Mehrwertsteuer gesenkt, trotzdem steigen die Preise: Warum Verbraucher nicht profitieren
Milliarden für die Gastronomie – und fast nichts kommt bei den Kunden an
Stand: 18.09.2026, 19:54 Uhr
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Die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zeigt kaum Wirkung: Viele Gerichte sind sogar teurer geworden. „Tatsächlich ist davon nichts bei den Verbrauchern angekommen.“
Berlin – Seit Januar werden Speisen in Restaurants mit dem niedrigeren Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert. Doch die milliardenschwere Steuersenkung für die Gastronomie kommt bei den Verbrauchern offenbar kaum an. Das zeigt eine neue Studie der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Teilweise sind die Preise für Gerichte sogar gestiegen, statt zu sinken.

Die Studie kommt zu einem weiteren beunruhigenden Schluss: Auch der Frust unter den Beschäftigten in der Gastronomie wächst. „Die Branche kann nicht dauerhaft von staatlicher Unterstützung profitieren, während die Beschäftigten leer ausgehen.“, so NGG-Vorsitzender Guido Zeitler. Er fordert deshalb einen Kurswechsel von der Politik.
Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie: Essen im Restaurant sogar teurer geworden
Die aktuelle Studie von wmp consult im Auftrag der NGG untersuchte mehr als 180.000 Gerichte – nur rund ein Prozent wurde günstiger. Fazit: Wer seit Januar im Restaurant isst, merkt von der Steuersenkung wenig. Bei 91 Prozent der Gerichte blieben die Preise unverändert, bei rund acht Prozent wurden dagegen sogar Preiserhöhungen festgestellt.
Besonders häufig wurden Bowls (14 Prozent), Schnitzel (11 Prozent) und Steaks (10 Prozent) teurer. Im Durchschnitt stiegen die Preise um 0,5 Prozent. NGG-Chef Guido Zeitler: „Die Bundesregierung wollte mit der Mehrwertsteuersenkung auch die Gäste entlasten. Tatsächlich ist davon nichts bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen. Zwischen politischem Anspruch und Realität klafft eine deutliche Lücke.“
Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent gesenkt. Damit sollten die Betriebe wirtschaftlich unterstützt werden. Ob die Steuerersparnis an die Gäste weitergegeben oder für Investitionen genutzt wird, blieb den Unternehmen überlassen. „Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich“, hieß es im Gesetzentwurf der Bundesregierung.
„Die Branche kann nicht dauerhaft von staatlicher Unterstützung profitieren“: Frust in Gastro groß
Doch nicht nur die Gäste profitieren kaum von der Mehrwertsteuersenkung – auch die Beschäftigten gehen bislang leer aus. Das zeigt sich auch in den Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft NGG und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), die nur schleppend vorankommen. Der DEHOGA Bundesverband ist der Dachverband der Hoteliers und Gastronomen in Deutschland. Er vertritt fast 200.000 Unternehmen mit mehr als zwei Millionen Beschäftigten. Für Zeitler muss sich deshalb etwas ändern: „Die Branche kann nicht dauerhaft von staatlicher Unterstützung profitieren, während die Beschäftigten leer ausgehen. Wer Fachkräfte gewinnen und halten will, muss bessere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen bieten, statt den Acht-Stunden-Tag infrage zu stellen.“
Die Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe sorgen bei vielen Beschäftigten für Frust: Lange Arbeitstage und kurzfristige Dienstpläne gehören in der Gastronomie zum Alltag. Das zeigt eine Befragung der NGG unter mehr als 2.000 Beschäftigten. Fast die Hälfte der Befragten arbeitet regelmäßig acht bis zehn Stunden am Tag, zehn Prozent sogar noch länger. Drei Viertel geben an, sich nach langen Arbeitstagen nicht ausreichend erholen zu können. Bei 79 Prozent erschweren kurzfristige Änderungen der Dienstpläne die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben. 96 Prozent der Befragten sprechen sich deshalb für eine Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit aus.
Das Gastgewerbe gehört mit mehr als zwei Millionen Beschäftigten zu den größten Dienstleistungsbranchen in Deutschland. Rund die Hälfte der Beschäftigten arbeitet für einen vergleichsweise niedrigen Stundenlohn. Nur etwa ein Viertel ist in einem Betrieb tätig, der an einen Tarifvertrag gebunden ist. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde.