Retouren-Trick vor Gericht: So sollen sie Händler geprellt haben

Gericht

Mehr als 30.000 Euro Schaden! Retouren-Abzocke im großen Stil aufgeflogen

Die Betrüger ergaunerten Waren im Wert von mehreren Zehntausend Euro. (Symbolfoto)
picture alliance / Fotostand | Fotostand / K. Schmitt

Ein Mann und eine Frau sollen Onlinehändler im großen Stil abgezockt haben.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft dem Mann (41) und der Frau (37) gewerbsmäßigen Betrug in 128 Fällen zur Last. Insgesamt geht es um Waren im Wert von Zehntausenden Euro.

Die beiden sollen zwischen 2018 und 2022 zahlreiche Bestellungen bei Internetshops vorgenommen und zu sich haben liefern lassen. Anschließend sollen sie gegenüber den Händlern entweder eine Rücksendung vorgetäuscht oder behauptet haben, die Ware erst gar nicht erhalten zu haben.

Besonders oft soll das Paar bei einem Onlineshop für Kleidung bestellt haben. Waren im Wert von insgesamt 14.600 Euro wechselten zunächst den Besitzer, doch die mutmaßlichen Betrüger sollen Retouren vorgetäuscht und so die Erstattung der Kaufpreise erreicht haben. Die Kleidung schickten sie laut Anklage jedoch nie zurück.

Auch ein Elektronikhändler gehört zu den Opfern. In 13 Fällen sollen sie dort unter anderem iPhones, iPads und MacBooks im Wert von mehr als 16.000 Euro bestellt haben. Anschließend behaupteten sie auch hier, die Ware nie erhalten zu haben. Der Händler soll daraufhin die bereits gezahlten Kaufpreise erstattet haben.

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Auch Spielzeugartikel und Konzertkarten sollen sie auf diese Weise erschlichen haben. Laut Anklage bestellten die beiden bei einer Ticketagentur 17 Konzertkarten im Wert von knapp 800 Euro und behaupteten dann, die Tickets nicht erhalten zu haben. Gleiches machten sie mit Spielzeug im Wert von mehr als 1700 Euro.

Mutmaßliche Betrüger ab Mittwoch vor Gericht

Bei einem anderen Onlinehändler geht es um Waren im Wert von insgesamt 50.000 Euro. Dort orderten die beiden laut Staatsanwaltschaft etliche hochwertige Apple-Produkte. Die Angeklagten sollen die Waren erhalten und anschließend eine Rückzahlung des Kaufpreises veranlasst haben, ohne die Produkte zurückzuschicken.

Insgesamt geht es um 128 einzelne Fälle. Der Vorwurf lautet auf gewerbsmäßigen Betrug. Am Montag müssen sie sich die beiden vor dem Hamburger Landgericht verantworten.