Mietrecht: Hubig will Mietern Einbau von Klimaanlagen erleichtern

Mietrecht: Hubig will Mietern Einbau von Klimaanlagen erleichtern

Wie kann die Rechtspolitik einen Beitrag zum Hitzeschutz leisten? Bundesjustizministerin Hubig hat Vorschläge, ist aber auf eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat angewiesen.

Stefanie Hubig (SPD): Die Justizministerin pocht auf die Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Änderung des Mietrechts für mehr Hitzeschutz ins Gespräch gebracht. Der „Rheinischen Post“ sagte sie: „Auch die klassische Rechtspolitik kann einen Beitrag zum Hitzeschutz leisten.“

Die Politikerin ergänzte: „Ich denke insbesondere an das Mietrecht. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass wir es Mieterinnen und Mietern erleichtern, ihre Wohnungen mit Klimaanlagen oder Sonnenblenden auszustatten.“

Wenn Hitzeschutz mit baulichen Veränderungen an der Wohnung verbunden sei, sei das bislang gar nicht so einfach. Hier brauche man für Mieter und Vermieter klare und praktikable Regelungen, so Hubig.

Die Ministerin pochte zudem für die von der SPD geforderte Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz. „Damit würde es für den Bund einfacher, Länder und Kommunen dauerhaft beim Hitzeschutz zu unterstützen.“

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Die schwarz-rote Koalition brauchte dafür Unterstützung aus den Reihen von Grünen und Linken, wenn sie nicht auf Stimmen der AfD angewiesen sein will. Bisher liegt die Zuständigkeit für den Hitzeschutz in erster Linie bei Ländern und Kommunen. Wäre er als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, könnte der Bund mehr beteiligt werden.

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