Neue Festnahme im Mordfall von britischer Ex-Ministerin Widdecombe
Großbritannien
Neue Festnahme im Mordfall von britischer Ex-Ministerin Widdecombe
Die britische Polizei hat einen neuen Verdächtigen wegen Mordverdachts verhaftet
London – Im Mordfall der 78-jährigen früheren britischen Ministerin Ann Widdecombe hat die Polizei einen neuen Verdächtigen festgenommen. Ein 28-jähriger Mann sei in South Yorkshire unter Mordverdacht verhaftet worden, teilte die Polizei am Samstag mit. Bei dem Verdächtigen handle es sich um einen britischen Staatsbürger. Die Polizei hatte am Samstag einen 26-Jährigen freigelassen, der nach der Tat festgenommen worden war.
Der rätselhafte Fall hält derzeit Großbritannien in Atem. Die 78 Jahre alte frühere Abgeordnete und Brexit-Befürworterin Widdecombe war am Donnerstag in ihrem Haus im Dartmoor in der Grafschaft Devon tot aufgefunden worden. Ihre Leiche wies schwere Verletzungen auf. Die Polizei ermittelt wegen Mordes. Von einem terroristischen Hintergrund werde nicht ausgegangen, hatte Police Assistant Chief Constable Matt Longman von der Devon and Cornwall Police bei einer Pressekonferenz am Freitagabend gesagt. Es gebe keine Hinweise, dass es sich um eine politisch motivierte Tat handle.
Streng Konservativ
Widdecombe war nach einer jahrzehntelangen Abgeordneten- und Regierungstätigkeit für die konservativen Tories in die Brexit-Partei des Rechtspopulisten Nigel Farage gewechselt, die sich später in Reform UK umbenannte. Dort fungierte Widdecombe zuletzt als migrationspolitische Sprecherin, nachdem sie die rechtspopulistische Partei auch im Europaparlament vertreten hatte.
Sie war von der anglikanischen zur römisch-katholischen Konfession konvertiert und bekannt für ihre streng konservativen Ansichten, etwa zu Abtreibungen. Widdecombe befürwortete auch eine Wiedereinführung der Todesstrafe und lehnte die gleichgeschlechtliche Ehe ab. Auch im britischen Unterhaltungsfernsehen war Widdecombe keine Unbekannte: So trat sie etwa bei der Tanzshow "Strictly Come Dancing" und bei "Celebrity Big Brother" auf. (APA, 12.7.2026)
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.