Schweizer Sängerin Milune: Provokantes Video in deutscher Kirche löst rechtliche Schritte aus

Publiziert13. Juli 2026, 14:22

Schweizer SängerinMilune schockt Pfarrer mit Video in seiner Kirche – Klage droht

Sängerin Milune hat in einer deutschen Kirche ohne Drehbewilligung ein provokantes Musikvideo gedreht. Die Basilika St. Emmeram leitet rechtliche Schritte ein.

Leonie Projer

Darum gehts

  • Die Schweizer Sängerin Milune (22) dreht ihr Musikvideo «You Believe in Jesus, I Believe in Pussy» unerlaubt in der katholischen Basilika St. Emmeram in Regensburg.
  • Stadtdekan Roman Gerl (54) kündigt rechtliche Schritte an – das Video sei von der Pfarrei keinesfalls erlaubt worden.
  • Milunes Management hat den Clip vorsorglich entfernt und prüft, ob eine Bewilligung nötig gewesen wäre.

Die Schweizer Sängerin Milune sorgt mit ihrem Musikvideo zu «You believe in Jesus, I believe in Pussy» für Aufsehen. Sie zeigt sich unter anderem in einem Beichtstuhl. Am Schluss des Videos kommt es zum Zungenkuss mit ihrer Freundin.

Die Aufnahmen entstanden laut «Blick»-Recherchen in der katholischen Basilika St. Emmeram im bayerischen Regensburg. Dort zeigt man sich überhaupt nicht begeistert von der Aktion. «Das Video wurde unsererseits keinesfalls erlaubt», so Stadtdekan und Pfarrer Roman Gerl (54) zum Schweizer Medium. Die Pfarrei werde rechtliche Schritte einleiten.

Milune hat das Video gelöscht

Das Management der 22-jährigen Sängerin meint auf Anfrage von «Blick»: «Wir haben erfahren, dass wir für die Aufnahme des Videos für den Clip zu ‹You believe in Jesus, I believe in Pussy› in einer Kirche in Deutschland möglicherweise eine Bewilligung hätten beantragen müssen, dies entgegen unserem ursprünglichen Verständnis.» Der Clip wurde vorsichtshalber entfernt – während man prüfe, ob eine Bewilligung nötig gewesen wäre.

Im Interview mit 20 Minuten schwärmte Milune vom Track. «You believe in Jesus, I believe in Pussy» sei das Ergebnis ihres neu gewonnenen Selbstbewusstseins und entstand im Gespräch mit ihren Co-Writers entstanden. Es gehe im Lied darum, dass jeder so lebe, wie er wolle. «Es ist ein Liebeslied», sagte sie und fügte an: «Ich glaube, es ist mein liebster Song, den ich je geschrieben habe.»

Wo siehst du die Grenzen der Kunstfreiheit?

Es gibt keine Grenzen, Kunst muss alles dürfen.

Sie endet, wo religiöse Gefühle oder die Würde von Orten verletzt werden.

Wenn sie zu Hass oder Diskriminierung aufruft, ist eine Grenze überschritten.

Das ist immer eine Frage der Interpretation und des Einzelfalls.

Ich finde es schwierig, hier allgemeingültige Regeln zu definieren.

Innenraum der Kirche ist Privatgrund

Wie diverse Kirchen auf ihren Websites schreiben, handelt es sich beim Innenraum um Privatgrund. Um zu filmen, wird eine offizielle Bewilligung benötigt. «Katholische Kirchen und Kapellen gelten durch den Ritus der Weihe als Sakralräume und dienen dem Gottesdienst, dem Gebet und der persönlichen Andacht. Auch Friedhöfe dienen in erster Linie dem Gebet und dem Gedenken. Die Würde dieser Orte muss während der Dreharbeiten gewahrt bleiben», schreibt beispielsweise das Erzbistum München und Freising auf seiner Homepage.

Weiter seien diffamierende und beleidigende Äusserungen zu unterlassen. Die Genehmigung für die Aufnahmen erteile immer der Inhaber des Hausrechts, in der Regel der Priester, der die betreffende Pfarrei leitet. «Voraussetzung für eine Genehmigung ist jedoch eine inhaltliche Prüfung und eine Zustimmung des Erzbischöflichen Ordinariats. Die schriftliche Zustimmung wird von der Pressestelle erteilt, die auch für Beratung im Zusammenhang mit Dreharbeiten zur Verfügung steht.»

Leonie Projer

Leonie Projer (pro), Jahrgang 1997, ist stellvertretende Leiterin im Ressort People und arbeitet seit Oktober 2022 bei 20 Minuten. Ihre ersten journalistischen Erfahrungen sammelte sie bei Tele M1 und «ArgoviaToday».

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