Neue Pflichtversicherung soll Eigentümer treffen: Mit diesen Kosten müssen Millionen Hausbesitzer rechnen

Neue Versicherungspflicht soll kommen: Millionen Hausbesitzer müssen mit Mehrkosten rechnen

Stand: 23.10.2026, 22:42 Uhr

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Hubig und Klingbeil wollen die Elementarschaden-Versicherung zur Pflicht machen.

Hubig und Klingbeil wollen die Elementarschaden-Versicherung zur Pflicht machen. © Martin Schutt/dpa | Michael Kappeler/dpa

Das Justiz- und Finanzministerium wollen das Wohngebäudegesetz um eine Elementarschadenversicherungspflicht erweitern. Eigentümer könnten zur Kasse gebeten werden.

Berlin – Die verheerende Flut im Ahrtal aus dem Jahr 2021 gilt als Mahnmal – und bringt Jahre später einen neuen Plan der Bundesregierung auf. Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil wollen den Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen verbessern. Ein Gesetzesentwurf dazu steht bereits und liegt der dpa vor. Demnach kommt eine neue Pflicht auf die Anbieter von Wohngebäudeversicherungen zu. Diese trifft damit zwangsläufig auch Millionen Hausbesitzer in Deutschland.

Hintergrund ist, dass davon auszugehen ist, dass durch den Klimawandel Extremwetterereignisse auch in Deutschland regelmäßiger auftreten werden. Neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen sollen daher auch weitere Naturgefahren – auch als Elementarschäden bezeichnet – abdecken. Gegen ebendiese Schäden brauche es nun einen „flächendeckenden Versicherungsschutz“, sagte SPD-Ministerin Hubig dem Kölner Stadt-Anzeiger.

Neue Pflicht in der Wohngebäudeversicherung: Elementarschutzversicherung soll Standard werden

Damit dies gelingt, wollen Hubig und Klingbeil die Versicherungsbranche nun dazu verpflichten, in den Wohngebäudeversicherungen standardmäßig auch Elementarschäden abzudecken. Heißt: Wer eine solche Versicherung für sein Haus abschließt, soll künftig direkt und verpflichtend auch den Schutz vor Schäden durch etwa Überschwemmungen mit erhalten. Dem Gesetzespapier zufolge müssten Eigentümer im Schadensfall höchstens für 20.000 Euro selbst aufkommen.

Die Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern ein optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung (für das Gebäude) oder zur Hausratversicherung (für Möbel und Inventar). Eine normale Gebäudeversicherung deckt lediglich Schäden durch Feuer, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel und Leitungswasser ab.

Was ist versichert?

Überschwemmung & Starkregen: Flutung von Kellern und Erdgeschossen durch oberirdisch stehendes oder abfließendes Wasser.
Rückstau: Wenn Regenwasser aus der überlasteten Kanalisation zurück ins Haus drückt (Voraussetzung: meist funktionierende Rückstauklappe).
Schneedruck & Lawinen: Schäden durch Schneelasten auf dem Dach oder herabstürzende Schneemassen.
Geologische Gefahren: Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbrüche.

Was ist NICHT versichert?

Aufsteigendes Grundwasser: Dringt Grundwasser ohne vorherige oberirdische Überschwemmung durch Wände oder Bodenplatten ein, gilt dies meist als Baumangel und ist nicht gedeckt.
Sturmfluten: Schäden an Küstengebieten sind in der Standard-Elementarpolice in der Regel ausgeschlossen.
Fehlende Rückstausicherung: Verweigert werden Zahlungen oft, wenn eine vorgeschriebene Rückstauklappe fehlt oder nicht gewartet wurde.

Die Pflicht greift allerdings nicht nur bei neuen Wohngebäudeversicherungen. Auch bereits bestehende Versicherungen sollen auf Elementarschäden erweitert werden können. Versicherer sollen Eigentümern ein passendes Angebot dazu unterbreiten. Sollten diese innerhalb eines Jahres darauf nicht reagieren, soll der Schutz dennoch automatisch greifen. Der Zusatz wird also zugleich zur Pflicht für alle, die eine derartige Versicherung bereits besitzen oder planen, eine solche abzuschließen. Betreffen würde die Regelung viele: Bisher haben nur rund 59 Prozent aller Eigentümer einen Elementarschutz in ihrer Versicherung.

Elementarschutzversicherung soll Pflicht werden – warum der Plan umstritten ist

Auch ein Modell für eine günstigere Mindestversicherung steht zur Debatte – dort könnte der Anteil der Selbstbeteiligung aber bei bis zu 100.000 Euro liegen. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung würde man bei der Mindestversicherung allerdings auch von staatlichen Hilfen der Länder im Schadensfall ausgeschlossen.

Der Plan ist indes umstritten. Auch, weil dadurch Mehrkosten für Millionen von Hausbesitzern warten könnten. Das Portal Versicherungswirtschaft-heute gibt an, der jährliche Betrag für eine Elementarschadenpolice liege zwischen 100 und 1500 Euro. Wie hoch der Wert ausfällt, ist auch von der Lage abhängig und davon, wie hoch das Risiko auf Schäden im Gebiet ist. Dies regelt ein Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen (ZÜRS). Dieses besteht aus vier Zonen. In Zone 1 mit niedriger Gefährdung liegen aktuell 92,3 Prozent der Wohngebäude, diese kämen wohl günstiger davon. Für die 0,4 Prozent der Gebäude in Zone 4, wo die Gefährdung am höchsten ist, dürfte es teurer sein.

ZÜRS-Zonierung

Die Prämie richtet sich nach dem Standort und dem ZÜRS-System (Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko).

Zone 1–2: Geringes Risiko (über 98 % aller Gebäude in Deutschland).

Zone 3–4: Mittleres bis hohes Risiko (Überschwemmung statistisch mindestens einmal in 10 bis 100 Jahren).

Bei mittlerem Risiko kostet der Baustein für ein Einfamilienhaus typischerweise zwischen 300 und 1.300 Euro pro Jahr, oft verbunden mit einer Selbstbeteiligung (meist 10 %, z. B. 500 bis 5.000 Euro).

Bei Pflicht zur Elementarschutzversicherung kommen Kosten auf Millionen Eigentümer zu

Die Kosten für Eigentümer bleiben also ein kritischer Punkt. Die Versicherer sollen die Prämien demnach „verantwortungsbewusst und dem Risiko angemessen“ kalkulieren, zitiert die FAZ das Justizministerium. Ebenfalls fraglich ist, was auf Mieter von Häusern und Wohnungen zukommt. Das Ministerium prüfe demnach, ob gesetzlich ausgeschlossen werden könnte, dass Vermieter die Extrakosten für den Elementarschutz auf die Mieter umlegen. Eine staatliche Rückversicherung plane man bei dem Gesetz nicht – anders, als im Koalitionsvertrag vereinbart.

Ebenfalls nicht vorgesehen ist eine Opt-Out-Möglichkeit. Aus der CDU und der Versicherungswirtschaft war der Wunsch nach einer Abwahlmöglichkeit der Elementarschadenversicherung geäußert worden. Das wurde aus dem Justiz- und Finanzministerium jedoch abgelehnt.

CDU kritisiert Pläne zur verpflichtenden Elementarschutzversicherung

Aus der CDU kommt bereits Kritik an den Plänen. Carsten Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, sagte der FAZ, das Papier weise „erhebliche Schwächen“ auf. Das Papier sei auf eine „Variante mit obligatorischem Mindestschutz und hohen Selbstbeteiligungen verengt“. Er sah auch verfassungsrechtliche Bedenken. Die CDU wolle außerdem auf den Aspekt der staatlichen Rückversicherung bestehen.

„Es ist richtig, dafür zu sorgen, dass mehr Gebäude gegen Naturgefahren versichert sind“, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eine Pflichtversicherung verhindere aber keinen einzigen Schaden. „Damit Elementarschutz auch in 20 Jahren noch bezahlbar bleibt, brauchen wir deshalb gleichzeitig verbindliche Prävention und eine staatliche Rückversicherung für extreme Naturkatastrophen, wie sie der Koalitionsvertrag ausdrücklich vorsieht.“

Final entschieden ist derweil noch nichts. Das Papier soll zunächst mit anderen Ministerien, den Ländern und Verbänden besprochen werden. Anfang Dezember soll dann ein genauer Gesetzesentwurf folgen. (Quellen: Kölner Stadt-Anzeiger, FAZ, Versicherungswirtschaft-heute, dpa, t-online.de, eigene Recherche)