Paukenschlag im Mordfall Fabian: YouTuberin rückt Schlüsselfigur ins Täterfeld - jetzt folgen Konsequenzen
Parallel zum Prozess im Mordfall Fabian: Entscheidung im Eilverfahren gegen YouTuberin
Stand: 14.09.2026, 18:57 Uhr
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Eine YouTuberin kommentiert den Mordfall Fabian – und landet damit selbst vor Gericht. Was sie über eine Schlüsselfigur im Prozess sagt, hat Folgen.
Frankfurt – Der Mordfall Fabian beschäftigt nicht nur das Landgericht Rostock. Während dort die Hauptverhandlung gegen Gina H. (30) läuft, musste sich am Donnerstag, dem 11. September 2026, auch das Landgericht Frankfurt am Main mit dem Fall befassen – und zwar wegen einer YouTuberin, die sich selbst als „investigativ“ bezeichnet. Am Ende des Tages stand eine klare Entscheidung: Das Video muss weg.

Raffaela J. (41), die beste Freundin von Fabians Mutter Dorina L. (32), hatte eine einstweilige Verfügung gegen mehrere Äußerungen der YouTuberin Maren Giertz beantragt. Die Esoterikerin und Tarotkartenlegerin aus Nordrhein-Westfalen veröffentlicht seit einiger Zeit auch Videos zu Kriminalfällen und kommentiert dabei Personen aus dem Umfeld des Mordfalles. Nach zweieinhalb Stunden Verhandlung stand das Ergebnis fest: „Die Parteien haben einen Vergleich geschlossen“, teilte eine Gerichtssprecherin der Bild mit.
Strittiges Video über Mordfall Fabian: Datumsstreit mit Sprengkraft
Einer der zentralen Streitpunkte dreht sich um ein Video, das Raffaela J. selbst in den sozialen Medien veröffentlicht hatte. Darin rief sie Zuschauer auf, sich zu melden, falls sie nach dem Verschwinden des achtjährigen Fabian aus Güstrow im Oktober 2025 etwas Auffälliges beobachtet hatten – etwa in Klein Upahl oder Groß Upahl im Landkreis Rostock. Dieses Video spielte bereits im Rostocker Hauptprozess eine Rolle: Die Verteidigung von Gina H. behauptete dort, der Clip sei schon am 13. Oktober 2025 online gewesen – also bevor Fabians Leiche offiziell gefunden wurde. Damit wollte sie erklären, warum Gina H. ausgerechnet in jener Gegend nach dem Jungen suchte.
Die Nebenklage-Anwältin Christine Habetha widersprach dem vor dem Landgericht Rostock vehement: Das Original sei erst am 18. Oktober 2025 gepostet worden, der im Prozess gezeigte Clip offenbar von einem „Hobbyermittler“ aus mehreren Ausschnitten zusammengeschnitten worden – das lasse sich technisch belegen, so NDR Mecklenburg-Vorpommern. Auch Raffaela J. selbst bestätigte am Rande des Prozesses, das Video erst an jenem Datum veröffentlicht zu haben.
Maren Giertz hatte das Thema in ihrem Video aufgegriffen und dabei laut Raffaelas Anwalt Severin Riemenschneider einen falschen Eindruck erweckt. Riemenschneider zu Bild: „Das suggeriert ein Sonderwissen bei unserer Mandantin und rückt sie ins Feld der potenziellen Täter.“ Der Anwalt der YouTuberin, Tim Hoesmann, räumte ein, das Vorschaubild sei „widersprüchlich“ gewesen, bestritt aber eine einseitige Darstellung im Video selbst.
Ein zweiter Streitpunkt betraf Aussagen der YouTuberin zum angeblichen Bestechungsversuch: Zeuge Max G. (24), ein Freund von Gina H., hatte vor Gericht behauptet, ihm seien 5000 Euro für eine günstige Aussage angeboten worden. Der Richter hatte öffentlich Zweifel an dieser Darstellung geäußert. Giertz soll diesen Vorwurf laut Riemenschneider in ihrem Video ausgeschmückt haben, ohne die entlastenden Passagen zu erwähnen.
Die Konsequenzen für die YouTuberin sind weitreichend: Sie muss das sechs Stunden lange Video samt Vorschaubild löschen. Mehrere Aussagen darf sie nicht wiederholen, sonst droht eine Vertragsstrafe. Beide Seiten einigten sich zudem auf eine sogenannte Wohlverhaltensklausel – künftig sollen Giertz und Raffaela J. nur noch sachlich übereinander sprechen. Die Gerichtskosten trägt die YouTuberin. (Quellen: Bild, 12. September 2026, NDR Mecklenburg-Vorpommern, 28. August 2026) (cgsc)