Döner-Tod in Österreich: Mann stirbt nach Restaurant-Besuch – Gericht verurteilt Betreiber

Stand: 09.10.2026, 22:33 Uhr

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Dönerspieße in einem Schnellimbiss (Symbolbild)

Ein Kärntner starb 2023 nach einem Döner – jetzt hat das Gericht die Betreiber schuldig gesprochen. Das Lokal war zuvor viermal temporär geschlossen worden. © dpa | Christoph Schmidt

Ein Kärntner starb 2023 nach einem Döner – jetzt hat das Gericht die Betreiber schuldig gesprochen. Das Lokal war zuvor viermal temporär geschlossen worden.

Klagenfurt – Ende Juni 2023 kaufte ein 63-jähriger Kärntner an einem Dönerstand im Gailtal einen Hähnchen-Kebab. Wenige Tage später musste er ins Krankenhaus eingewiesen werden. Nur wenige Tage später, am 5. Juli 2023, folgte die schockierende Nachricht: Der Mann verstarb an einer Salmonellensepsis und multiplem Organversagen. 

Nun, über drei Jahre später, musste sich das Betreiber-Paar des mittlerweile geschlossenen Lokals im Bezirk Villach-Land am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Dabei wurden nun auch entsprechende Urteile für die Verantwortlichen des Tods in ihrem Restaurant gefällt.

Mit Salmonellen kontaminiertes Mikrofasertuch ließ keinen Zweifel an der Schuldfrage

Eine wichtige Rolle beim Prozesstag am Donnerstag (8. Oktober) vor dem Landesgericht Klagenfurt spielte ein Putztuch, das die Lebensmittel-Kontrolleurin im betreffenden Döner-Restaurant im Zuge ihrer Inspektion nach dem Todesfall vorfand. Das Mikrofasertuch war mit einem Salmonellenstamm kontaminiert, der auch beim Verstorbenen festgestellt wurde. Damit, so lautete der Vorwurf ORF Kärnten zufolge, seien die Salmonellen auf den Kebab gelangt. 

Jenem Vorwurf widersprach der angeklagte Lokalbetreiber: Das Putztuch hätte „weit weg vom Fleisch“ gelegen: Die angeklagte Frau präzisierte, dass mit dem Tuch lediglich der Boden geputzt worden sei. Dem entgegnete die Inspektorin, das Mikrofasertuch hätte in einem Fach direkt unter dem Kebabspieß gelegen. Zudem sei der Bereich um den Kebabspieß „sehr verschmutzt“ gewesen: „Also so, dass man sieht, es ist keine regelmäßige Reinigung durchgeführt worden“, präzisierte sie. Das decke sich auch mit den Aussagen des Betreibers, der salopp gemeint habe: „Das putzt meine Frau immer am Sonntag.“

Das mit Salmonellen kontaminierte Mikrofasertuch reichte entgegen der Argumentation von Betreiberseite letztendlich als Beweisstück aus. Denn in keinem anderen der untersuchten Kärntner Kebablokale fand sich ORF Kärnten zufolge ein derartiger Befund. 

Diese Strafen verhängte der Richter nach dem Tod durch Salmonellen im Döner gegen die Betreiber 

Zudem wurde dem verantwortlichen Döner-Restaurant vom Lebensmittelhygiene-Gutachter ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt: Es gab Schimmelspuren, fehlende Einrichtungsgegenstände und Lagerräume in desolatem Zustand. Auch wies das Personal keine „grundlegende Sachkenntnis“ im Hinblick auf Hygiene vor. Die Frage von Richter Gerhard Pöllinger, ob Hygienemaßnahmen den Tod des Gastes hätten verhindern können, bejahte der Gutachter.

Richter Pöllinger entschied sich deshalb letztlich, die Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und der strafbestimmenden fahrlässigen Gemeingefährdung nach dem Lebensmittelgesetz zu verurteilen. Als Strafen wählte er der Kronen Zeitung und dem ORF Kärnten zufolge sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für die Betreiberin und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Betreiber. Dazu sprach er Geldstrafen von 720 für die Betreiberin, und 960 Euro für den Betreiber aus. Skurril an dem Fall ist auch: Das Lokal war zuvor bereits viermal wegen Hygienemängeln behördlich geschlossen worden, durfte aber immer wieder öffnen. (Verwendete Quellen: ORF, Kronen Zeitung) (fh)