu vermeiden. Für Passanten ändere sich gar nichts.

Ein Planegger ging einen Schritt weiter. Am Mittwochmorgen schickte er eine E-Mail an die Gemeindeverwaltung: „Sehr geehrte Damen und Herren, welche Rechtswirkung entfaltet in der Bahnhofstraße 7 in 82152 Planegg diese private Straßenmarkierung für mich und für den, der sie aufgebracht hat?“ Angehängt waren mehrere Fotos.

Entsprechendes Verkehrszeichen fehlt

Im Rathaus landete der Vorgang bei Ordnungsamtsleiterin Hasenknopf-Ruuswik, frisch zurückgekehrt aus einem dreiwöchigen Urlaub. Sie erklärt auf Merkur-Anfrage: „Was da aufgemalt worden ist, hat keine Rechtswirkung.“ Der Strafzettel sei ausgestellt worden, weil es sich um einen öffentlich gewidmeten Gehweg handele. „Auch wenn der Grund in Privatbesitz ist, ist es immer noch ein Gehweg“, sagt Hasenknopf-Ruuswik. Und Parken auf einem Gehweg sei nach Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt. In Paragraf 2, Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört, gilt ganz grundsätzlich: Das Parken auf dem Gehweg ist nach StVO verboten. Nur wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen das Parken erlaubt, droht kein Strafzettel. Vor der Bahnhofstraße 7 fehlt allerdings ein solches Schild.

Hasenknopf-Ruuswik will sich nun genau anschauen, welche Fläche öffentlich gewidmeter Gehweg ist und welche rein privat. Unter den Arkaden sei zum Beispiel Letzteres der Fall, deswegen kann das Restaurant dort bestuhlen. Passanten dürften trotzdem dort entlanglaufen. Die Ordnungsamtsleiterin möchte auf den Eigentümer zugehen: „Wir wollen mit ihm ins Gespräch kommen und eine einvernehmliche Lösung finden.“

Genau gegenüber, beim Anwesen Bahnhofstraße 18, zeigt sich, was möglich ist, wenn eine Fläche Privatgrund ohne öffentliche Widmung ist. An der Grundstücksseite zur Gumstraße stehen immer wieder gleich mehrere Autos der Firma „CAR.solutions.services-Friedrich“.