Mitarbeiterstreik: Eiffelturm nach Besuch von hinduistischer Gruppe geschlossen
Paris
Mitarbeiterstreik: Eiffelturm nach Besuch von hinduistischer Gruppe geschlossen
Auf Bitten der Gruppe waren weibliche Angestellte vorübergehend abgezogen worden. Daraufhin legte die Belegschaft aus Protest am Montag die Arbeit nieder
Paris – Wegen eines Streiks nach dem Besuch einer hinduistischen Gruppe ist der Eiffelturm in Paris den ganzen Montag geschlossen geblieben. Auf Bitten der Gruppe waren weibliche Angestellte vorübergehend abgezogen worden. Daraufhin legte die Belegschaft aus Protest am Montag die Arbeit nieder. Am Dienstag soll das Pariser Wahrzeichen wieder wie gewohnt öffnen. Der Eiffelturm hat laut seiner Website jährlich fast sieben Millionen Besucher.
Die Mitarbeiter des Eiffelturms verurteilten die "dienstlichen Anweisungen", die dazu geführt hätten, dass weibliche Angestellte "aufgrund ihres Geschlechts ausgegrenzt, ersetzt und unsichtbar gemacht wurden" während des Besuchs der hinduistischen Gruppe Bochasanwasi Akshar Purushottam Swaminarayan Sanstha (BAPS) am Samstag. Die Betreibergesellschaft des Eiffelturms SETE erklärte, die hinduistische Delegation habe darum gebeten, den Besuch so zu organisieren, dass "Interaktionen mit Frauen" eingeschränkt würden.
"Diese Bedingungen" hätten "nicht akzeptiert werden dürfen". "Wir werden aufklären, was geschehen ist, und die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen", sagte SETE-Präsident Ariel Weil. Der Bürgermeister von Paris, Emmanuel Grégoire, erklärte im Onlinedienst X, es sei "inakzeptabel", dass die Leitung des Eiffelturms den Bedingungen der Delegation zugestimmt habe.
BAPS steht der konservativen, hindu-nationalistischen Partei des indischen Premierministers Narendra Modi nahe. Sie hatte am Sonntag in der Nähe von Paris ihren ersten großen Tempel in Frankreich eingeweiht. (APA, 7.9.2026)
Forum: 152 Postings
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.