Rentenreform: Kommt eine Schonfrist für Beschäftigte mit Altersteilzeit?

Rentenreform: Kommt eine Schonfrist für Beschäftigte mit Altersteilzeit?

Die geplante Rentenreform könnte Beschäftigten kurz vor der Rente einem Medienbericht zufolge wichtige Ausnahmen bieten. Das Arbeitsministerium äußert sich zurückhaltend.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD): Hausleitung nicht mit dem zitierten Entwurf zur Rentenreform befasst. Foto: Michael Brandt/dpa

Berlin. Nach einem Medienbericht plant das Bundesarbeitsministerium bei der Rentenreform die Anhebung der Regelaltersgrenze erst ab dem Jahrgang 1968 – und damit später als von der Rentenkommission vorgeschlagen. Für die Jahrgänge 1965 bis 1967 bliebe es danach bei der Regelaltersgrenze von 67 Jahren, schreibt „Die Zeit“ unter Verweis auf einen dem Medium vorliegenden Gesetzentwurf vom 21. August.

Das Ministerium teilte indes mit, es handele sich um einen veralteten Entwurf des Fachreferats, mit dem die Hausleitung nicht befasst worden sei. Aktuell werde noch an einem Referentenentwurf gearbeitet. Experten hatten bisher erst für Oktober mit einem Gesetzentwurf von Ministerin Bärbel Bas (SPD) zur Umsetzung der Empfehlungen der Rentenkommission gerechnet.

Wie „Die Zeit“ weiter berichtet, sieht der ihr vorliegende Plan auch eine Art Schonfrist für Menschen vor, die bereits einen Vertrag über eine Altersteilzeit geschlossen haben oder dies zeitnah tun. Wer zwischen 1968 und 1971 geboren wurde und noch vor dem Kabinettsbeschluss zur Rentenreform verbindlich Altersteilzeit vereinbare, solle zwei Vorteile erhalten: Erstens bliebe dann die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Zudem könne auch die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren weiterhin mit 65 Jahren beansprucht werden.

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