Nord-Stream-Prozess beginnt: Ukrainische Kinder nennen den Angeklagten einen Helden

Serhij K. gilt als sehr disziplinierter Mann. Der Fünfzigjährige mit den stahlblauen Augen ist körperlich fit, im Gefängnis lernt er Deutsch, Englisch spricht er ausgezeichnet. Sein Auftreten wird als freundlich beschrieben. In seiner Zelle erhält er stapelweise Post aus der Heimat. Ukrainische Kinder nennen ihn in ihren Briefen einen Helden.

Seit bald einem Jahr sitzt K. in deutscher Untersuchungshaft. In Hamburg im Hochsicherheitstrakt ist er fast durchgehend isoliert. Nur eine Stunde am Tag darf er aus seiner Zelle. Ein Beamter geht ihm dann stets hinterher, ein weiterer beobachtet ihn.

K. soll eine Gruppe von Ukrainern angeführt haben, die im September 2022 in einer spektakulären Aktion von einer Segelyacht aus die Nord-Stream-Pipelines auf dem Boden der Ostsee sprengten. Auch in seinem Fall gilt die Unschuldsvermutung. Aber es deutet viel darauf hin, dass er die Tat beging.

An diesem Mittwoch beginnt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht der Prozess gegen ihn. Angeklagt ist er unter anderem wegen Kriegsverbrechen gegen zivile Objekte und wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Wird er verurteilt, drohen ihm viele Jahre Haft.

Jahrelang waren die Sprengungen eine Art Polit-Krimi. Unzählige Berichte und Bücher darüber sind erschienen. Sieben der mutmaßlichen Saboteure sind mittlerweile bekannt, ihre Hintermänner haben teils mit der Tat geprahlt. Das Verfahren gegen K. wird nun zeigen, was dran ist an den Vorwürfen. Es dürfte aufsehenerregend werden. Weil es Auswirkungen weit über den Gerichtssaal hinaus haben könnte. Und weil es ein Schlaglicht auf die Verfehlungen der deutschen Russlandpolitik werfen dürfte.

Waren die Pipelines ein legitimes Angriffsziel?

Russland hat die Ukraine angegriffen und begeht dort täglich furchtbarste Kriegsverbrechen. Aber nicht ein Russe sitzt in Hamburg wegen Kriegsverbrechen auf der Anklagebank. Sondern beschuldigt wird mit K. ein früherer ukrainischer Offizier, der Mitglied einer Spezialeinheit war. Er kämpfte also für jenen Staat, den die Bundesrepublik doch eigentlich massiv auch militärisch gegen die russischen Aggressoren unterstützt.

Die Nord-Stream-Gaspipelines waren für Russland ein zentrales Instrument, um Deutschland von seinen Energielieferungen abhängig zu machen – und um Geld in die eigene Staatskasse zu spülen. Sollte K. die Tat begangen haben – handelte er dann wirklich rechtswidrig?

Nord Stream 1 hatte eine Jahreskapazität von 55 Milliarden Kubikmeter Gas; durch Nord Stream 2, das nie geöffnet wurde, sollte die gleiche Menge fließen. Es waren die längsten Offshore-Gaspipelines weltweit. Und auch wenn die deutschen Bundesregierungen stets betont hatten, die Pipelines seien rein privatwirtschaftlicher Natur, finanzierte Russland damit seinen Angriffskrieg. Zudem ist Nord Stream 2 eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der staatlichen russischen Firma Gazprom. Und die ist allein dadurch zum Kriegsteilnehmer geworden, weil sie sich mit einer Söldnertruppe selbst am Krieg beteiligte. Machte das die Pipelines nicht zu einem legitimen Ziel?

Im humanitären Völkerrecht gibt es ein „Kombattantenprivileg“. Das besagt, dass Angehörige der Streitkräfte Gewalt anwenden dürfen, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden, solange sie sich an das Kriegsvölkerrecht halten. Aber dafür dürfen sie die Taten nicht verdeckt verüben. Uniformen hatten die Saboteure wohl keine an. Aber an ihrem Boot wehte offenbar eine ukrainische Flagge.

Die CIA war laut Berichten zunächst in die Sabotagepläne involviert

Nach amerikanischem Recht kann zivile Infrastruktur ein legitimes Kriegsziel sein. Das ist deswegen relevant, weil die CIA offenbar zunächst in die Sabotagepläne involviert war. Das könnte Auswirkungen auf den Vorsatz der Täter gehabt haben. Später soll die CIA dann die Unterstützung zurückgezogen haben.

Den Berichten nach war auch Präsident Wolodymyr Selenskyj eingeweiht. Das machte Walerij Saluschnyj, um „seinen eigenen Arsch zu retten“, zitiert der Journalist des „Wall Street Journal“, Bojan Pancevski, in seinem Buch über den Fall einen ehemaligen Berater des früheren Armeechefs. Später hat Selenskyj sein O. K. dann angeblich wieder zurückgezogen – doch die Saboteure sollen einfach weitergemacht haben. Es ist ein Punkt, der immer noch Fragen aufwirft. Selenskyj hat abgestritten, überhaupt von den Plänen gewusst zu haben.

Kaum anzunehmen ist, dass K. sich selbst dazu äußern wird. Er hat nach Angaben eines seiner Anwälte, des Italieners Nicola Canestrini, von seinen Dienstherren in Kiew eine Art Maulkorb erhalten. Er darf gar nichts sagen. Fraglich ist, inwiefern er sich so überhaupt verteidigen kann und ob so überhaupt ein faires Verfahren möglich ist.

Canestrini sieht noch ein weiteres Problem für einen fairen Prozess: K. war im Urlaub in Rimini festgenommen worden. Der Generalbundesanwalt (GBA) beantragte die Auslieferung aus Italien wegen verfassungsfeindlicher Sabotage. Angeklagt ist K. aber nun wegen Kriegsverbrechen. Wird er deswegen verurteilt, verstoße das gegen Grundsätze des internationalen Auslieferungsrechts, sagt Canestrini. „Deutschland hat seine Auslieferung erschlichen.“

Canestrini zufolge sagt K. zu den Vorwürfen: „Ich kann Ihnen nicht sagen, was ich getan habe. Was ich getan habe, habe ich auf Befehl getan.“ Canestrini gibt an, die Beweislage gegen seinen Mandanten sei dünn. Demnach gibt es zwar DNA-Spuren und Fingerabdrücke, aber nicht von K. „Keine direkten Beweise, nur Indizien.“

Ein Gasleck an der Meeresoberfläche, aufgenommen Ende September 2022 von den dänischen Streitkräften
Ein Gasleck an der Meeresoberfläche, aufgenommen Ende September 2022 von den dänischen Streitkräftendpa

Berichten zufolge hatten die Saboteure ihren Plan über Monate verfolgt. Eigentlich sollte er im Sommer 2022 ausgeführt werden. Doch davor flog er auf. Der niederländische Geheimdienst MIVD hatte Wind davon bekommen und die USA informiert. Die teilten die Information dann mit den Ostseeanrainern. Auch die Russen sollen davon erfahren haben, sie schickten damals im Sommer 2022 Schiffe zum Schutz ihrer Infrastruktur in die Ostsee.

Die Saboteure aber schlugen trotzdem zu, wenn auch erst Monate später. Von einem Segelboot namens Andromeda ließen sich ukrainische Taucher, die keine Militärs waren, teils im Sturm auf den Grund der Ostsee ab. Sie befestigten Zeitzünder und Sprengladungen an den dicken Metallröhren. Wenige Wochen danach detonierten drei der vier Pipeline-Stränge. Die großen Gasblasen an der Wasseroberfläche waren weithin sichtbar.

Über Nord Stream wäre Russland wohl an die Akten gekommen

In dem Prozess gegen K. hatten die beiden Betreibergesellschaften Nord Stream 1 und Nord Stream 2 beim Hanseatischen Oberlandesgericht einen Antrag auf Zulassung als Nebenkläger gestellt. Faktisch wäre somit Moskau Nebenkläger gewesen. Doch das Gericht lehnte die Anträge ab mit der Begründung, durch die Zerstörung der Pipeline sei kein „existenzieller Schaden“ entstanden, trotz Wiederherstellungskosten in Höhe eines mittleren dreistelligen Millionenbetrags.

Aufseiten der Ukrainer löste der Beschluss Erleichterung aus. Andernfalls hätten Nord Stream 1 und 2 und damit wohl mittelbar auch der Kreml Einblick in die Ermittlungsakte erhalten. Problematisch genug ist aus dieser Sicht, dass die russische Seite über die beiden Betreibergesellschaften nun über die Anklageschrift inklusive der Adressen des Beschuldigten in der Ukraine verfügt.

Nord Stream 1 gab es seit 2011, initiiert und durchgesetzt wurde das Projekt unter Gerhard Schröder (SPD). Der war kürzlich beim Geburtstag seines Freundes Wladimir Putin in Moskau. Kurz nach seinem Ausscheiden aus dem Kanzleramt war Schröder Vorsitzender des Aufsichtsrats von Nord Stream geworden. Auch seine Nachfolgerin Angela Merkel (CDU) setzte sich für die Pipelines ein. Auch noch nach der russischen Annexion der Krim 2014.

Alte Freunde: Gerhard Schröder und Wladimir Putin bei dessen Geburtstagsfeier Anfang Oktober
Alte Freunde: Gerhard Schröder und Wladimir Putin bei dessen Geburtstagsfeier Anfang OktoberReuters

Merkel bezeichnete Nord Stream 2 stets als „kommerzielles Projekt“ – und verbat sich etwa, die Frage der Vergiftung des Regimekritikers Alexej Nawalnyj damit zu verbinden. Nach der Festnahme Nawalnyjs in Moskau sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD), Energiebeziehungen seien „fast die letzte Brücke zwischen Russland und Europa“, beide Seiten müssten sich Gedanken machen, ob man diese Brücke einfach abbreche.

Während Donald Trumps erster Präsidentschaft hatten die USA die Baufirmen von Nord Stream 2 mit Sanktionen belegt. Um den Bau fertigzustellen, dachte man sich in Schwerin ein Konstrukt aus, das von Berlin geduldet wurde: Eine sogenannte Klimastiftung wurde aus dem Boden gestampft, die die Baufirmen gegen Sanktionen schützen sollte und mit viel Geld aus Moskau die Röhren fertigstellte.

Um diese Verfehlungen der deutschen Russlandpolitik wird es wohl auch vor Gericht gehen. Es dürfte damit ein sehr politischer Prozess werden. „Der Fall Nord Stream ist in ein so komplexes Geflecht aus Krieg, internationaler Politik, Geheimdienstinteressen und staatlichen Machtfragen eingebettet, dass sich die Frage stellt, wie ein deutsches Strafgericht diesem Geschehen mit den Mitteln des Strafprozesses überhaupt gerecht werden kann“, sagt dazu Jes Meyer-Lohkamp, einer der beiden deutschen Anwälte von K.

Scholz nannte die Sprengungen einen „terroristischen Akt“

Nord Stream 2 wurde im September 2021 fertiggestellt. Kurz vor Beginn des russischen Angriffskriegs stoppte die Bundesregierung dann die Zertifizierung. Nord Stream 1 aber ließ sie weiterlaufen. Russland selbst stellte dann die Lieferungen ein. In Berlin aber gab man wohl die Hoffnung auf eine Wiederbelebung nicht auf. Erst die Sprengung im September 2022 schuf Fakten.

Ermittlungen nahmen zunächst auch Dänemark und Schweden auf, ließen das dann aber bleiben wegen angeblich fehlender Zuständigkeit. Dabei gab es die Lecks in ihren Wirtschaftszonen. Nur der deutsche Generalbundesanwalt ermittelte immer weiter.

Nun ist der GBA nicht unabhängig wie ein Richter, sondern weisungsgebunden. Er kann von einer Strafverfolgung absehen, wenn ansonsten die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland entstehen würde. Doch eine derartige Entscheidung gab es nicht. Der damalige Kanzler Olaf Scholz (SPD) sagte, man werde herausfinden, wer es war. „Wir werden nicht, weil uns das Ergebnis nicht gefällt, das nicht zur Anklage bringen.“ Die Sprengung sei ein „terroristischer Akt“ gewesen.

In den nordischen Staaten sah man deswegen die alten Vorurteile gegen Deutschland bestätigt, sah unter Scholz die Überbleibsel der früheren Russlandpolitik am Werk. Auch deswegen, weil jedes die Ukraine belastende Detail der Ermittlungen umgehend seinen Weg in Teile der deutschen Presse fand.

Zu Spannungen führten die Ermittlungen im Verhältnis zu Polen. Dort wohnte ein zweiter Verdächtiger, der ukrainische Taucher Wolodymyr Z. Die Deutschen stellten einen Haftbefehl aus. Danach wurde Z. in einem ukrainischen Diplomatenauto in sein Heimatland gefahren. Später reiste er wieder nach Polen, wurde festgenommen. Doch ein Gericht lehnte im Oktober 2025 seine Überstellung ab und ließ ihn frei mit dem Argument, die Sprengung der kritischen Infrastruktur des Aggressors in einem Krieg sei keine Sabotage, sondern eine „militärische Handlung“. Sollte die Ukraine die Pipeline gesprengt haben, sei das „begründet, rational und gerecht“ gewesen.

Festnahme am Set eines Films über die Nord-Stream-Sprengungen

Erstaunlicherweise reiste Z. danach weiter durch Europa. Im August dieses Jahres wurde er in Kroatien festgenommen, und zwar ausgerechnet am Rande eines Drehs über die Nord-Stream-Sprengungen. Derzeit entsteht ein Film dazu unter anderem mit den amerikanischen Schauspielern Sean Penn und Adrien Brody. Der Beschuldigte soll als Berater tätig gewesen sein. Die Filmrechte soll sich eine amerikanische Firma wiederum von einem der ukrainischen Drahtzieher der Anschläge gesichert haben.

Der Beschuldigte sitzt nun in Kroatien in Untersuchungshaft. Ob er nach Deutschland ausgeliefert wird, ist unklar. Womöglich wird dann sein Verfahren mit jenem von K. zusammengeführt.

Was diesen angeht, scheint schon vieles festgelegt. Anfangs wurde er von anderen Anwälten vertreten als heute. Jene, die nun raus sind, legten zu Beginn Haftbeschwerde ein. Haftbeschwerden sind für die Verteidigung riskant, da sie dem Verfahren früh einen Rahmen geben können. Zudem ist der Bundesgerichtshof (BGH), der darüber entscheidet, in dem Fall auch das Revisionsgericht.

Und die Beschwerde wurde vom BGH verworfen. Begründung: K. sei dringend tatverdächtig, nach derzeitigem Ermittlungsstand bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er an der Tat beteiligt gewesen sei, auch bestehe Fluchtgefahr. Zudem könne sich der Beschuldigte „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ nicht auf das „Kombattantenprivileg“ berufen, da dieses nicht eine verdeckte Tat umfasse. Außerdem seien die Pipelines „zivile Objekte“.