Heizungs-Hammer und Reparatur-Recht: August-Änderungen haben Folgen für Millionen deutsche Haushalte

Neuerungen im August: Spürbare Änderungen für Millionen Haushalte – vom Handy bis zur Heizung

Stand: 01.08.2026, 07:19 Uhr

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Kaputte Geräte, eigene PV-Anlage oder KI im Kundenservice: Gleich mehrere Gesetze ändern sich zum August. Diese fünf Punkte sollten Verbraucher jetzt unbedingt kennen.

Berlin – Der August 2026 bringt eine ganze Reihe gesetzlicher Neuerungen, die den Alltag vieler Menschen in Deutschland unmittelbar berühren. Wer ein kaputtes Smartphone hat, künftig mit Chatbots kommuniziert oder eine Solaranlage betreibt, muss sich auf veränderte Regeln einstellen.

Mann repariert ein Smartphone

Künftig müssen Hersteller bestimmter Produkte diese auch nach Ablauf der Frist kostenlos oder zu einem angemessenen Preis reparieren – auch Smartphones fallen darunter. (Symbolbild) © Christian Charisius/dpa

Ein Überblick über die wichtigsten Punkte, die sich zum August ändern:

Neues Recht auf Reparatur

Zum 31. Juli tritt das neue Recht auf Reparatur in Kraft, mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzt. Bislang griff bei defekten Geräten meist nur die zweijährige Gewährleistung. Künftig müssen Hersteller von Smartphones, Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Produkten diese auch nach Ablauf der Frist kostenlos oder zu einem angemessenen Preis reparieren – je nach Produktgruppe teils bis zu zehn Jahre lang, etwa bei Waschmaschinen, darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin. Wer sich innerhalb der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt eines Austauschs entscheidet, erhält zudem zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung, darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin – aus zwei werden dann drei Jahre. Diese Regel gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden.

Recht auf Ganztagsbetreuung

Für Erstklässlerinnen und Erstklässler gilt ab dem 1. August erstmals ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: bis zu acht Stunden an fünf Werktagen im Hort oder in schulischen Angeboten. Der Anspruch wird schrittweise auf höhere Klassenstufen ausgeweitet und soll ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gelten.

Weniger Geld für Solarstrom

Zum 1. August sinkt laut ADAC die staatliche Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen erneut – wie gesetzlich vorgesehen um ein Prozent alle sechs Monate. Für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung fällt die Vergütung bei Teileinspeisung von 7,78 auf rund 7,70 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung von 12,34 auf etwa 12,22 Cent. Betroffen sind ausschließlich Anlagen, die ab dem Stichtag neu ans Netz gehen; wer bereits eine Anlage betreibt, behält seinen ursprünglichen Satz für 20 Jahre.

Kennzeichnung von KI-Inhalten

Ab dem 2. August müssen Unternehmen mit Künstlicher Intelligenz erstellte Videos, Bilder oder Texte kennzeichnen. Die KI-Verordnung der EU soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, wann sie es etwa im Kundensupport mit einem Chatbot statt einem Menschen zu tun haben. Wer sich nicht daran hält, dem drohen laut Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Weniger Förderung beim Heizungstausch

Bereits seit dem 21. Juli gelten strengere Bedingungen für den Austausch alter Heizungen, etwa gegen eine Wärmepumpe. Die Bundesregierung hatte die Kürzungen Anfang Juli kurzfristig beschlossen. So sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer von bisher 20 auf 16 Prozent. Zudem wurden die förderfähigen Kosten nach unten korrigiert. (Quellen: Zentralverband des Deutschen Handwerks, Verbraucherzentrale Niedersachsen, ADAC, AFP) (sop)