Ruf nach Enteignung: So viel würde der radikale Linken-Plan in Berlin kosten – was Mieter davon hätten
Stand: 21.09.2026, 18:00 Uhr
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Nach der Wahl in Berlin will die Linke Wohnungen großer Konzerne übernehmen. Was die Enteignung kosten könnte und was Mieter davon hätten.
Berlin – Die Berliner Linke ist bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mit einem vorläufigen Ergebnis von 25,7 Prozent zur stärksten Kraft geworden. Mit dem Sieg rückt ein umstrittenes Thema in Berlin erneut in den Fokus: Spitzenkandidatin Elif Eralp plant, an der Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen festzuhalten. „Für mich ist ganz klar, dass in einer Regierung auch vergesellschaftet werden muss, weil es ein klares Votum, einen demokratischen Auftrag an alle Parteien dazu gegeben hat“, sagte Eralp und verwies auf einen erfolgreichen Volksentscheid 2021.

Ob der Plan umgesetzt wird, ist offen. Zunächst muss die Linke in Koalitionsverhandlungen Partner überzeugen. Danach wäre ein konkretes Gesetz nötig. Die Deutsche Presse-Agentur bezeichnet das Vorhaben als bundesweit bislang einmaligen Versuch. Geplant ist demnach eine neue Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Sie würde Kredite aufnehmen, Wohnungen übernehmen und den Bestand anschließend verwalten. Der Aufbau und die genaue Auswahl der Wohnungen würden Zeit benötigen.
Linke-Plan in Berlin: Wie viele Wohnungen wären betroffen?
Grundlage der Debatte ist ein Volksentscheid aus dem Jahr 2021. Damals stimmten 57,6 Prozent der abgegebenen Stimmen dafür, einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände auszuarbeiten. Nach dem Konzept der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ wären von dem Gesetz private Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin betroffen. Gemeint sind also nicht einzelne Wohnungen von Privatleuten, sondern große Bestände von Unternehmen.
Die Initiative ging davon aus, dass es um etwa 200.000 Wohnungen gehen könnte. Die amtliche Kostenschätzung des Landes Berlin rechnete mit rund 243.000 Wohnungen. Der Unterschied erklärt sich vor allem durch unterschiedliche Annahmen darüber, welche Unternehmen und Wohnungen einbezogen würden.
Rechtlich wird meist von einer Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes gesprochen. Die vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission kam 2023 mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass ein solches Vorgehen grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sein kann. Offen blieb jedoch eine entscheidende Frage: Wie viel Geld müsste Berlin den Unternehmen für die übernommenen Wohnungen zahlen? Diese Zahlung wird als Entschädigung bezeichnet. Umstritten ist vor allem, ob sie sich am vollen Verkehrswert der Wohnungen (Marktwert) orientieren müsste oder darunter liegen dürfte.
Anmerkung: Die folgenden Zahlen beschreiben unterschiedliche Kosten. Die beiden ersten Beträge beziehen sich auf die Zahlung an die Wohnungsunternehmen. Die weiteren Summen wären zusätzliche einmalige, laufende oder alternative Kosten. Sie dürfen deshalb nicht einfach addiert werden.
| Berechnung | Welche Kosten sind gemeint? | Betrag | Quelle |
|---|---|---|---|
| Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ | Die Initiative rechnet für rund 200.000 Wohnungen mit einer Entschädigung deutlich unter dem Verkehrswert. | 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro | Landeswahlleiter Berlin |
| Amtliche Schätzung der Entschädigung | Das Land Berlin kalkuliert für rund 243.000 Wohnungen, wie viel Berlin den betroffenen Unternehmen für die Übernahme zahlen müsste. | 28,8 bis 36 Milliarden Euro | Landeswahlleiter Berlin |
| Einmalige zusätzliche Kosten | Neben der Zahlung an die Unternehmen könnten laut amtlicher Schätzung weitere Kosten entstehen, etwa für die Erfassung und Bewertung der Immobilien, unbebaute Grundstücke und Personalfragen. | 1,5 bis 1,9 Milliarden Euro | Landeswahlleiter Berlin |
| Weitere Kosten beim Erwerb | Die amtliche Schätzung nennt zusätzlich Erwerbsnebenkosten von bis zu 180 Millionen Euro. | Bis zu 180 Millionen Euro | Landeswahlleiter Berlin |
| Laufende jährliche Kosten | Unter den dort genannten Finanzierungsannahmen könnten für Finanzierung und Bewirtschaftung jedes Jahr weitere Kosten anfallen, die nicht durch die Mieteinnahmen gedeckt sind. | 100 bis 340 Millionen Euro pro Jahr | Landeswahlleiter Berlin |
| Verkehrswertnahes Szenario | Der WDR-Faktencheck nennt unter Berufung auf den Berliner Rechnungshof ein Szenario, bei dem Berlin die betroffenen Wohnungen annähernd zum aktuellen Marktwert entschädigen müsste. Die Summe ist eine alternative Berechnung und keine zusätzliche Kostenposition. | Bis zu 42 Milliarden Euro | WDR-Faktencheck mit Verweis auf Rechnungshof |
Warum die Spannen in den Schätzungen so groß sind, hängt vor allem von drei Fragen ab: Wie viele Wohnungen werden übernommen? Welchen Wert haben sie? Und wie viel Geld muss Berlin den Unternehmen dafür zahlen? Je niedriger diese Zahlung ausfällt, desto eher könnte die neue öffentliche Gesellschaft die Mieten senken. Gleichzeitig würde bei einer Entschädigung weit unter dem Verkehrswert das rechtliche Risiko größer. Die betroffenen Unternehmen könnten vor Gericht eine höhere Zahlung verlangen.
Linke will Enteignungen in Berlin: Sinken danach die Mieten?
Ob die Mieten nach der geplanten Vergesellschaftung sinken, ist nicht sicher. Die Linke argumentiert, dass eine öffentliche Gesellschaft nicht auf Gewinne und Dividenden angewiesen wäre. Dadurch könnten die Mieten dauerhaft gedämpft werden. Die dpa verweist dagegen auf den Wohnungsmarktforscher Konstantin Kholodilin vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Bei einem Kauf zu Marktpreisen könnten die Mieten demnach sogar steigen, weil Kredite zurückgezahlt werden müssten. Für diese Kredite würde Berlin einstehen. Bei Problemen könnten damit letztlich auch die Steuerzahler belastet werden.
Fest steht: Die Vergesellschaftung würde keinen neuen Wohnraum schaffen. Sie würde vor allem verändern, wem die Wohnungen gehören und wie sie bewirtschaftet werden. Ob Mieter von niedrigeren Preisen profitieren, hängt von der Entschädigung, den Kreditkosten und den Vorgaben für die neue Gesellschaft ab.
Das Abgeordnetenhaus beschloss im März 2026 ein Vergesellschaftungsrahmengesetz. Welche Unternehmen und Wohnungen tatsächlich übernommen würden und wie viel Berlin dafür an die Unternehmen zahlen müsste, ist aber noch nicht endgültig geregelt. Die betroffenen Unternehmen dürften gegen die Übertragung und gegen die Höhe dieser Zahlung klagen.
Zudem kündigte die Bundesregierung im Juli an, eine Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände durch Landesgesetze künftig verhindern zu wollen. Ob daraus ein Gesetz wird und ob es vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, ist offen. Die Kostenfrage lässt sich daher derzeit nur mit einer Spanne beantworten: Je nach Berechnung geht es um mindestens mehrere Milliarden Euro, in einem verkehrswertnahen Szenario um bis zu 42 Milliarden Euro. Einen endgültigen Preis gäbe es erst, wenn Berlin ein konkretes Gesetz beschließt – und die Gerichte die Regelung prüfen. (Quellen: Landeswahlleiter Berlin, Expertenkommission des Landes Berlin, WDR-Faktencheck, dpa) (no)