„Wie die Hyänen“: Urlauberpaar zahlt 5000 Euro für Schmuck – gleich drei Juweliere sind fassungslos
„Müsst ihr kaufen“: Rhodos-Urlauber zahlen 5000 Euro für ein Andenken – dann kam der Schock
Stand: 17.10.2026, 06:05 Uhr
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Eine Kette für 5000 Euro sollte ein besonderes Urlaubsandenken werden. Stattdessen zeigt der Schmuck-Betrug, wie leicht Touristen hereinfallen.
Rhodos – 5.000 Euro für eine Halskette als Urlaubsmitbringsel: Diese Summe zahlte ein Ehepaar aus der Region Feldkirch (Österreich) während eines Griechenlandaufenthalts für ein Schmuckstück, das ihm als besonders wertvoll angepriesen wurde. Erst Wochen nach der Rückkehr stellte sich heraus, wie weit der gezahlte Betrag vom tatsächlichen Gegenwert entfernt lag. Was zunächst wie ein gelungenes Andenken wirkte, entwickelte sich für die Reisenden zu einer teuren und ärgerlichen Lektion.
Rechtsanwälte und Verbraucherschützer berichten seit Jahren von vergleichbaren Geschäften in beliebten Ferienländern, bei denen Urlauberinnen und Urlauber unter Druck zu Käufen bewegt werden, die sie zu Hause bereuen. Für Betroffene erweist es sich dabei regelmäßig als schwierig, das gezahlte Geld im Nachhinein zurückzuerhalten.
Schmuck-Betrug auf Rhodos: Ehepaar aus Österreich fällt auf Verkäufer-„Hyänen“ rein
Konrad L., Pensionist aus der Region Feldkirch, verbrachte mit seiner Frau zwei Wochen auf Rhodos, wie er heute.at erzählt. Eine gebuchte Rundfahrt führte die Reisegruppe unter anderem zu einem Goldschmiede-Atelier, wo zunächst die handwerkliche Fertigung von Schmuckstücken vorgeführt wurde, bevor sich der angeschlossene Verkaufsraum öffnete.
Dort fiel der Frau eine Halskette mit einem blau-violetten Stein ins Auge, der als Tansanit verkauft wurde – ein Edelstein, der ausschließlich in Tansania vorkommt und je nach Qualität hohe Preise erzielen kann. Wie das Ehepaar waren auch Freunde aus derselben Reisegruppe an diesem Tag zum Kauf von Schmuckstücken bewegt worden.
„Wie die Hyänen sind die auf uns zugestürmt“, beschreibt Konrad L. das Auftreten der Verkäufer. Diese betonten demnach die Seltenheit des Steins und verwiesen gleichzeitig auf angeblich günstige Preise. „Müsst ihr kaufen“, sei dem Paar mehrfach eingeredet worden – obwohl es im Vorfeld bereits vor solchen Methoden gewarnt worden war.
Ernüchterndes Urteil in der Heimat: Fachleute entlarven die vermeintlich wertvolle Kette als Fehlkauf
Zum Geschäft kam es dennoch: Zunächst flossen 2000 Euro als Anzahlung, später der Rest der Summe. Am Ende hatte das Paar 5.000 Euro für die Kette bezahlt und dafür zusätzlich ein Zertifikat erhalten, das die Echtheit des Steins bestätigen sollte.
Zurück in Österreich wollte Konrad L. wissen, ob sich der hohe Preis gerechtfertigt hatte, und legte das Schmuckstück mehreren Fachleuten vor – zwei Juwelieren in Österreich sowie einem in der Schweiz. Deren Einschätzung fiel übereinstimmend aus: „Das Wertvollste daran ist die Kette“, bekam er zu hören, während der Stein selbst als schlecht geschliffen beschrieben wurde. Der realistische Gesamtwert liege bei maximal 400 Euro – weniger als ein Zehntel des gezahlten Preises. „Das ist ein Beschiss hoch zehn!“, ärgert sich der Vorarlberger rückblickend. Das Paar schrieb schließlich dem Verkäufer auf Rhodos. Dieser bot zwar die Rücknahme der Kette an, allerdings ohne den Beitrag zu erstatten.
Verbreitetes Muster: Verkaufsausflüge zu Goldschmieden und Teppichhändlern gefährden Touristen
Ob in der Türkei, Marokko oder Dubai: Dieselbe Masche existiert seit Langem auch beim Teppichhandel, wo maschinell gefertigte Massenware häufig als handgeknüpftes Einzelstück ausgegeben wird. Konsumentenschützer Reinhold Schranz empfahl Betroffenen gegenüber dem ORF-Verbrauchermagazin „Help“, sich nicht einschüchtern zu lassen, standhaft zu bleiben und notfalls das Geschäft zu verlassen, statt aus Höflichkeit einen Kaufvertrag zu unterschreiben. Die Verbraucherzentrale ordnet solche Verkaufsfallen neben gefälschten Taxis, Geldwechseltricks und angeblichen Gratis-Geschenken als eine der gängigen Betrugsmaschen gegenüber Reisenden ein.
Rechtlich bleibt die Durchsetzung schwierig: Das Amtsgericht München (Az.: 271 C 8375/16) entschied 2016, dass Reiseveranstalter nicht für das Verhalten der besuchten Schmuckbetriebe haften, auch wenn der Ausflug Teil des gebuchten Programms war. Günstiger kann die Rechtslage im jeweiligen Urlaubsland selbst ausfallen: Ein türkisches Verbraucherschutzgericht sprach laut anwaltsregister.de einem deutschen Touristen 2014 das Recht zu, von einem 14.000 Euro teuren Teppichkauf zurückzutreten, weil er im Rahmen einer organisierten Reise zu dem Geschäft gedrängt worden war. Für Konrad L. bleibt die Ernüchterung: „Wir haben das viele Geld einfach so in den Sand gesetzt.“ (Quellen: heute.at, ORF „Help“, Amtsgericht München, anwaltsregister.de) (jaka)