Neue 50-Prozent-Regel für Solaranlagen: Warum selbst smarte Anlagen ausgebremst werden

Stand: 13.09.2026, 14:20 Uhr

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Neue Solaranlagen sollen ab 2027 nur noch 50 Prozent ihrer Leistung einspeisen dürfen. Das Solarhandwerk warnt vor einem Fehlanreiz für smarte Anlagen.

Frankfurt – Die Bundesregierung will neue Solaranlagen stärker an den Strommarkt heranführen und das Netz vor hohen Einspeisespitzen schützen. Doch ausgerechnet eine dafür geplante Regel könnte nach Einschätzung des Solarhandwerks intelligente Anlagen mit Batteriespeichern ausbremsen. Der Bundesverband des Solarhandwerks (BDSH) warnt vor der geplanten dauerhaften Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent.

Betroffen wären nach dem derzeitigen Entwurf neue Dach-Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowatt, die ab 2027 in Betrieb gehen. Sie sollen am Netzanschlusspunkt dauerhaft höchstens 50 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen dürfen – unabhängig davon, ob ein intelligentes Messsystem vorhanden ist und wie der Strom vermarktet wird. Für eine Solaranlage mit zehn Kilowatt Leistung bedeutet das: Zeitgleich dürfen maximal fünf Kilowatt ins öffentliche Netz fließen. Bestandsanlagen sind von der geplanten Neuregelung nicht betroffen.

Für neue Solaranlagen soll ab 2027 eine dauerhafte 50-Prozent-Grenze bei der Einspeiseleistung gelten. Das Solarhandwerk kritisiert die geplante Regelung.

Für neue Solaranlagen soll ab 2027 eine dauerhafte 50-Prozent-Grenze bei der Einspeiseleistung gelten. Das Solarhandwerk kritisiert die geplante Regelung. ©  IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Solarhandwerk sieht Widerspruch bei neuer 50-Prozent-Regel

Die Bundesregierung verfolgt damit ein nachvollziehbares Ziel. Vor allem zur Mittagszeit produzieren Solaranlagen häufig gleichzeitig besonders viel Strom. Die Einspeisespitzen sollen reduziert, mehr Strom direkt vor Ort verbraucht oder in Batterien gespeichert werden. Im Regierungsentwurf ist ausdrücklich vorgesehen, Solarenergie künftig stärker mit Speichern zu verbinden und systemdienlicher auszurichten.

Der Bundesverband des Solarhandwerks sieht in der konkreten Ausgestaltung allerdings einen Widerspruch. Moderne Eigenheime verfügten zunehmend nicht nur über eine Solaranlage, sondern zusätzlich über Batteriespeicher, Wärmepumpe und Elektroauto. Perspektivisch könnten auch E-Autos Strom wieder ins Netz zurückspeisen.

Hier liegt nach Auffassung des Verbands das Problem: Die geplante Grenze gilt am Netzanschlusspunkt. Damit wird nicht nur die unmittelbar vom Dach kommende Solarleistung begrenzt, sondern nach Einschätzung des Verbands auch eine mögliche Rückeinspeisung aus einem angeschlossenen Speicher oder einem bidirektional ladenden Elektroauto.

Das kann besonders am Abend relevant werden. Während mittags große Mengen Solarstrom verfügbar sind und die Börsenpreise entsprechend niedrig oder teilweise sogar negativ sein können, steigt der Bedarf später häufig wieder. Ein intelligenter Batteriespeicher könnte überschüssigen Solarstrom zunächst aufnehmen und ihn beispielsweise am Abend wieder ins Netz abgeben.

„PV-Anlagen, Batteriespeicher, Smart Meter und Energiemanagementsysteme schaffen heute die technischen Möglichkeiten, Einspeisung flexibel und netzdienlich zu steuern“, sagt BDSH-Vorstandsvorsitzender Peter Knuth. Aus seiner Sicht sollten solche Anlagen deshalb einspeisen können, wenn der Strom tatsächlich benötigt werde. Eine starre Grenze berücksichtige dagegen nicht, ob im jeweiligen Moment besonders viel oder wenig Strom im Netz vorhanden sei.

Heute fällt die Begrenzung mit intelligenter Steuerung weg

Besonders kritisch sieht der Verband den Vergleich mit der bisherigen Regelung. Seit dem sogenannten Solarspitzengesetz wird die Einspeisung bei bestimmten neuen Anlagen zunächst auf 60 Prozent begrenzt. Diese Beschränkung gilt jedoch nur vorübergehend. Sind ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung eingebaut und wurde deren Funktion erfolgreich getestet, entfällt die pauschale 60-Prozent-Grenze.

Das Bundeswirtschaftsministerium begründet dieses Modell ausdrücklich damit, dass steuerbare Anlagen bei Problemen im Netz gezielt geregelt werden können.

Der EEG-Entwurf für 2027 geht einen anderen Weg. Die geplante 50-Prozent-Grenze soll dauerhaft und unabhängig davon gelten, ob ein Smart Meter eingebaut wurde. Das Solarhandwerk befürchtet deshalb einen Fehlanreiz.

„Da stellt sich dem Verbraucher die Frage, wieso er die Mehrkosten für ein Smart Meter auf sich nehmen sollte, wenn seine Anlage sowieso abgeregelt wird“, erklärt der Verband auf Anfrage unserer Redaktion. Die Branche fordert stattdessen, intelligente und steuerbare Anlagen anders zu behandeln als Anlagen, bei denen eine gezielte Steuerung technisch nicht möglich ist.

Wie viel Solarstrom geht durch die Kappung verloren?

Dabei bedeutet eine 50-Prozent-Grenze keineswegs, dass die Hälfte des erzeugten Solarstroms verloren geht. Beschränkt wird lediglich die maximale Leistung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ins Netz fließen darf. Strom, der gleichzeitig im Haus verbraucht oder gespeichert wird, fällt nicht automatisch der Kappung zum Opfer.

Wie groß die Verluste tatsächlich sind, hängt deshalb erheblich von der Ausgestaltung der Anlage ab. Der Bundesverband verweist auf Berechnungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Für ein Haus mit einer 10-kWp-Solaranlage und einem 10-kWh-Speicher können die Auswirkungen demnach sehr unterschiedlich ausfallen.

Bei einer Volleinspeisung könnten laut den vom Verband angeführten Berechnungen bis zu 16 Prozent des Jahresertrags von der Kappung betroffen sein. Bei Eigenverbrauch ohne Batteriespeicher seien es bis zu zwölf Prozent. Wird dagegen ein Stromspeicher intelligent gesteuert und gezielt zur Mittagszeit geladen, sinken die Abregelungsverluste demnach auf rund ein Prozent.

Auch die HTW Berlin kommt zu dem Ergebnis, dass ein intelligent betriebener 10-kWh-Heimspeicher die jährlichen Abregelungsverluste einer 10-kW-PV-Anlage bei einer maximalen Netzeinspeisung von fünf Kilowatt auf etwa ein Prozent reduzieren kann.

Das zeigt zugleich, dass eine Einspeisebegrenzung grundsätzlich nicht zwingend gegen intelligente Speicher spricht. Entscheidend ist vielmehr, wann sie greift. (Quellen: Bundesverband des Solarhandwerks – Antworten auf Anfrage unserer Redaktion, Regierungsentwurf EEG 2027) (mare)