„Mehrere erhebliche Verkehrsverstöße“: E-Scooter-Fahrer wird nach Unfall mit Taxi ordentlich zur Kasse gebeten

Stand: 13.07.2026, 21:00 Uhr

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Ein Reisender fährt mit seinem E-Scooter über den Bahnsteig. In Guben wurde ein manipulierter E-Scooter gestoppt. (Symbolbild) (zu dpa: „Tempo 75 möglich - Polizei stoppt getunten E-Scooter“)

Am Münchner Amtsgericht wurde ein Rollerfahrer verurteilt. © Jens Büttner/dpa

Ein Rollerfahrer kollidierte in der Herzogspitalstraße mit einem Taxi. Das Amtsgericht verurteilte ihn zur Zahlung der kompletten Reparatur- und Gutachterkosten.

In der Herzogspitalstraße kam es zum Crash: Vor Ort kollidierte ein Taxi mit einem E-Scooter. Verletzt wurde zum Glück niemand, doch der Ärger war groß: Denn der Roller war illegal auf dem Radweg gefahren, als der Taxler von der Sonnenstraße abbog. Auf seinen Unfallkosten wollte der Taxler anschließend nicht sitzenbleiben und verklagte den Rollerfahrer am Amtsgericht.

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Richter verurteilen Rollerfahrer, weil er für Gefahr im Straßenverkehr gesorgt hat

Dort urteilten die Richter in dem Fall vom Februar 2024: Der Haftpflichtversicherer und der Rollerfahrer werden zur Zahlung der Reparatur- und Gutachterkosten verurteilt: rund 2000 Euro.

Gleich mehrere „erhebliche Verkehrsverstöße“ lagen vor

Begründung: Es lag ein grob verkehrswidriges Fahrverhalten des E-Scooters vor, die zur hundertprozentigen Haftung führt und eine „Betriebsgefahr“ auf der Straße darstelle – zumal der Roller die Herzogspitalstraße auf der entgegengesetzten Radlspur überquerte und noch eine zweite Person mitführte. Der Fahrer habe sich „mehrere erhebliche Verkehrsverstöße“ geleistet.