Supermarkt, Hotel, Bäcker: Merz-Regierung schafft Papier-Kassenbon ab – was jetzt auf Millionen Verbraucher zukommt
Papierbon-Aus ab 2028: Klingbeil kippt Kassenpflicht – was Verbraucher jetzt wissen müssen
Stand: 24.09.2026, 21:18 Uhr
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Ab 2028 kommt der digitale Kassenbon – doch ganz verschwindet der Papierbon nicht. Was das für Verbraucher und Händler bedeutet.
Heilbronn – Wer im Supermarkt oder Modegeschäft bezahlt, erhält am Tresen den Kassenzettel. Der landet kurz in der Hand, verschwindet aber häufig wenig später im nächsten Mülleimer. Damit soll 2028 Schluss sein. Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) beschlossen, der den Papierbon in Deutschland abschafft und durch digitale Belege ersetzt.

Ab dem 1. Januar 2028 werden Kassenbons – die übrigens nicht im Papiermüll landen sollten – nicht mehr automatisch ausgedruckt. Stattdessen erhalten Kunden ihren Beleg digital – per E-Mail, QR-Code oder App. Einen Papierbon gibt es dann nur noch auf ausdrücklichen Wunsch. Für Verbraucher entsteht dabei keine Pflicht, den digitalen Bon anzunehmen, wie das Bundesfinanzministerium betont. „Wer weiterhin eine Papierquittung erhalten möchte, hat Anspruch darauf“, schreibt die Bundesregierung auf ihrer Website.
Papierbon ab 2028 nur noch auf Nachfrage – elektronische Kassen werden Pflicht
„Wir schaffen die Pflicht für Papierbons ab. Digitale Belege werden Standard“, wurde Klingbeil in einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums zitiert. Sein Ziel: weniger Bürokratie, mehr Fairness. „Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“ Das Gesetz geht über den reinen Bon-Tausch hinaus. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro müssen ab 2028 auf elektronische Kassensysteme umsteigen.
Noch gibt es laut Bundesregierung rund 115.000 sogenannte offene Ladenkassen, bei denen Einnahmen teils nur handschriftlich erfasst werden. Das Finanzministerium sieht darin ein Einfallstor für Steuerhinterziehung. Ausnahmen gelten für Betriebe mit weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr sowie für Sonderfälle wie Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern.
Handel kritisiert halbe Lösung der Bundesregierung beim Kassenbon: „Das ist zu wenig“
Nicht alle sind zufrieden. Im Koalitionsvertrag von SPD und Union stand ursprünglich die vollständige Abschaffung der Bonpflicht. Doch statt sie zu streichen, schreibt die Regierung nun einen digitalen Pflichtbon vor. Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), kritisiert das laut tagesschau.de scharf: „Nun aber lediglich den Papierbon abzuschaffen und diesen durch einen verpflichtenden digitalen Beleg zu ersetzen, das ist zu wenig.“
Auch das Bäckerhandwerk sowie der Hotel- und Gaststättenverband sehen Klingbeils Pläne aufgrund der zu erwartenden Kosten für die technische Umrüstung kritisch, berichtet ZDFheute.de. Genth warnt indes vor hohen Kosten: Viele Betriebe müssten in teure Systeme investieren. Denn bei größeren Einkäufen sei das Datenvolumen eines Belegs zu groß für einen QR-Code – der Bon müsse dann auf Servern gespeichert und über einen Link abrufbar gemacht werden, so ZDFheute. Solche Systeme existieren zwar bereits, seien aber teuer.
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Bis 2028 bleibt vorerst alles beim Alten. Wer eine elektronische Kasse nutzt, muss weiterhin für jeden Umsatz einen Beleg ausgeben. Danach gilt: Papier nur noch auf Nachfrage, digitaler Bon als Standard. Der Digitalverband Bitkom sieht darin einen klaren Vorteil für Kunden. „Belege lassen sich leichter speichern und wiederfinden“, zitiert tagesschau.de den Verband. Für Garantiefälle, Umtausch und Steuererklärung bleibt der Kassenbon damit weiterhin relevant – nur eben in neuer Form. (Quellen: Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, dpa, tagesschau.de, ZDFheute.de) (kh)