Neue EU-Verordnung für Hotels: Diese Änderung gilt sofort – Urlauber bemerken es im Bad
Stand: 15.08.2026, 19:29 Uhr
Kommentare
Hotel-Urlauber müssen sich auf eine Änderung einstellen, denn schon seit dem 12. August gibt es die neue Regel. Reisende merken das wohl am meisten im Badezimmer.
München – Für viele Urlauber ist es eine Gewohnheit, im Bad ihres Hotelzimmers nach den Kosmetikproben zu schauen. Doch bei Shampoo, Duschgel und Co. gibt es jetzt eine große Änderung – mit den kleinen Fläschchen soll nämlich Schluss sein.

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung: weniger Verpackungsmüll, mehr Mehrweg. Laut Bundesumweltministerium sollen erste Anpassungen – etwa bei Beschriftungen – bereits seit dem 12. August greifen.
Massive EU-Regel trifft Millionen Urlauber: Große Änderung im Hotel
Der entscheidende Einschnitt kommt jedoch zum 1. Januar 2030: Dann dürfen Hotels in allen 27 EU-Mitgliedstaaten keine Einweg-Miniverpackungen für Kosmetik- und Hygieneartikel mehr bereitstellen. Betroffen sind Shampoo, Duschgel, Bodylotion und Zahnputzsets – sofern sie nur für den einmaligen Gebrauch gedacht sind. Das schreibt Artikel 25 der Verordnung vor, der Einweg-Kunststoffverpackungen im Gastgewerbe (Hotels, Restaurants, Catering) untersagt. Auch durch die Mehrwegpflicht soll Verpackungsmüll reduziert werden.
Für die Branche bedeutet das einen echten Umbau. Anstelle der kleinen Plastikfläschchen könnten wiederbefüllbare Spender zum neuen Standard werden – etwa aus Glas, Metall oder Hartkunststoff. Viele große Hotelketten haben diesen Weg bereits eingeschlagen. Für Häuser, die noch auf Vorrat setzen: Bestehende Lagerbestände dürfen noch aufgebraucht werden. Das heißt, auch nach dem 1. Januar 2030 kann man vereinzelt noch eine kleine Flasche im Zimmer vorfinden – ohne dass das Hotel damit gegen die Vorschrift verstößt.
Was die neue EU-Verordnung bedeutet: Beim Handgepäck ändert sich wohl nichts
Für Reisende selbst fällt die Auswirkung jedoch überschaubar aus. Die Vorschrift gilt ausschließlich für das Gastgewerbe – der Einzelhandel bleibt außen vor. Kleine Reisegrößen aus dem Drogeriemarkt oder Supermarkt bleiben weiterhin im Sortiment. Wer also mit Handgepäck fliegt, kann sich auch nach 2030 wie gewohnt mit kleinen Shampooflaschen eindecken.
Die Verordnung greift übrigens weit über das Badezimmer hinaus: Auch Plastikverpackungen um Tomaten im Supermarkt und kleine Gewürz- oder Saucen-Tütchen in der Gastronomie stehen auf der Abschussliste. Bis 2040 will die EU die Menge an Verpackungsabfällen um 15 Prozent gegenüber 2018 reduzieren. Für Urlauber gibt es dieses Jahr noch eine weitere große Änderung, die das Buffet im Hotel betrifft. (Quellen: EU-Verpackungsverordnung, Bundesumweltministerium) (kiba)