Schluss mit "Greenwashing": Wie die neue EU-Richtlinie EmpCo Verbraucher schützen soll

Zu diesem Zweck werden die Produkte oft mit allgemeinen Umweltaussagen beworben, wie "umweltfreundlich", "biologisch abbaubar" oder "klimaneutral". Solche Begriffe waren bislang kaum geschützt und mussten von den Unternehmen auch nicht belegt werden. Zum Teil erfinden Unternehmen sogar eigene Siegel, bei denen sie die Kriterien selbst festlegen können und die nicht unabhängig geprüft werden.

"Greenwashing" kann Unternehmen viele Vorteile verschaffen. Indem sich die Unternehmen als umweltfreundlich darstellen, bekommen sie ein besseres Image und die Produkte verkaufen sich besser. Darüber hinaus sind Verbraucherinnen und Verbraucher oft bereit, für vermeintliche Öko-Produkte mehr zu zahlen.

Wirklich nachhaltig zu produzieren, wäre außerdem mit großen Kosten verbunden. Einfach nur die Kommunikation umzustellen, ist dagegen deutlich preiswerter.

"Greenwashing" hat Folgen für die Umwelt und auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Umweltauswirkungen bleiben unverändert, weil es zu keinen wirklichen Verbesserungen kommt. Das schadet der Umwelt.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden auf diese Weise getäuscht. Aufgrund fehlender Informationen können diese oft gar nicht beurteilen, ob ihre Kaufentscheidung wirklich den gewünschten, positiven Effekt hat oder ob sie einfach nur mehr bezahlen. Und wenn sie sich getäuscht fühlen, verlieren sie möglicherweise auch das Vertrauen in fundierte Öko-Siegel.

Allgemeine Umweltaussagen dürfen durch die EmpCo nicht mehr verwendet werden, ohne diese auf demselben Medium genauer zu erklären - also etwa auf der Verpackung. Beispiele hierfür sind vage Begriffe wie "grün", "natürlich" oder "nachhaltig".

Auch allgemeine Klimaversprechen, die mit Kompensation werben, wie "klimaneutral" oder "klimapositiv" sind verboten, wenn dies lediglich durch das Pflanzen von Bäumen oder den Kauf von CO2-Zertifikaten erreicht wird.

Außerdem darf nicht mehr mit irrelevanten Vorteilen geworben werden, also mit Produkt-Eigenschaften, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind. Beispiel: Wenn Substanz "X" EU-weit verboten ist, darf nicht damit geworben werden, das ein Produkt "frei von Substanz X" ist.

Es darf keine verschleierte Haltbarkeit mehr geben. Praktiken, die die Lebensdauer eines Produkts künstlich einschränken oder Reparaturen erschweren, müssen offengelegt werden.

Halten sich Unternehmen nicht an diese Regeln, kann dies als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. Zudem drohen in bestimmten Fällen empfindliche Bußgelder.

Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt die strengeren rechtlichen Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln durch die EmpCo. Man hoffe, dass der Markt damit langfristig aufgeräumt wird, sodass im Idealfall nur noch Produkte bleiben, die einen echten Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, erklärt Friederike Elsner, Leiterin des Projekts "Siegelklarheit" der Verbraucherzentrale NRW.

Der wichtigste Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die EmpCo sei, dass sie besser erkennen können, was hinter einem Nachhaltigkeitsversprechen tatsächlich steckt.

"Wer ein Produkt kauft, das mit Umwelt- oder Sozialvorteilen beworben wird, soll sich stärker darauf verlassen können, dass diese Aussagen nachvollziehbar und belegbar sind." Friederike Elsner, Leiterin des Projekts "Siegelklarheit" der Verbraucherzentrale NRW

"Gleichzeitig kann mehr Transparenz den Wettbewerb verändern", sagt Elsner. Die EU erwarte, dass glaubwürdige Umweltangaben den Wettbewerb zwischen Unternehmen fördern, die tatsächlich umweltfreundlichere Produkte anbieten.

Laut der Verbraucherzentrale NRW gilt die neue EU-Richtlinie EmpCo branchenübergreifend für alle Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden. "Dabei geht es unter anderem um Umweltversprechen, Nachhaltigkeitssiegel sowie Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit", so Elsner.

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, dass die EmpCo keine Vorgaben zu den Preisen von Produkten/Dienstleistungen macht. "Ob Produkte durch die EmpCo teurer werden, lässt sich nicht pauschal sagen", sagt Elsner. "Für Unternehmen kann die Umsetzung zusätzlichen Aufwand bedeuten. Ob sich das auf die Preise auswirkt, ist offen."

Trotz strengerer Gesetze lohnt es sich auch weiterhin, Produkte kritisch zu betrachten. Die Verbraucherzentrale schreibt auf ihrer Website, man solle beim Einkauf folgende Dinge beachten:

Nachweise suchen: Durch die neue EU-Regelung müssen nun alle Nachhaltigkeitsversprechen belegt werden. Und zwar dort, wo die Aussage steht, also beispielsweise auf der Verpackung. Sollten die Belege fehlen, ist Vorsicht geboten.

Bezugspunkt prüfen: Bezieht sich die Aussage auf das ganze Produkt oder nur auf einen bestimmten Teil? Ist also beispielsweise die ganze Matratze "schadstoffgeprüft" oder nur der Bezug?

Siegel: Außerdem sollte man auf Siegel achten und Eigen-Labels hinterfragen. Wer wissen will, ob es sich bei einem Siegel um ein geprüftes Nachhaltigkeitssiegel handelt, kann auf dem Portal "Siegelklarheit" nachschauen.