Neue EU-Regel für Elektroautos: Warum das Laden an Ladesäulen ab 2027 deutlich einfacher wird

Neue Vorschriften für Elektroautos: Das ändert sich 2027 an Ladesäulen

Stand: 02.09.2026, 20:41 Uhr

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Neue EU-Regeln bringen ab 2027 die Bezahlrevolution für E-Auto-Fahrer: Schluss mit App-Zwang, Kartenzahlen wird Pflicht. Doch der Netzausbau hakt.

Brüssel – Betreiber-App, allgemeine Apps, auf Funktechnologie basierende RFID-Karten, per Smartphone zu scannende QR-Codes für den Zugang zur Website des Anbieters: Die Bezahlung des Ladestroms für Elektrofahrzeuge an öffentlichen Säulen ist häufig eine Quelle von Komplikationen. Warum also nicht das Leben der Nutzer erleichtern, indem man ihnen die Möglichkeit gibt, die gängigsten und weitverbreitetsten Kreditkarten (und Debitkarten) zu verwenden?

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Dieser Artikel von Emilio Deleidi entstand in Kooperation mit Corriere della Sera.

Das ist die Überlegung, die einer der wichtigsten Bestimmungen der Afir-Verordnung (Alternative Fuel Infrastructure Regulation) zugrunde liegt, der europäischen Regelung aus dem April 2023, deren Ziel die Förderung nachhaltiger Mobilität ist – auch durch ein effizienteres und dichteres Netz an Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Wie stets in solchen Fällen braucht es Zeit, um von der Verabschiedung zur tatsächlichen Umsetzung zu gelangen, doch die Frist für die wirksame Anwendung der Grundsätze rückt näher: Sie ist auf den 1. Januar 2027 festgelegt.

Elektroauto lädt an Ladesäule

Die Europäische Union hat drei grundlegende Pfeiler ihrer Leitlinien für die Entwicklung nachhaltiger Mobilität definiert. (Symbolbild) © Jan Woitas/dpa/dpa-tmn

Die Europäische Union hat drei grundlegende Pfeiler ihrer Leitlinien für die Entwicklung nachhaltiger Mobilität definiert.

EU schafft neue Grundregeln für Elektromobilität: flächendeckende Verfügbarkeit

Der erste betrifft die flächendeckende Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur, eine unverzichtbare Voraussetzung, um den Einsatz von Elektrofahrzeugen realistisch zu machen: Zu diesem Zweck hat Brüssel festgelegt, dass bereits bis zum 31. Dezember 2025 entlang der wichtigsten europäischen Autobahnachsen (der sogenannten transeuropäischen Netze Ten-T) in jeder Fahrtrichtung alle 60 Kilometer Schnellladestationen mit einer Leistung von mindestens 150 kW verfügbar sein müssen, mit einer Mindestgesamtleistung von 600 kW je Standort. Für schwere Nutzfahrzeuge (mit einer Mindestleistung je Ladepunkt von 350 kW) gilt eine Abdeckungspflicht von 15 Prozent der Ten-T-Netzlänge, mit dem Ziel, bis 2030 eine vollständige Abdeckung zu erreichen.

Zahlen an Ladesäulen: Bald mit gängigen Kredit- und Debitkarten möglich

Der zweite Aspekt der Verordnung betrifft die Möglichkeit, die Ladung über ein POS-Terminal (Point of Sale) mit normalen Zahlungsmitteln wie Kredit-, Debit- und Bankkarten durchzuführen, ohne dass eine Registrierung, eine App oder eine spezielle RFID-Karte erforderlich sind. Der Vorgang soll für den Nutzer also genauso einfach sein wie in der großen Mehrheit der Handelsbetriebe.

Die Installation eines Kartenlesers oder eines kontaktlosen POS ist bereits seit April 2024 für alle neu installierten Ladesäulen mit einer Leistung von mehr als 50 kW Pflicht. Ab dem 1. Januar 2027 gilt dies auch für alle gleich starken Säulen, die bereits vor 2024 in Betrieb waren und entsprechend nachgerüstet werden müssen. Bei Ladepunkten mit einer Leistung von weniger als 50 kW ist hingegen ein sicheres digitales Zahlungssystem zulässig, etwa ein QR-Code, der auf eine Website des Betreibers verweist, über die eine direkte Bezahlung ohne Registrierungs- oder Anmeldepflicht möglich sein muss.

Transparente Preise und Echtzeitdaten für Nutzer

Der dritte und letzte Grundsatz schließlich betrifft die Transparenz der Informationen in Bezug auf die Kosten: Der Gegenwert der Energie muss vor Beginn des Ladevorgangs deutlich auf dem Display der Säule angezeigt werden – mit Beträgen pro kWh, pro Minute oder pro Ladesession. Die Betreiber der Säulen – technisch als CPO (Charging Point Operator) bezeichnet – sind außerdem verpflichtet, Apps und Navigationssystemen in Echtzeit Daten zu Standort, Leistung und tatsächlicher Verfügbarkeit (frei, belegt, außer Betrieb) ihrer Ladesäulen zur Verfügung zu stellen. Mehr Präsenz im Gebiet, mehr Bezahlkomfort und eine breitere Verfügbarkeit von Informationen sind somit die Instrumente, mit denen das Leben der Nutzer von Elektrofahrzeugen erleichtert werden soll.