Photovoltaik auf dem Dach: Elf Verbände wollen Solaraufschlag von 165 Euro verhindern - Golem.de
Die Solarbranche stemmt sich gegen den Plan der Bundesnetzagentur, der Besitzer größerer Photovoltaikanlagen finanziell zusätzlich belasten soll.
15. Oktober 2026 um 08:07 Uhr / Ingo Pakalski und dpa
Haushalte mit einer größeren Solaranlage sollen ab 2029 einen höheren Grundpreis fürs Stromnetz zahlen: Gegen diese Pläne der Bundesnetzagentur haben sich jetzt elf Verbände aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk ausgesprochen.
Das Vorhaben bedeute erhebliche Nachteile für den Ausbau der Solarenergie, heißt es in einem gemeinsamen Appell, welcher der dpa vorab vorlag. Die Verbände wollen erreichen, dass der sogenannte Prosumer-Aufschlag nicht erhoben wird: Er könnte die Wirtschaftlichkeit bestehender und neuer Solaranlagen erheblich verschlechtern und den Solarausbau deutlich ausbremsen.
Der Begriff Prosumer ist eine Neubildung aus den englischen Begriffen Producer (Produzent) und Consumer (Konsument) und meint Stromerzeuger, die einen Teil ihres Stroms auch selbst verbrauchen. Von der Neuregelung ausgenommen werden sollen Haushalte, die nur eine Steckersolaranlage, auch Balkonkraftwerk genannt, betreiben.
Verbände: Netzentgelte an Beanspruchung orientieren
"Wer in eine eigene Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, darf dafür nicht mit zusätzlichen Gebühren bestraft werden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig. "Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark das Stromnetz tatsächlich beansprucht wird – und nicht daran, ob jemand Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt."
Die Verbände verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Rechtsgutachten, das vom Bundesverband Solarwirtschaft in Auftrag gegeben wurde. Demnach verstößt die geplante Regelung unter anderem gegen europarechtliche Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung.
"Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen", teilte die Netzagentur im Mai 2026 mit. Der Aufschlag soll für Erzeugungsanlagen mit einer installierten Bruttoleistung von mehr als 30 kW anfallen. Nach Angaben der Verbände kann der Aufschlag bis zu 165 Euro im Jahr betragen.
Aufschlag auch für bestehende PV-Anlagen geplant
Der Aufschlag soll nach Angaben der Verbände unabhängig davon anfallen, wie viel selbst erzeugter Strom tatsächlich verbraucht und wie viel Netzkapazität beansprucht werde. Auch bestehende PV-Anlagen sollen erfasst werden. Die Behörde will die neuen Regeln der "Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom" (AgNes) noch in diesem Jahr festlegen. Ab 2029 soll die Reform dann gelten.
Mit der Neuregelung sollen die Prosumer stärker an der Netzfinanzierung beteiligt werden, "da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können", begründete die Bundesnetzagentur ihre Pläne. Bei der Agnes-Reform sind noch zahlreiche andere Neuregelungen geplant.
Das bremst den Solarausbau
Anstelle der Prosumer-Aufschläge fordern die Verbände eine "faire und verursachungsgerechte Verteilung" der Netzkosten. Sollte eine zusätzliche Beteiligung von Solaranlagenbetreibern erforderlich sein, müsse sich diese an der vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Bestehende Solaranlagen sollten Bestandsschutz genießen.
"Deutschland braucht mehr Solardächer, Batteriespeicher und eine intelligente Nutzung der Stromnetze – keine neuen finanziellen Hürden für die Modernisierung unserer Energieversorgung im Strom-, Wärme- und Mobilitätsbereich", betonte Körnig.
Wir öffnen unsere neue Community für weitere Mitglieder! Möchtest du in konstruktiver und respektvoller Atmosphäre mit anderen IT-Experten über deine Themen sprechen? Sei dabei und melde dich an!
- Hier geht es zum Veska Balkonkraftwerk 1000/800W bei Netto
Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.