Mann stirbt während Hitzewelle: Vermieterin ist verzweifelt – Stadt appelliert, aufmerksam zu sein
Stand: 08.08.2026, 06:00 Uhr
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Ein Mann ist in Friedberg während der Hitzewelle gestorben und wurde erst nach vier Tagen gefunden. Für die Vermieterin ist der traurige Fall auch deshalb ein Schock, da ausgetretene Körperflüssigkeiten Schäden am Haus verursacht haben. Das Rathaus appelliert, aufmerksam gegenüber den Mitmenschen zu sein.
Friedberg – Klopfgeräusche dringen aus dem Mietshaus in Friedberg, dessen Adresse nicht verraten sei. Die Geräusche kommen von Tatortreinigern, die mit Schutzanzügen hineingegangen sind, um ihre bedrückende Arbeit fortzusetzen. Mehrere Wochen ist es her, dass tragischerweise ein Mieter den Hitzetod starb und – was ebenfalls sehr traurig ist – erst nach vier Tagen gefunden wurde.
Kühle Orte, Wasser – und aufmerksam sein
„Der geschilderte Todesfall ist ein sehr bedauerliches Ereignis“, betont die Pressestelle der Stadt Friedberg.
Die Stadt habe sich bereits mit der Frage beschäftigt, wie Bürger an heißen Tagen Entlastung finden können. Dazu habe die Kommune unter anderem Infos zu kühlen und schattigen Orten in Friedberg zusammengestellt. „Diese Hinweise wurden bereits über die städtischen Social-Media-Kanäle veröffentlicht und sollen zeitnah auch auf der städtischen Website zur Verfügung stehen.“ Am Elvis-Presley-Platz stehe zudem kostenloses Trinkwasser zur Verfügung. Der Wetteraukreis biete eine interaktive Karte mit kühlen Orten im Kreisgebiet an, auch mit Orten in Friedberg. Solche Angebote könnten dazu beitragen, die Belastung an besonders heißen Tagen zu reduzieren. Das Rathaus unterstreicht: „Gerade bei länger anhaltender Hitze ist deshalb auch gegenseitige Aufmerksamkeit im persönlichen Umfeld wichtig, insbesondere gegenüber allein lebenden, älteren oder gesundheitlich gefährdeten Menschen.“
Die Tatortreiniger haben immer noch mit den Schäden zu tun, die durch ausgetretene Körperflüssigkeiten entstanden sind.
„Ich habe am 29. Juni den Anruf bekommen, dienstags. Davor war dieses ganz heiße Wochenende, wo es 40 Grad plus war“, berichtet die Vermieterin erschüttert. Mitbewohner hätten mit dem Verstorbenen kurz vorher noch telefoniert. Als sie nichts mehr von ihm hörten, dachten sie, er sei unterwegs. „Dann ist er wohl den Hitzetod gestorben“, erzählt die Frau unglücklich. 58 Jahre, herzleidend und körperlich eingeschränkt, aber lebensfroh sei er gewesen. In ihrem Mietshaus bewohnte er eine Art Studierendenzimmer unter dem Dach.
Als immer mehr ein Geruch auffiel, riefen die Nachbarn die Polizei. Die Feuerwehr brach die Tür auf, der Mann war vermutlich schon vier Tage tot. Neben dieser Tragik ergibt sich ein weiterer Schlag, der die Vermieterin betrifft. Körperflüssigkeiten seien in Wand und Boden geflossen, sowie durch einen Kabelkanal in die Etage darunter. Sie musste die Bewohner ausquartieren.
Sechsmal seien die Tatortreiniger dagewesen. Boden, Decke und Wände hätten abgetragen, Balken freigelegt werden müssen. Mit einem Ozongerät sei die Luft gereinigt worden.
Vermieterin ist erschüttert
Allein für die Tatortreiniger müsse sie 25.000 Euro zahlen. „Ich weiß nicht, was noch dazukommt“, sagt sie resigniert. Sie habe einen Verlust an Mieten, die sie dringend brauche, um das Haus zu unterhalten. Während die Dame erzählt, muss sie sich setzen. Die Haftpflichtversicherung des Verstorbenen trete nicht ein, da der Schadensfall nach seinem Tod entstanden sei. Ihre Gebäudeversicherung habe es ebenfalls abgelehnt, da weder Sturm noch Wasser oder Hagel den Schaden verursacht hätten. Ihre letzte Hoffnung: Vielleicht stünden Behörden für den Klienten ein, da er von Grundsicherung gelebt habe. Diese Zeitung hat nachgefragt, die Antwort des Wetteraukreises ist abschlägig. „Zunächst einmal ist es ein tragischer Umstand, dass hier ein Mensch aufgrund der großen Hitze der vergangenen Wochen ums Leben gekommen ist. Es ist auch bedauerlich, dass dieser Tod mehrere Tage unbemerkt blieb“, heißt es aus der Pressestelle.
Die Verzweiflung der Vermieterin im Hinblick auf die ihr entstandenen Kosten und die Umstände des Todesfalls lasse sich nachvollziehen. Allerdings sei die Rechtslage klar. „Bei einem Mietverhältnis handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen einem Vermieter und einem Mieter geschlossen wird.“
Im Rahmen der Grundsicherung (Sozialhilfe) übernehme der Wetteraukreis nur die entstehenden Mietkosten. „Die Sozialhilfe endet allerdings mit dem Tod des Leistungsempfängers.“ Damit bestehe vonseiten der Vermieterin kein weiterer Anspruch gegenüber dem Wetteraukreis.
Können Mieter Abhilfe verlangen?
Was können Mieter tun, die unter Hitze in ihrer Wohnung leiden? Können sie auf Abhilfe pochen – oder zumindest eine Mietminderung erreichen? Wir haben Rechtsanwalt Michael Klaus (Friedberg) gefragt.
Laut Klaus ist es grundsätzlich kein Mangel, der zur Mietminderung berechtigen würde, wenn in der Wohnung sommerliche Hitze herrscht. In teuren Neubauwohnungen sei es etwas anderes – wenn die Wohlbefindlichkeitsschwelle (ca. 25 bis 26 Grad Celsius) wesentlich überschritten sei.
Ein Minderungsanspruch gegenüber dem Vermieter sei bei Dachgeschosswohnungen ausgeschlossen. Im Regelfall sei schon bei Abschluss des Mietvertrages erkennbar gewesen, dass sich die Wohnung bei großer Hitze über die Maßen erwärme. Es bestünden auch keine Mängelbeseitigungsansprüche während des laufenden Mietverhältnisses einer Dachgeschosswohnung im Bestand. Insofern könne nur geraten werden, bei einer Anmietung entweder auf eine ältere Dachgeschosswohnung zu verzichten oder klare Vereinbarungen im Hinblick auf Hitzeentwicklungen zu treffen. Nach Ansicht von Klaus wird das aber kaum zu erreichen sein.
Bei modernen hochpreisigen Wohnungen, etwa Penthäusern und Wohnungen unter einem Flachdach, könne die Situation eine andere sein.
Am Ende dieser Tragödie bleibt das Gefühl der Nachdenklichkeit.