Prime Video: Gericht weist Sammelklage gegen Werbung ab
Die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Werbung bei Amazon Prime Video ist in erster Instanz gescheitert. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Klage am Freitag ab (Az. 102 VKl 1/24 e), teilte das Gericht mit. Die Verbraucherschützer hatten diese Entscheidung erwartet und wollen nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Mehr als 200.000 Amazon-Kunden hatten sich im Klageregister der Sammelklage angeschlossen. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert Schadenersatz für die im Februar 2024 eingeführten Werbeunterbrechungen bei Prime Video, die sie als vertragswidrig wertet. Weder finde sich in den Nutzungsbedingungen von Prime Video ein Versprechen auf Werbefreiheit, noch habe die Klägerin belegen können, dass der Dienst als werbefrei beworben wurde, heißt es dagegen in der Pressemitteilung des Gerichts.
Werbung bei Prime Video nach Gerichtsauffassung zulässig
Die Einführung der Werbung bei Prime Video sei nach den Vertragsbedingungen daher zulässig gewesen, schreibt das Gericht. Zudem verlange das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, dass geltend gemachte Ansprüche im Wesentlichen gleichartig seien. Das sieht das Gericht als nicht gegeben an – die Klage sei damit unzulässig.
Die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte an, in Revision zu gehen. „Wir gehen entschlossen in die nächste Instanz“, sagt Michael Hummel, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, in einer Mitteilung. Ziel sei eine höchstrichterliche Klärung der Rechte von Streaming-Abonnenten bei nachträglichen Vertragsänderungen.
Die Verbraucherzentrale hat die Sammelklage gegen Amazon bereits im Februar 2024 eingeleitet, nachdem Amazon Werbung in seinen Streaming-Dienst Prime Video eingeführt hatte. Seitdem sind bei Prime Video standardmäßig Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien zu sehen. Wer die Werbespots nicht sehen möchte, muss 3 Euro pro Monat zusätzlich zahlen.
Gegensätzliches Urteil aus erster Instanz
Der Fall ist nicht der einzige Rechtsstreit um die Werbung bei Prime Video. In einem separaten Verfahren hatte das Landgericht München I die Werbeeinführung bereits im Dezember 2025 für rechtswidrig erklärt (Az. 33 O 3266/24): Kunden können seitdem Entschädigung fordern. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, Amazon ist in Berufung gegangen. Kläger war dort der Verbraucherzentrale Bundesverband mit einer Unterlassungsklage, nicht die Verbraucherzentrale Sachsen mit ihrer Schadenersatzforderung.
Amazon weist die Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück. Das Unternehmen betont, Kunden im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über die Einführung der Werbung bei Prime Video informiert zu haben. Ob Amazon Kunden künftig stärker über Vertragsänderungen informieren muss, dürfte am Ende für beide Fälle der Bundesgerichtshof klären.
(dahe)