Nach Bundestagsrede: AfD zeigt Kanzler Merz an
Stand: 11.09.2026, 14:27 Uhr
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Nach Merz’ Bundestagsrede erstattet die AfD Strafanzeige gegen den Kanzler.
Nach einer scharfen Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz im Bundestag hat die AfD-Fraktion nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen den CDU-Politiker erstattet. Auslöser ist Merz’ Aussage während der Haushaltsberatungen am Mittwoch, das von der AfD vertretene Konzept der sogenannten Remigration sei „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“.
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AfD wirft Merz verleumderische Beleidigung vor
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag teilte am Donnerstagabend auf X mit, Anlass für die Strafanzeige gegen Merz sei diese Passage aus der Rede des Kanzlers. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar Stephan Brandner warf Merz vor, mit seinen Worten „eine Grenze überschritten“ zu haben. Die Äußerungen seien nach Auffassung der Fraktion strafrechtlich relevant.

Brandner erklärte, Merz habe der AfD-Fraktion unterstellt, sie setze sich für ethnische Säuberungen ein. Das sei aus Sicht der Partei eine verleumderische Beleidigung. Der Vorwurf richte sich nach seiner Darstellung gegen jedes einzelne Mitglied der Fraktion. Politisch treffe er zudem Millionen Bürger, sagte der AfD-Politiker.
Die Aussagen des Kanzlers seien nach Ansicht Brandners „haltlos“ und „widerwärtig“. Merz wolle die AfD-Abgeordneten damit herabsetzen. Brandner wertete die Formulierung des Kanzlers zudem als Unterstellung, die Partei befürworte in letzter Konsequenz Vertreibungen und Morde.
Die AfD weist Merz’ Darstellung zurück. Brandner erklärte in der X-Mitteilung, die Fraktion stehe „fest auf dem Boden des Grundgesetzes“. Zugleich warf er dem Kanzler vor, die AfD und ihre Mitglieder mit seiner Rede „in den Dreck ziehen“ zu wollen.
„Die Äußerung ist nicht geschützt“
Die AfD argumentiert außerdem, Merz könne sich bei dieser Aussage nicht auf den parlamentarischen Schutz für Äußerungen im Bundestag berufen. „Die Äußerung des Kanzlers ist auch nicht etwa von der Indemnität gedeckt“, sagte Brandner. Er begründete dies mit der Auffassung, Merz habe die Fraktionsmitglieder verleumderisch beleidigt.
Merz hatte seine Kritik an der in Teilen rechtsextremen AfD mit deren Verwendung des Begriffs „Remigration“ verbunden. Der Ausdruck steht in rechtsextremen Kreisen für die massenhafte Ausweisung von Menschen mit Migrationshintergrund, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet.
Warum der Begriff „Remigration“ seit Jahren kritisiert wird
Das Bundesamt für Verfassungsschutz bewertet „Remigration“ als ein Konzept, das auf ethnisch definierte Gesellschaften ziele. Es sehe die Ausweisung all jener vor, die aus dieser rechtsextremen Sicht als „Volksfremde“ betrachtet würden.
Auch die Wortwahl selbst ist seit Jahren umstritten. 2023 wählte eine Jury „Remigration“ zum Unwort des Jahres. Sie bezeichnete den Ausdruck als beschönigenden Kampfbegriff. Nach ihrer Begründung soll er eine menschenunwürdige Abschiebepraxis verschleiern.
Bereits am Tag der Rede verteidigte die Bundesregierung Merz’ Wortwahl. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte laut Stuttgarter Zeitung, der Kanzler habe auf den von der AfD propagierten Begriff „Remigration“ in seiner ganzen Breite Bezug genommen; vor dem Hintergrund einer die Menschenwürde achtenden Migrationspolitik sei seine Formulierung „angemessen“ gewesen. Quellen: AfD-Fraktion / X, AFP, Stuttgarter Zeitung, nif/red.